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Volkelt-Briefe

Geschäftsführer-Gehalt: Handwerker-GmbH zahlen immer mehr Tantieme

Wie immer im Novem­ber hat die BBE-Media die neu­es­ten Zah­len zur GmbH-Geschäfts­füh­rer-Ver­gü­tung ver­öf­fent­licht. Abge­fragt wur­de die Gehalts­ent­wick­lung aus dem aktu­el­len Geschäfts­jahr und den sich aus den vor­läu­fi­gen Zah­len zum Jah­res­er­geb­nis erge­ben­den Wer­ten für die Tan­tie­me. Wir haben die Gehalts-Ent­wick­lung für Hand­wer­ker-GmbHs genau­er ange­schaut. Gegen­über dem Geschäfts­jahr 2016 muss in eini­gen Bran­chen beim Fest­ge­halt mit einem deut­li­chen Abschlag gerech­net wer­den (vgl. Nr. 46/2016). Im Durch­schnitt wird unter­des­sen im Hand­werk rund ein Fünf­tel (ca. 20 %) des Gehalts als Erfolgs­be­tei­li­gung aus­ge­zahlt. Das war bis vor weni­gen Jah­ren nicht absehbar.

Hin­ter­grund: Bis zu 50 % des Jah­res­ge­winns kann an die Geschäfts­füh­rung als Tan­tie­me aus­ge­zahlt wer­den, ohne dass die Finanz­be­hör­den dafür eine ver­deck­te Gewinn­aus­schüt­tung unter­stel­len. Das ist bun­des­wei­ter Kon­sens der Behör­den. Ein Grund für die sta­gnie­ren­den Fest­be­zü­ge dürf­te eben dar­in zu sehen sein, dass in immer mehr Hand­werks-GmbHs Tan­tie­men gezahlt wer­den. Wir gehen davon aus, dass sich in der zurück­hal­ten­den Gehalts­ent­wick­lung auch Struk­tur­ver­än­de­run­gen im Hand­werk abbil­den. Stich­wor­te: zuneh­men­de Kon­zen­tra­ti­on des Mark­tes mit einem Trend zu grö­ße­ren Hand­werks­be­trie­ben in der Rechts­form GmbH mit arbeits­tei­li­ger Geschäfts­füh­rung – auch mit Fremd-Geschäfts­füh­rern, die bevor­zugt erfolgs­be­zo­gen ver­gü­tet wer­den. Nicht end­gül­tig klä­ren lässt sich aller­dings die sta­gnie­ren­de bis rück­läu­fi­ge Gehalts­ent­wick­lung gegen­über dem Vor­jahr. Gera­de im Bereich „Bau­en” (das betrifft 7 der hier auf­ge­führ­ten 13 Gewer­ke) sind die meis­ten Betrie­be auch in die­sem Jahr bis zum Anschlag aus­ge­las­tet. Hier die aktu­el­len Zahlen: …

Gewerk Fest-Gehalt 2017 Tan­tie­me Gesamt­ver­gü­tung inkl. Tantieme 
Elek­tro­in­stal­la­ti­on 117.000 23 % 144.000 €
Gesund­heit 118.000 13 % 134.000 €
Den­tal­la­bor 99.000 18 % 117.000 €
Nah­rungs-/Ge­nuss­mit­tel 120.000 17 % 140.000 €
Büro­elek­tro­nik 110.000 13 % 125.000 €
Dru­cke­rei 110.000 13 % 123.000 €
Stra­ßen-/Tief­bau 106.000 22 % 129.000 €
Metall/Maschinen 112.000 19 % 133.000 €
Bau­un­ter­neh­men 100.000 24 % 124.000 €
Heizung/Sanitär/Klima 95.000 17 % 111.000 €
Dach­de­cker 92.000 22 % 112.000 €
Tischler/Ladenbau 102.000 17 % 118.000 €
Bau­ne­ben­ge­wer­be 96.000 17 % 112.000 €
Beträge auf volle Tausend gerundet. Quelle: BBE Media Gehaltsumfrage 2017 eigene Analysen
Zusätz­li­che Ori­en­tie­rungs­hil­fe für die Geschäfts­füh­rer von Hand­wer­ker-GmbHs lie­fern die sog. Karls­ru­her Tabel­len – das sind die offi­zi­el­len Ver­gleichs­zah­len der Finanz­be­hör­den zur Ange­mes­sen­heits­prü­fung der Geschäfts­füh­rer-Gehäl­ter. Auch hier bestä­tigt der Blick in die Zah­len: Für klei­ne­re Hand­wer­ker-GmbHs mit einem Umsatz von bis zu 2,5 Mio. EUR hal­ten die Finanz­be­hör­den eine Spann­wei­te von 100.000 bis 150.000 € als Gesamt­ge­halt in der Regel für ange­mes­sen. Nur wer hier deut­lich nach oben aus­bricht, muss damit rech­nen, dass eine ver­deck­te Gewinn­aus­schüt­tung (vGA) unter­stellt wer­den kann. In Hand­wer­ker-GmbHs mit 2,5 bis 5 Mio. € Umsatz liegt das bezo­ge­ne Ver­gleichs­ge­halt bereits zwi­schen 140.000 und 190.000 €. In Hand­wer­ker-GmbHs mit 5 bis 25 Mio. € Umsatz liegt das bezo­ge­ne Ver­gleichs­ge­halt zwi­schen 180.000 € und 240.000 € (Quel­le: OFD Karls­ru­he vom 4.3.2009, S 2742/84 – St 221 Karls­ru­her Tabel­len). Die von der BBE-Media jetzt ermit­tel­ten Ver­gleich­zah­len bele­gen, dass in vie­len GmbHs längst nicht bis zu „Ange­mes­sen­heits­gren­ze“ ver­dient wird.

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