Ab dem Geschäftsjahr 2018 müssen „lageberichtspflichtigen“ Kapitalgesellschaften ab 500 Mitarbeitern im Lagebericht über Maßnahmen zur Gleichstellung von Männern und Frauen und zur Entgeltgleichheit im Unternehmen berichten (Quelle: EntgTranspG).
Schlagwort: Frauenquote
Die Verpflichtung zur Frauenquote betrifft auch mittelständische GmbHs. Das gilt für alle mitbestimmten GmbHs mit mehr als 500 Beschäftigten. Dabei gelten für den Aufsichtsrat und die Geschäftsführung analog die Vorschriften für Aktiengesellschaften (§ 52 Abs. 2 GmbHG). Die Frauenquote gilt auch für das Management unterhalb der Geschäftsführungs-Ebene. Keine klaren Vorgaben gibt es dazu, was konkret unter den „beiden Führungsebenen unterhalb der Geschäftsleitung“ zu verstehen ist. …
Volkelt-Brief 34/2016
10 Jahre AGG: Es kommt noch schlimmer + Naturgewalten: Insolvenzantragspflicht soll verlängert werden + CDU startet in den Wahlkampf: 3‑Stufen-Modell zur Steuerentlastung + Familien-GmbH: Versammlungsleiter sitzt gut + Arbeitsplatz GmbH: Kunst als Wohlfühlfaktor + Mitarbeiter: Arbeitsgerichte prüfen Facebook-Kommentare ganz genau + BISS …
seit 18. August 2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft. Zu diesem Jubiläum hat die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ein Gutachten in Auftrag gegeben, um nachzuprüfen inwieweit die mit dem Gesetz beabsichtigten Ziele erreicht wurden. Fazit der Studie des Berliner Büros für Recht und Wissenschaft: „Es muss nachjustiert werden“. Aufhorchen lässt die Forderung der Gutachter, Verbänden und Betriebsräten weit reichende, zusätzliche Rechte einzuräumen, mit denen sie die Umsetzung der AGG-Vorschriften in den Betrieben stärker beeinflussen, besser kontrollieren und einfacher gerichtlich nachprüfen lassen können. …
Volkelt-Brief 03/2016
Sie wollen die GmbH verkaufen: Gute Chancen in 2016 – viel „Geld” ist unterwegs + Frauenquote: Auch mitbestimmte GmbHs müssen handeln + Ihr Hauptkunde schwächelt: Wie Sie Ihren Gewinn retten können + Rechte des Geschäftsführers: Nahles rüttelt an den Grundlagen + Ihre private ESt-2016: Nur Zahlungen über ein Konto zählen + Solidaritätszuschlag: Gericht stoppt Zahlung + Steuer: Kinder müssen Miete zahlen + Zu viel Gehalt angewiesen: GF muss zurückzahlen + BISS …
Seit 1.1.2016 müssen die Aufsichtsräte/rätinnen in börsennotierten Unternehmen zu 30 % mit Frauen besetzt werden. Gibt es keine Frauen, bleibt der Posten unbesetzt. Das betrifft in Deutschland 200 Unternehmen. Diese Verpflichtung betrifft auch viele mittelständische GmbHs, z. B. alle mitbestimmten GmbHs mit mehr als 500 Beschäftigten. Dabei gelten für den Aufsichtsrat und die Geschäftsführung analog die Vorschriften für Aktiengesellschaften (§ 52 Abs. 2 GmbH-Gesetz). Danach muss in diesen Gremien innerhalb der nächsten 3 Jahre ein Frauenanteil von 30 % erreicht sein. Achtung: Eine solche Frauenquote gilt auch für das Management unterhalb der Geschäftsführungs-Ebene. Es gilt: …
Volkelt-Brief 02/2016
Kommunale Geschäftsführer: Vollzug beim Transparenz-Gebot + Pflichtversicherung: Mini-Gesellschafter müssen GmbH-Vertrag überprüfen + Geschäftsmodell „GmbH“: Konflikte gehören zum Geschäft + Bürokratie: Angabe eines Mindestlohns in Stellenausschreibungen + E‑Mail-Werbung: BGH setzt neue Standards + Mitarbeiter: Handyverbot ist mitbestimmungspflichtig + Recht: Keine Fahrtenbuchauflage für den gesamten Betrieb + BISS …
Zur Förderung der Frauen will Familienministerin Manuela Schwesig, dass Unternehmen in Stellenanzeigen einen Mindestlohn für jede ausgeschriebene Stelle angeben. Dieses Vorhaben soll gesetzlich fixiert werden. Bei einem Verstoß können danach Abmahnungen ausgesprochen bzw. Bußgelder verhängt werden (Referentenentwurf eines Gesetzes für Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern). Frauen sollen damit eine bessere Verhandlungsposition für das Gehaltsgespräch bekommen. Mehr noch: Ist der Arbeitgeber bereit, mehr als den ausgeschriebenen Mindestlohn zu zahlen, soll er das ebenfalls in der Anzeige bekunden (vgl. Nr. 1/2015, „Argumente für eine Gehaltserhöhung“). …
Volkelt-Brief 37/2015
Bürokratie-Kosten: Wann lohnt der Weg zum ausländischen Notar? + Fremd-Geschäftsführer: Nutzen Sie den Herbst zur Mitarbeiter-Bindung + GmbH-Krise: So wehren Sie sich gegen Banken-Willkür + Nebentätigkeit: Fehler haben Auswirkungen auf den Geschäftsführer-Job + Recht: Steuerprüfer muss Steuerdaten vom Prüfer-Notebook löschen + Recht: Verstoß gegen die Frauenquote kostet bis zu 50.000 € Bußgeld + BMF prüft Folgen der Selbstanzeige für Unternehmen + BISS …
Auch die GmbHs, für die in den Gremien und in der 2. Management-Ebene die Frauenquote gilt (vgl. dazu Nr. 27/2015) müssen mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 € rechnen, wenn Sie dazu keine oder nur unvollständige Angaben in ihrem Lagebericht veröffentlichen. Der Bundesanzeigerverlag wurde dazu verpflichtet, entsprechende Hinweise an das Bundesamt für Justiz (BfJ) zu melden. Das betrifft alle mitbestimmten Unternehmen (AG, GmbH, KGaA) mit mehr als 500 Beschäftigten (Sprecher des BfJ auf Handelsblatt-Anfrage).