Als Arbeitgeber müssen Sie das Beraterhonorar, das für die rechtliche Beratung des Betriebsrates fällig wird, nur dann bezahlen, …
Schlagwort: Betriebsrat
Volkelt-Brief 45/2012
Themen heute: Vorsorge: Geschäftsführer – Schludern Sie auch mit der Gesundheit? – so machen Sie sich selbst Druck + Change: Lassen Sie sich von den neuen Gesellschaftern Ihre Leistungen attestieren + Steuer: Cash-GmbH nicht mehr auf der Streichliste – nutzen Sie die Zeit + Finanzamt: USt-Voranmeldung 2012/2013 – Sie müssen Ihre GmbH/UG registrieren lassen + Recht: Fehlerhafter bei Heilungsversuch für die GmbH-Einlage + Mitarbeiter/Personal: Betriebsrat darf nur ausnahmsweise externe Berater einschalten + BISS …
Volkelt-Brief 36/2012
Themen heute:Wer den Gesellschaftsvertrag der GmbH richtig „lesen” kann, hat schon gewonnen – was Sie aus dem Fall Kellerhals gegen Metro lernen + Geschäftsführer müssen die Gesellschafter in Sachen AGG beraten + Geschäftsführung: Soziale Kompetenz ist Übungssache + Arbeitnehmer dürfen gegen Chef auf Facebook wettern + Betriebsrat muss Ihren Raumvorschlag für die Betriebsversammlung annehmen + BISS …
Selbst wenn ein für eine Betriebsversammlung besser geeigneter Raum im Unternehmen vorhanden ist, dürfen Sie bestimmen, …
Betriebsrat
Es empfiehlt sich daher, als personalverantwortlicher Geschäftsführer von Anfang an auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat zu setzen. Ansonsten wer-den Sie sehr schnell feststellen, dass Sie in vielen Bereichen ohne die Zustimmung dieser innerbetrieblichen Institution Ihre Ziele nicht erreichen.
Achten Sie darauf, dass die folgenden Pflichtverletzungen auf jeden Fall vermieden werden. Anderenfalls kann – und wird – sich Ihr Betriebsrat sofort an das zuständige Arbeitsgericht wenden:
Änderung der Arbeitszeit ohne Zustimmung des Betriebsrates
Anordnung von Sonntagsarbeit
Anordnung von Überstunden, wobei Sie das für diese Fälle vereinbarte Verfahren bewusst missachten
Aufstellung von Beurteilungsgrundsätzen ohne Beteiligung des Betriebsrates
Verweigerung der Teilnahme des Betriebsrates an Gesprächen mit Mitarbeitern über Entgeltzusammensetzung, Leistungsbeurteilung und beruflichen Aufstieg
Betrachten Sie die Mitglieder Ihres Betriebsrates als Verhandlungspartner – und nicht als Gegner. Ihre daraus resultierenden Vorteile liegen auf der Hand:
1. Ein Betriebsrat, der sich als Partner akzeptiert fühlt, wird Ihre Anliegen eher positiv betrachten als einer, mit dem Sie permanent im Streit liegen.
2. In den Diskussionen können Sie innerbetrieblich Ihr Verhandlungsgeschick trainie-ren.
Da Sie es in den Gesprächen in der Regel vor allem mit dem Betriebsratsvorsitzenden zu tun haben, konzentrieren Sie sich auf diesen und machen Sie sich mit den verschiedenen Typen vertraut. So vermeiden Sie von vornherein Fehler im Umgang mit Betriebsratsvorsitzenden.
Weiterführende Informationen:
Volkelt-Brief 45/2011
Themen heute: Neues Insolvenzrecht – GmbH-Geschäftsführer müssen bei Krise noch schneller reagieren + NEU: Geschäftsjubiläum und GF-Geburtstag dürfen nicht zusammen gefeiert werden + Fördermittel: Helfen Sie sich selbst – bilden Sie einen Experten für die GmbH selbst aus + Geschäftsführer haftet nur ausnahmsweise für Fehler der Mitarbeiter + Bagatell-Vergehen führen nicht mehr zu teuren Abmahnungen + Befristeter Betriebsrat muss nicht fest eingestellt werden + BISS .…
Volkelt-Brief 44/2011
Themen heute: PWC-Studie Wirtschaftskriminalität – der Feind kommt von „innen” + Geschäftsführer sind immer im Dienst – Vorteile bei der Steuer nutzen + Kartellbehörden gehen jedem Verdacht und jeder Anzeige der Konkurrenz nach + Leiharbeitnehmer zählen bei Betriebsrats-Größe + Verlängerung der Elternzeit geht nur mit Ihrer Zustimmung + BISS …
Volkelt-Brief 27/2011
Themen heute: Unternehmenskultur – der Mittelstand macht es vor – hier: Kendrion-Binder-Magnetics GmbH + Steuerberater: Kann der für verdeckte Gewinnausschüttung veranwtwortlich gemacht werden? – JA + Bundesfinanzhof lässt vGA-Urteil überprüfen + EuGH erschwert Anspruch auf Steuerrückerstattung + Abspaltung von Unternehmensteilen in eine Mini-GmbH geht nicht + Betriebsrat muss sich nicht immer abmelden + BISS …
Volkelt-Brief 33/2010
Heute: häusliches Arbeitszimmer: Rückerstattung nur auf Antrag + Achtung: Gericht verlangt vom GmbH-Geschäftsführer gute kaufmännische Kentnnisse – Achtu ng bei Ressortverteilung und für Geschäftsführer ohne kaufmännische Grundkenntnisse + Umwandlung der UG in ein Einzelunternehmen + Vorsicht bei Verwendung des Musterprotokolls + Betriebsrat hat Anspruch auf PC und Internet + BISS > Bildungs-Chip