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Volkelt-Briefe

Geschäftsführer-Recht: Amtsniederlegung wird einfacher

Bis­her muss­te man davon aus­ge­hen, dass eine Amts­nie­der­le­gung des GmbH-Geschäfts­­­füh­rers „zur Unzeit“ nicht mög­lich ist. Mit der Fol­ge, dass der Geschäfts­füh­rer bei Insol­venz­ge­fahr im Amt blei­ben muss­te oder – sofern er sein Amt nicht aus­üb­te – er den­noch für Insol­venz­ver­ge­hen in der Kri­sen­zeit zur Haf­tung her­an­ge­zo­gen wer­den konn­te. Auf­ge­passt: Hier gibt es ein inter­es­san­tes Urteil des OLG Düs­sel­dorf, das erfreu­lich für alle Geschäfts­füh­rer ist. Tenor: „Die Nie­der­le­gung des Amtes des Geschäfts­füh­rers einer GmbH ist im Grund­satz selbst dann wirk­sam, wenn objek­tiv kein wich­ti­ger Grund vor­liegt oder wenn sie zur Unzeit erfolgt“ (OLG Düs­sel­dorf, Urteil vom 10.6.2015, I‑25 Wx 18/15).…

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Volkelt-Brief 50/2015

Volkelt-FB-01Geschäfts­füh­rer-Rech­te: Amts­nie­der­le­gung wird ein­fa­cher + OLG Mün­chen: Geschäfts­füh­rer hat kei­nen Anspruch auf Weih­nachts­geld + Geschäfts­füh­rer in der Indus­trie: Hier kön­nen Sie rich­tig ver­die­nen + Betriebs­prü­fung: Vor­ab-Steu­er­zah­lung bringt Zins­nach­lass + Steu­er: Finanz­amt darf kei­ne Schen­kungs­steu­er auf vGA berech­nen + Mit­ar­bei­ter: Prak­ti­kum ver­kürzt Azu­bi-Pro­be­zeit nicht + BISS

 

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Volkelt-Brief 44/2015

Volkelt-FB-01Rein­fall: Wie die Bera­ter das Hess-Manage­ment aus­he­bel­ten + Recht­spre­chung: Wich­ti­ge neue Urtei­le für Geschäfts­füh­rer im Über­blick + „Theo­rie”: Wie viel Geld braucht man zum Glück? +  Neue Metho­den: Wie Steu­er­prü­fer Nach­zah­lun­gen durch­set­zen + GmbH-Recht: Pflicht­of­fen­le­gung ist juris­tisch „durch“ + Gold­esel: Dau­er­haf­ter Ver­lust­aus­gleich in der kom­mu­na­len GmbH + Pau­ken­schlag: Soli­da­ri­täts­zu­schlag kommt erneut auf den Prüf­stand + BISS

 

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Die wichtigsten neuen Urteile für Geschäftsführer im Überblick

Das wohl fol­gen­schwers­te Urteil für Geschäfts­füh­rer kommt vom Euro­päi­schen Gerichts­hof (EuGH). Der rückt den Geschäfts­füh­rer wei­ter in Rich­tung Arbeit­neh­mer – mit Aus­wir­kun­gen auf den Kün­di­gungs­schutz. Laut EuGH muss der Geschäfts­füh­rer bei der Ermitt­lung des Per­so­nal­stan­des mit­ge­zählt wer­den. Sie müs­sen davon aus­ge­hen, dass auch die deut­schen Arbeits­ge­rich­te die­se Sicht­wei­se auf­neh­men und in zukünf­ti­gen Kün­di­gung­schutz-Ver­fah­ren umset­zen. Hier unse­re Kurz-Übersicht: … 

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Volkelt-Brief 38/2015

Volkelt-FB-01Geschäfts­füh­rungs-Auf­ga­ben: Kri­sen-Manage­ment ist und bleibt Ihre Auf­ga­be + GmbH-Kos­ten: Was tun bei Falsch­be­ra­tung durch den Anwalt? + Kar­tell-Stra­fen: Wie die Behör­den klei­ne Unter­neh­men che­cken + AZU­BI-Rein­fall So zie­hen Sie die Reiß­lei­ne + GmbH-Recht: Amts­nie­der­le­gung bricht Wett­be­werbs­ver­bot + Geschäfts­füh­rungs-Auf­ga­ben: Offen­le­gung des Jah­res­ab­schlus­ses ist Chef­sa­che + BISS

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GmbH-Recht: Amtsniederlegung bricht Wettbewerbsverbot

Legt der Geschäfts­füh­rer sein Amt berech­tigt und aus wich­ti­gem Grund nie­der (z. B. gesetz­wid­ri­ge Anwei­sun­gen der Gesell­schaf­ter), dann kann die GmbH ein im Anstel­lungs­ver­trag ver­ein­bar­tes nach­ver­trag­li­ches Wett­be­werbs­ver­bot nicht mehr durch­set­zen (OLG Cel­le, Urteil vom 24.9.2013, 9 U 121/12). …

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Volkelt-Brief 16/2015

Volkelt-NLMit­ar­bei­ter-Füh­rung: Anpas­ser oder Nicht-Anpas­ser – machen Sie Ihre Fir­ma „fle­xi­bler” + GmbH-Insol­venz: Kei­ne Aus­kunfts­pflicht über Geschäfts­füh­rer-Ver­mö­gen + Betrieb­li­che Alters­ver­sor­gung: Mehr Anrei­ze auch für klei­ne­re Fir­men + Geschäfts­füh­rer in 2 Fir­men: Fal­sche Gehalts-Buchung kos­tet Straf-Steu­er + BGH-aktu­ell: Ver­mö­gen des GmbH-Gesell­schaf­ters ist ab sofort tabu + GmbH-Recht: In der wirt­schaft­li­chen Kri­se müs­sen Sie im Amt blei­ben + Finan­zen: Steu­er­rück­zah­lun­gen für 2014 gibt es erst mit Ver­zö­ge­run­gen+  BISS

 

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Volkelt-Brief 12/2015

Volkelt-NLWirt­schaft und Poli­tik: Nach der Frau­en­quo­te ist vor Equal Pay + Fremd-GF: Bes­se­re Kar­ten nach der Amts­nie­der­le­gung + Der Fall Tön­nies: Kein Beschluss ohne Form­vor­schrif­ten + Ter­min­sa­che: Erstel­lung des Jah­res­ab­schlus­ses 2014 + Ter­min­sa­che: Jah­res­mel­dung zur Künst­ler­so­zi­al­ver­si­che­rung (KSV) + Steu­er: GmbH zahlt pri­va­te Ver­bind­lich­kei­ten per Scheck + Arbeits­recht: Min­dest­lohn-Ände­rungs­kün­di­gung ist unwirk­sam + Geschäfts­füh­rer unter­wegs: Das Han­dy ist kein Navi­ga­ti­ons­sys­tem +  BISS

 

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Fremd-GF: Bessere Karten nach der Amtsniederlegung

Nach eini­gen Urtei­len des BGH und des BAG zu der Fra­ge, wel­ches Gericht für strit­ti­ge Ange­le­gen­hei­ten des GmbH-Geschäfts­­­füh­rers mit sei­nem Arbeit­ge­ber GmbH zustän­dig ist, steht fest: Für den GmbH-Geschäfts­­­füh­rer ist es jetzt noch ein­fa­cher, sei­ne Streit­sa­che vor einem Arbeits­ge­richt ver­han­deln zu las­sen (vgl. Nr. 1/2015 und 40, 50/2014).

Vor­teil für den Geschäfts­füh­rer: … Das Ver­fah­ren ist schnel­ler (Ein­ver­fah­ren) und in der Ten­denz arbeit­neh­mer­freund­li­cher. Das gilt in ers­ter Linie für Streit­fragen aus dem Anstel­lungs­ver­hält­nis des Geschäfts­füh­rers, also z. B. um Gehalts­fra­gen, um Kün­di­gungs­mo­da­li­tä­ten oder sons­ti­ge Ansprü­che aus dem Anstel­lungs­ver­trag (Urlaub, Über­stun­den­ver­gü­tung, Ansprü­che auf Alters­ver­sor­gung). Rechts­fra­gen, die sich auf die Organ­stel­lung des Geschäfts­füh­rers bezie­hen, kön­nen aller­dings nach wie vor nicht von einem Arbeits­ge­richt ent­schie­den wer­den. Das sind z. B. Fra­gen um die Wahr­neh­mung des Wei­sungs­rechts durch die Gesell­schaf­ter. Hier ist die ordent­li­che Gerichts­bar­keit (hier: Land­ge­richt) zuständig.

Ach­tung: Der Weg zum Arbeits­ge­richt ist aber wei­ter­hin aus­ge­schlos­sen, solan­ge der Geschäfts­füh­rer noch im Amt ist. Der Zugang zum Arbeits­ge­richt ist aber immer dann mög­lich, wenn der Geschäfts­füh­rer bereits abbe­ru­fen wur­de oder wenn er sein Amt nie­der­ge­legt hat und wenn es sich bei den Strei­tig­kei­ten um Ansprü­che aus dem Arbeits­ver­hält­nis (Anstel­lungs­ver­hält­nis) han­delt (BAG-Beschluss vom 3.12.2014,10 AZB 98/14). Dro­hen die Gesell­schaf­ter dem Geschäfts­füh­rer bei Strei­tig­kei­ten mit einer schnel­len Abbe­ru­fung, ris­kie­ren sie damit, dass der Geschäfts­füh­rer sofort den für ihn bes­se­ren und schnel­le­ren Gerichts­weg über das Arbeits­ge­richt ein­schla­gen kann.

Umge­kehrt kön­nen Sie als Geschäfts­füh­rer, der mit sei­nem Arbeit­ge­ber GmbH zer­strit­ten ist, jetzt weit­ge­hend selbst bestim­men, wel­che Gerichts­zu­stän­dig­keit für Sie die bes­se­re Lösung ist. Glau­ben Sie sich mit Ihren For­de­run­gen bei einem Arbeits­ge­richt bes­ser auf­ge­ho­ben, genügt es, wenn Sie Ihr Amt nie­der­le­gen und vor dem Arbeits­ge­richt kla­gen. Prü­fen Sie vor­ab, ob in Ihrem Anstel­lungs­ver­trag eine Klau­sel ver­ein­bart ist, wonach die Amts­nie­der­le­gung als „wich­ti­ger Grund zur frist­lo­sen Kün­di­gung des Geschäfts­füh­rer-Anstel­lungs­ver­trags berech­tigt“. Dann soll­ten Sie zusam­men mit Ihrem Anwalt prü­fen, wel­ches die bes­se­re Rechts­po­si­ti­on für Sie ist.

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Volkelt-Brief 9/2015

Dipl. Vw. Lothar Volkelt
Ihr Lothar Volkelt

Neu-Orga­ni­sa­ti­on: Als Chef dür­fen SIE Füh­rungs­kräf­te kün­di­gen + Die neu­en GmbH-Grö­ßen­klas­sen: Neue Kri­te­ri­en für die Umsatz­er­lö­se  + Letz­te Ret­tung: Legen SIE Ihr Amt nie­der, bevor es zu spät ist + GmbH-Vor­schuss hilft gegen IHRE pri­va­te Finan­zie­rungs­lü­cke + Min­dest­lohn: Sub­un­ter­neh­men blei­ben Risi­ko – was SIE tun kön­nen? + Finan­zen: Pau­schal­ge­bühr für die Über­zie­hung „zurück” + Finan­zen: Nega­tiv-Zin­sen für Alt­ver­trä­ge müs­sen SIE nicht hin­neh­men + Geschäfts­füh­rer pri­vat:  Krank­heits­kos­ten sind (noch) kei­ne Son­der­aus­ga­ben +  BISS