Laut Verwaltungsgericht (VG) Karlsruhe dürfen die vom WKD in einem Betrieb festgestellten Hygiene- und Reinigungsmängel …
Laut Verwaltungsgericht (VG) Karlsruhe dürfen die vom WKD in einem Betrieb festgestellten Hygiene- und Reinigungsmängel …
Die Geschäftsführer im Handwerk haben 2012 …
Laut EuGH müssen die Finanzämter die für eine ausländische Beteiligung im Ausland gezahlte Körperschaftsteuer erstatten (vgl. Nr. 46/2012, 14/2007). Im Urteil hatte der EuGH ausdrücklich darauf verwiesen, dass dazu keine …
GmbH-Chefs oder Vorgesetzte müssen eine strafrechtlich relevante Bedrohung durch einen Mitarbeiter nicht hinnehmen. Laut Arbeitsgericht Mönchengladbach …
Haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaften (auch: Mini-GmbH) müssen ¼ des im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinns (- Verlustvortrag) in eine Rücklage einstellen § 5a Abs. 3 GmbH-Gesetz). Und zwar so lange, …
Gewährt der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter auf seine Produkte einen Rabatt, der die Hälfte des durchschnittlichen Händlerrabatts übersteigt, …
in jeder GmbH gibt es den Arbeitnehmer, der gelegentlich krankheitsbedingt fehlt. An Montagen oder freitags. Bisher hatten Sie keine Handhabe dagegen. Ab sofort …
Je mehr Sie über die Strategie Ihres Firmenkundenberaters wissen, umso besser für Sie. Sie können so bessere Konditionen für sich herausholen. Wie geht das?
Die Bank bewertet Ihre Bonität nach dem Rating-Verfahren. Je besser Ihre Firma beurteilt wird, umso günstiger sind Ihre Kredit-Konditionen. Viele Banken machen dieses Verfahren aber nicht transparent. Sie wissen also nicht genau, warum Ihre Firma wie beurteilt wird. Wichtig ist, dass Sie für das Rating ausführliche und fundierte Zahlen vorlegen (Jahresabschluss, BWA, Business-Plan).
Tipp: Verlangen Sie vom Firmenkundenbetreuer, dass er Ihnen die Rating-Kriterien offen legt. Fragen Sie ihn, wie Sie das Rating Ihrer Firma verbessern können. Informieren Sie sich vorab, ob es für Ihre Firma und Ihre Branche öffentliche Fördermittel gibt.
Für Firmenkredite gelten andere Rechtsvorschriften als für Privatkredite. Das nutzen Banken dazu, die tatsächlichen Kosten für einen Firmenkredit zu „schönen“. Zunächst bietet die Bank einen niedrigen Zins an. Später werden zusätzlich Kreditbearbeitungs- und Bereitstellungsgebühren drauf gerechnet. Unterm Strich ergibt sich für den Kunden eine viel höhere Effektivbelastung. Da diese Praxis im Firmenkredit-Geschäft zulässig ist, sollten Sie vor der Vertragsunterzeichnung genau prüfen, welche Kosten auf Sie zukommen.
Tipp: Verlassen Sie sich nie auf eine Bank. Auch dann nicht, wenn Sie schon seit Jahren Stammkunde sind. Im Firmenkundengeschäft gelten eigene Regeln. Holen Sie sich grundsätzlich mehrere Vergleichsangebote ein – von Privat- und Genossenschaftsbanken (Sparkasse, Volksbank).
Umstritten ist die Praxis von Banken, ein sog. einseitiges Leistungsbestimmungsrecht für Zinsen in den AGB zu vereinbaren. Der BGH hat das bereits für unzulässig erklärt (BGH, Urteil vom 21.4.2009, XI ZR 55/08). Einige Banken halten sich aber nach wie vor nicht daran.
„Finanztest“ berichtet immer wieder über die (teils stark überhöhten) Überziehungszinsen vor allem der kleinen Banken und Sparkassen. So verlangen vielen Banken 14 % und mehr – auch von gewerblichen Kunden.
Tipp: Die aktuellen Dispozinsen von 1.600 deutschen Banken im Vergleich finden Sie unter: https://www.test.de/Dispozinsen-Banken-verweigern-Auskunft-4453180-tabelle/uebersichtAllerBanken/?start=1 (2,50 €).
Viele Geschäftsführer klagen über die Bankenpraxis, Buchungen zu „manipulieren“: Belastungsbuchungen auf Geschäftskonten sind vordatiert und Guthabenbuchungen werden erst Tage nach dem Geldeingang gutgeschrieben. Das aber ist nicht zulässig (BGH, Urteil vom 17.6.1997, XI ZR 54/88). Prüfen Sie regelmäßig, ob Ihr Bankpartner korrekt bucht.
Noch dreister ist die Praxis einiger Banken, die wegen schlechter Rating-Vorgaben der Firma keinen Firmenkredit einräumen. Stattdessen bietet die Bank einen Privatkredit an, der mit privaten Vermögen abgesichert wird (Immobilie). Auf den ersten Blick wird der zu einem günstigen Zinssatz angeboten. Anschließend werden aber zusätzlich Bearbeitungs- und Bereitstellungsgebühren berechnet, so dass in der Gesamtrechnung höhere Kosten entstehen. Da es sich aber um einen Privatkredit handelt, gelten die Verbraucherschutzvorschriften. Die Bank darf neben dem Zins keine zusätzlichen Gebühren erheben (OLG Celle, Urteil vom 13.10.2011, 3 W 86/11). Die Banken sind verpflichtet, bereits entrichtete Gebühren zurückzuzahlen und zu verzinsen.
Tipp: Stellen Sie entsprechende Belege zusammen und fordern Sie die Bank unter Angabe einer Frist von 15 Tagen schriftlich auf, die verzinsten Gebührenbeträge zurückzuzahlen. In der Regel erstatten zahlungswillige Banken die Gebühren für die letzten 3 Jahre zurück.
Firmenkundenberater erhalten neben dem Festgehalt eine Provision, z. B. auf Girokonten, die sie betreuen. Die Provision ermittelt sich als Differenz aus dem Guthabenzins und der von der Bank vorgegebenen Marge. Geht die Marge gegen Null, kürzt der Sachbearbeiter den Guthabenzins und zwar unabhängig vom Geldmarktzins.
Tipp: Fragen Sie Ihren Firmenkundenberater nach entsprechenden Vorgaben. Mit etwas Verhandlungsgeschick gelingt es Ihnen, dass er seine Marge mit Ihnen teilt.
Geschäftsveräußerungen sind umsatzsteuerfrei, wenn die Veräußerung im Ganzen erfolgt (§ 1 Absatz 1a UStG). Z. B. die Veräußerung des aus der GmbH ausgelagerten Vertriebsgeschäftes oder des eigenständigen Handelsgeschäftes. Folge: …
Nach einer aktuellen Studie der Beratungsgesellschaft Ernst & Young werden über 80 % aller deutschen Kommunen zum Jahreswechsel Gebühren und Kommunalsteuern erhöhen. Das betrifft auch die Gewerbesteuer. Besonders davon betroffen sein werden …