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Haftung: So taxieren Sie richtig zwischen Risiko und Untreue

Solan­ge Sie als Mehr­heits-Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer Ihre eige­ne GmbH füh­ren, wis­sen Sie, auf was Sie sich ein­las­sen. Sobald meh­re­re Gesell­schaf­ter mit im Boot sit­zen, wird es kom­pli­zier­ter. Die Erfah­rung lehrt: Alle zwei Jah­re kommt es in der Mehr­per­so­nen-GmbH zu Mei­nungs­ver­schie­den­hei­ten über die Geschäfts­po­li­tik. Dann wird es ernst. Auch „juris­tisch”. Vie­le geschäft­li­che Ent­schei­dun­gen sind Risi­ko-Ent­schei­dun­gen. Zahlt der Kun­de? Lie­fert der neue Lie­fe­rant pünktlich?

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Neu im Amt: Jetzt die Pensionszusage für 2014 angehen

Geschäfts­füh­rer, die erst seit kur­zem im Amt sind, soll­ten noch vor dem Jah­res­en­de prü­fen, ob Sie die Vor­aus­set­zun­gen für eine Pensions­zusage erfül­len. Die Pen­si­ons­zu­sa­ge der GmbH an ihren Geschäfts­füh­rer ist für klei­ne­re und mit­tel­gro­ße GmbH immer noch eine der bes­ten Mög­lich­kei­ten, die Steu­er­be­mes­sungs­grund­la­ge der GmbH dau­er­haft zu mindern.

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Planen Sie 2 bis 4‑jährige Steuerpause

Nach den ers­ten Ergeb­nis­sen der Koali­ti­ons­ver­hand­lun­gen über die Kern­the­men zeich­net sich ab, dass es in der Steu­er­po­li­tik kei­ne neu­en Eck­da­ten geben wird. „Not­falls kön­nen wir bis 2017 auf neue Steuer­gesetze ver­zich­ten!“. So die CSU. Das geht vor allem zu Ihren Las­ten als Pri­vat­per­son. Sie wer­den – guter Ver­dienst vor­aus­ge­setzt – dop­pelt benach­teilgt. Ent­weder, indem Sie bei stei­gen­dem Geschäfts­füh­rer-Gehalt, immer näher an die Rei­chen­steu­er drif­ten. Oder, indem Ihr zusätz­li­cher Ver­dienst durch die kal­te Pro­gres­si­on über­propor­tional besteu­ert wird.

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Steuern: FA darf „bei Verdacht” länger prüfen

Hat die Betriebs­prü­fungs­stel­le Anhalts­punk­te dafür, dass es zu erheb­li­che Ände­run­gen gegen­über der Steu­er­ver­an­la­gung kom­men wird oder dass der Ver­dacht einer Steu­er­straf­tat oder einer Steu­er­ord­nungs­wid­rig­keit bestehen, kann sie den Prü­fungs­zeit­raum ohne aus­drück­li­che Begrün­dung ver­län­gern. Im Ein­zel­fall sogar auf bis zu 11 Jah­ren rück­wir­kend (FG Düs­sel­dorf, Urteil vom 26.9.2013, 13 K 4630/12 AO).

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Führung: Machen Sie Erfolge und Fehler sichtbar

Gute Ideen für´s Geschäft ent­ste­hen oft zufäl­lig. So wie für einen Kol­le­gen aus der Druck­bran­che: „Eigent­lich woll­ten wir nur den work­flow neu orga­ni­sie­ren und ein Maschi­ne neu stel­len“. Seit­dem steht das Sperr­la­ger für feh­ler­haf­te Tei­le mit­ten in der Werk­hal­le. Mit dem Ergeb­nis, dass die dort abge­leg­te Fehl­produktion bin­nen weni­ger Tage gen NULL ging. Aus der Not wur­de so eine opti­ma­le Lösung. Auch in der Außen­wir­kung haben Geschäfts­füh­rer und Beleg­schaft kei­ne Pro­ble­me mit die­ser Lösung. „Wo gear­bei­tet wird, wer­den Feh­ler gemacht. Das darf jeder Kun­de sehen“. Das gilt auch für Infor­ma­tio­nen über Erfol­ge und Feh­ler am schwar­zen Brett. Vie­len Pro­duk­ti­ons­be­trie­be nut­zen die­se Medi­en zur Trans­pa­renz – nach innen und außen.

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Gehalt: Schweizer stimmen über GF-Verdienst ab

Die Schwei­zer ent­schei­den über Höchst­gren­zen für Mana­ger-Gehäl­ter (Initia­ti­ve 1:12). Danach darf der best­be­zahl­te Mana­ger maxi­mal das 12-fache des am schlech­tes­ten bezahl­ten Arbeit­neh­mers im Unter­neh­men ver­die­nen. Auf Deutsch­land über­tra­gen hie­ße das: Bei einem 8,50 EUR Stun­den­lohn (Min­dest­lohn) und einer 40 Stun­den Woche (Brut­to­ver­dienst: 1.350 EUR), darf der Chef 16.200 EUR brut­to im Monat bezie­hen oder 194.400 EUR pro Jahr. Letz­te Umfra­gen deu­ten auf ein knap­pes Ergeb­nis hin. Die Schwei­zer Wirt­schaft befürch­tet eine ver­hee­ren­de Signal­wir­kung – auch für Deutschland.

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ACHTUNG: Finanzamt darf Geschäftsführer-Firmenwagen doppelt besteuern

Nut­zen Sie mehr als einen Fir­men­wa­gen auch für pri­va­te Fahr­ten, müs­sen Sie auf­pas­sen. Soeben hat der Bun­des­fi­nanz­hof (BFH) einem Finanz­amt in letz­ter Instanz Recht gege­ben. Danach müs­sen Sie für jedes Fahr­zeug, dass Sie pri­vat nut­zen, nach der 1%-Methode Lohn­steu­er zah­len (BFH, Urteil vom 13.6.2013, VI R 17/12).

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Ab 1.1.2014: Der Arbeitgeber kann den steuerlichen Einsatzort bestimmen

Mit dem neu­en Rei­se­kos­ten­recht gibt es zum 1.1.2014 die Mög­lich­keit, den „ers­ten Tätig­keits­ort“ für die Mit­arbeiter selbst fest­zu­le­gen. Vor­teil: Damit kön­nen Sie gestal­ten, wie der Mitar­beiter Fahrt­kos­ten, Familien­heimfahrten und dop­pel­te Haus­halts­füh­rung steu­er­lich behan­deln will. Das bringt dann Vor­tei­le, wenn z. B. in einer Bera­tungs-GmbH einer der Berater …

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Krisen-Management: „auf keinen Fall „schön reden”

Auf bes­se­re Zei­ten zu hof­fen, ist kei­ne Lösung“. So der Stutt­gar­ter Insol­venz­ver­wal­ters Rüdi­ger Schmidt zum neu­en Insol­venz­recht. Fakt ist: Mit dem Gesetz zur Erleich­te­rung von Unter­neh­mens­in­sol­ven­zen (ESUG) gibt es seit 1.3.2012 bes­se­re Mög­lich­kei­ten, wirt­schaft­lich ange­schla­ge­ne Unter­neh­men zu sanie­ren (vgl. Nr. 45/2011).

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Mangelhafte IT-Ausstattung: Knausern an der falschen Stelle

Der Chef hat einen Rie­sen-Bild­schirm, ist fast nie da  und ich muss am 17-Zoll-Moni­tor müh­sam Excel-Tabel­len aus­fül­len!“ So die Beschwer­de einer Sach­be­ar­bei­te­rin, die täg­lich meh­re­re Stun­den am Bild­schirm arbei­ten muss. Dass sol­che Kri­tik an den Arbeits­um­stän­den kein Ein­zel­fall ist, belegt eine aktu­el­le Epson-Stu­die. Danach sind 50 % der Mit­ar­bei­ter mit ihrer IT-Aus­stat­tung nicht zufrie­den. Sie wür­den ihren PC/labtop/note­book am liebs­ten sofort ver­schrot­ten. Noch schwie­ri­ger ist es, …