Solange Sie als Mehrheits-Gesellschafter-Geschäftsführer Ihre eigene GmbH führen, wissen Sie, auf was Sie sich einlassen. Sobald mehrere Gesellschafter mit im Boot sitzen, wird es komplizierter. Die Erfahrung lehrt: Alle zwei Jahre kommt es in der Mehrpersonen-GmbH zu Meinungsverschiedenheiten über die Geschäftspolitik. Dann wird es ernst. Auch „juristisch”. Viele geschäftliche Entscheidungen sind Risiko-Entscheidungen. Zahlt der Kunde? Liefert der neue Lieferant pünktlich?
Kategorie: Volkelt-Briefe
Geschäftsführer, die erst seit kurzem im Amt sind, sollten noch vor dem Jahresende prüfen, ob Sie die Voraussetzungen für eine Pensionszusage erfüllen. Die Pensionszusage der GmbH an ihren Geschäftsführer ist für kleinere und mittelgroße GmbH immer noch eine der besten Möglichkeiten, die Steuerbemessungsgrundlage der GmbH dauerhaft zu mindern.
Nach den ersten Ergebnissen der Koalitionsverhandlungen über die Kernthemen zeichnet sich ab, dass es in der Steuerpolitik keine neuen Eckdaten geben wird. „Notfalls können wir bis 2017 auf neue Steuergesetze verzichten!“. So die CSU. Das geht vor allem zu Ihren Lasten als Privatperson. Sie werden – guter Verdienst vorausgesetzt – doppelt benachteilgt. Entweder, indem Sie bei steigendem Geschäftsführer-Gehalt, immer näher an die Reichensteuer driften. Oder, indem Ihr zusätzlicher Verdienst durch die kalte Progression überproportional besteuert wird.
Hat die Betriebsprüfungsstelle Anhaltspunkte dafür, dass es zu erhebliche Änderungen gegenüber der Steuerveranlagung kommen wird oder dass der Verdacht einer Steuerstraftat oder einer Steuerordnungswidrigkeit bestehen, kann sie den Prüfungszeitraum ohne ausdrückliche Begründung verlängern. Im Einzelfall sogar auf bis zu 11 Jahren rückwirkend (FG Düsseldorf, Urteil vom 26.9.2013, 13 K 4630/12 AO).
Gute Ideen für´s Geschäft entstehen oft zufällig. So wie für einen Kollegen aus der Druckbranche: „Eigentlich wollten wir nur den workflow neu organisieren und ein Maschine neu stellen“. Seitdem steht das Sperrlager für fehlerhafte Teile mitten in der Werkhalle. Mit dem Ergebnis, dass die dort abgelegte Fehlproduktion binnen weniger Tage gen NULL ging. Aus der Not wurde so eine optimale Lösung. Auch in der Außenwirkung haben Geschäftsführer und Belegschaft keine Probleme mit dieser Lösung. „Wo gearbeitet wird, werden Fehler gemacht. Das darf jeder Kunde sehen“. Das gilt auch für Informationen über Erfolge und Fehler am schwarzen Brett. Vielen Produktionsbetriebe nutzen diese Medien zur Transparenz – nach innen und außen.
Die Schweizer entscheiden über Höchstgrenzen für Manager-Gehälter (Initiative 1:12). Danach darf der bestbezahlte Manager maximal das 12-fache des am schlechtesten bezahlten Arbeitnehmers im Unternehmen verdienen. Auf Deutschland übertragen hieße das: Bei einem 8,50 EUR Stundenlohn (Mindestlohn) und einer 40 Stunden Woche (Bruttoverdienst: 1.350 EUR), darf der Chef 16.200 EUR brutto im Monat beziehen oder 194.400 EUR pro Jahr. Letzte Umfragen deuten auf ein knappes Ergebnis hin. Die Schweizer Wirtschaft befürchtet eine verheerende Signalwirkung – auch für Deutschland.
Nutzen Sie mehr als einen Firmenwagen auch für private Fahrten, müssen Sie aufpassen. Soeben hat der Bundesfinanzhof (BFH) einem Finanzamt in letzter Instanz Recht gegeben. Danach müssen Sie für jedes Fahrzeug, dass Sie privat nutzen, nach der 1%-Methode Lohnsteuer zahlen (BFH, Urteil vom 13.6.2013, VI R 17/12).
Mit dem neuen Reisekostenrecht gibt es zum 1.1.2014 die Möglichkeit, den „ersten Tätigkeitsort“ für die Mitarbeiter selbst festzulegen. Vorteil: Damit können Sie gestalten, wie der Mitarbeiter Fahrtkosten, Familienheimfahrten und doppelte Haushaltsführung steuerlich behandeln will. Das bringt dann Vorteile, wenn z. B. in einer Beratungs-GmbH einer der Berater …
„Auf bessere Zeiten zu hoffen, ist keine Lösung“. So der Stuttgarter Insolvenzverwalters Rüdiger Schmidt zum neuen Insolvenzrecht. Fakt ist: Mit dem Gesetz zur Erleichterung von Unternehmensinsolvenzen (ESUG) gibt es seit 1.3.2012 bessere Möglichkeiten, wirtschaftlich angeschlagene Unternehmen zu sanieren (vgl. Nr. 45/2011).
„Der Chef hat einen Riesen-Bildschirm, ist fast nie da und ich muss am 17-Zoll-Monitor mühsam Excel-Tabellen ausfüllen!“ So die Beschwerde einer Sachbearbeiterin, die täglich mehrere Stunden am Bildschirm arbeiten muss. Dass solche Kritik an den Arbeitsumständen kein Einzelfall ist, belegt eine aktuelle Epson-Studie. Danach sind 50 % der Mitarbeiter mit ihrer IT-Ausstattung nicht zufrieden. Sie würden ihren PC/labtop/notebook am liebsten sofort verschrotten. Noch schwieriger ist es, …