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Firmenwagen: GmbH muss Privatnutzungs-Verbot überwachen

Wird der Fir­men­wa­gen dem Arbeit­neh­mer aus­schließ­lich für die betrieb­li­che Nut­zung über­las­sen, muss die GmbH das über­wa­chen. Auch dann, wenn der Arbeit­neh­mer zusätz­lich ein pri­va­tes Fahr­zeug hat (FG Düs­sel­dorf, Urteil vom 15.6.2013, 11 K 2935/11 E). …

Für die Pra­xis: Die GmbH hat­te die Pri­vat­nut­zung per Zusatz­ver­ein­ba­rung zum Arbeits­ver­trag aus­ge­schlos­sen. Das Finanz­amt beauf­trag­te das Zoll­kri­mi­nal­amt zu prü­fen, ob die­se „echt“ war. Ergeb­nis: Es han­del­te sich um eine Fäl­schung mit Zurück­da­tie­rung. So etwas darf Ihnen auf kei­nen Fall passieren.

Ach­tung: Hier­zu gibt es ein ganz neu­es BFH-Urteil – danach muss ein Fahr­ten­buch geführt wer­den. Mehr dazu: nächs­te Woche aus­führ­lich mit den ent­spre­chen­den Gestaltungshinweisen!

 

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