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GmbH-Finanzen: SEPA – Kein Lastschrift ohne Gläubiger-Identifikationsnummer

Nur weni­ge Unter­neh­men haben kon­kre­te Vor­be­rei­tun­gen für das neue SEPA-Ver­fah­ren umge­setzt (vgl. Nr. 25 + 27/2013). Unter­des­sen warnen …

Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um und Bun­des­bank vor Umstel­lungs­pro­ble­men. Eine der Ände­run­gen zum 1.2.2014 betrifft alle Unter­neh­men, die Rech­nun­gen im Last­schrift­ver­fah­ren abwi­ckeln. Dazu erfor­der­lich ist die sog. Gläu­bi­ger-Iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer. Unter­neh­men müs­sen die­se bei der Bun­des­bank bean­tra­gen. Bei­spie­le: Die GmbH lässt die Mie­te im Last­schrift­ver­fah­ren einziehen.

Die Steu­er­vor­anmel­dun­gen wer­den im Last­schrift­ver­fah­ren ein­ge­zo­gen. Auch für Ihre GmbH müs­sen Sie eine Gläu­bi­ger-Iden­ti­fi­­ka­ti­ons­­­num­mer bei der Bun­des­bank bean­tra­gen. Das geht nur auf elek­tro­ni­schen Weg und mit dem dafür vor­ge­schrie­be­nen For­mu­lar (unter > https://extranet.bundesbank.de/scp). Nach Frei­schal­tung der Antrags­da­ten wird die Gläu­bi­ger-Iden­ti­fi­ka­ti­ons­­­num­mer mit einem Mit­tei­lungs­schrei­ben per E‑Mail an die von Ihnen ange­ge­be­ne E‑Mail-Adres­se ver­sandt. Das Mit­tei­lungs­schrei­ben soll­ten Sie sorg­fäl­tig auf­be­wah­ren, da es im Rah­men der Zulas­sung zum SEPA-Last­schrift­ver­fah­ren der kon­to­füh­ren­den Bank vor­zu­le­gen ist. Bei Ver­lust kön­nen Sie eine Zweit­aus­fer­ti­gung des Mit­tei­lungs­schrei­bens schrift­lich (nicht per E‑Mail) bei der Bun­des­bank anfordern.

Für die Pra­xis: Aus­führ­li­che Infor­ma­tio­nen zum SEPA-Ver­fah­ren und zur Bean­tra­gung der Gläu­bi­ger-Iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer gibt es im Inter­net unter > Gläu­bi­ger-Iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer.

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