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Geschäftsführer privat: Studienkosten als Werbungskosten

Erhält der Juni­or ein Sti­pen­di­um (hier: monat­lich 750 EUR aus Mit­teln des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums für Bil­dung und For­schung) zur Finan­zie­rung eines Zweit­stu­di­ums, min­dert das die (vor­weg­ge­nom­me­nen) Wer­bungs­kos­ten bei der Berech­nung der Ein­kom­men­steu­er nur dann, wenn damit Bil­dungs­auf­wen­dun­gen aus­ge­gli­chen wer­den. Wird das Sti­pen­di­um auch für die Kos­ten der Lebens­füh­rung ein­ge­setzt (beach­te: För­der­zweck), darf der dafür ver­wen­de­te Anteil nicht mit den Wer­bungs­kos­ten ver­rech­net wer­den (FG Köln, Urteil v. 15.11.2018, 1 K 1246/16, rechts­kräf­tig).

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Volkelt-Brief 46/2018

GmbH-Reform: … passt – für Start­Ups, Toch­ter­ge­sell­schaf­ten und mehr + Geschäfts­füh­rer-Gehalt 2018: Der Ein­zel­han­del spürt die Digi­ta­li­sie­rung  + Digi­ta­les: Smart City sorgt für mehr Öffent­li­che Auf­trä­ge  + GF-Ver­trags­ver­län­ge­rung: Rich­tig ver­han­deln um bes­se­re Kon­di­tio­nen  + Mit­ar­bei­ter: EuGH-Urlaub­sur­tei­le – was tun? + Steu­er: Finanz­amt kürzt Wer­bungs­kos­ten­ab­zug für Gesell­schaf­ter-Dar­le­hen + Rechts­än­de­rung: Ver­trä­ge für Vor­stän­de wer­den auf 3 Jah­re befris­tet + GmbH/Recht: Geschäfts­füh­rer muss Ver­tre­tungs­be­fug­nis offenlegen

 

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Steuer: Finanzamt kürzt Werbungskostenabzug für Gesellschafter-Darlehen

Ver­zich­ten Sie als Gesell­schaf­ter einer GmbH auf ein Dar­le­hen, das Sie Ihrer GmbH gewährt haben, hat das auch Fol­gen für den Wer­be­kos­ten­ab­zug der Zin­sen, die Sie für die Finan­zie­rung des pri­va­ten Dar­le­hens an die Bank zah­len müs­sen. Laut Bun­des­fi­nanz­hof (BFH) gilt: „Dann sind beim Gesell­schaf­ter wei­ter­hin anfal­len­de Refi­nan­zie­rungs­zin­sen nicht als Wer­bungs­kos­ten im Zusam­men­hang mit frü­he­ren Zins­ein­künf­ten abzieh­bar. Die nun­mehr durch die Betei­li­gungs­er­trä­ge ver­an­lass­ten Refi­nan­zie­rungs­zin­sen sind viel­mehr nur auf Antrag zu 60 % als Wer­bungs­kos­ten abzieh­bar” (BFH, Urteil v. 24.10.2018, VIII R 19/16).

Im Urteils­fall ging es um einen mit bis zu 10% an der GmbH betei­lig­ten Gesell­schaf­ter. Um wenigs­tens 60 % der Refi­nan­zie­rungs­zin­sen abzie­hen zu kön­nen, muss der Gesell­schaf­ter spä­tes­tens mit Abga­be der Ein­kom­men­steu­er­ver­an­la­gung für das Jahr des For­de­rungs­ver­zichts die Anwen­dung des Teil­ein­künf­te­ver­fah­rens für die Divi­den­den aus der Kapi­tal­ge­sell­schaft und die damit im Zusam­men­hang ste­hen­den Wer­bungs­kos­ten beantragen.

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Geschäftsführer Geburtstag 2018: Hier schaut der Prüfer ganz genau hin

Zum Jah­res­be­ginn berich­ten wir an die­ser Stel­le regel­mä­ßig zum „Wer­bungs­kos­ten­ab­zug für Fei­er­lich­kei­ten anläss­lich des Geburts­ta­ges (oder eines Jubi­lä­ums) des (Gesell­schaf­ter-) Geschäfts­füh­rers“. Fakt ist, dass Steu­er-Sach­be­ar­bei­ter die­sen Pos­ten ger­ne und ganz genau unter die Lupe neh­men. Fakt ist auch, dass unter­schied­li­che Auf­fas­sun­gen des Steu­er­be­ra­ters und des Finanz­amts zur Sache regel­mä­ßig die Finanz­ge­rich­te beschäftigen.… 

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Geschäftsführer privat: So nutzen Sie den Lohnsteuerfreibetrag 2018/2019

Für Geschäfts­füh­rer mit hohen Wer­bungs­kos­ten lohnt ab sofort der Ein­trag des Frei­be­trags für die Steu­er­jah­re 2018/2019. Der Frei­be­trag wird dann vom Finanz­amt als elek­tro­ni­sches Lohn­steu­er­ab­zugs­merk­mal (ELS­tAM) gespei­chert und Ihrem Arbeit­ge­ber „GmbH” auto­ma­tisch mit­ge­teilt, der ihn dann sofort beim Lohn­steu­er­ab­zug berücksichtigt.

Ver­wen­den Sie dazu den „Antrag auf Lohn­steu­er­ermä­ßi­gung 2018”. Das Antrags­for­mu­lar dazu erhal­ten Sie im Inter­net auf der Home­page des für Sie zustän­di­gen Finanz­am­tes unter der Rubrik Ser­vice > For­mu­la­re oder direkt vor Ort bei Ihrem Finanz­amt oder Hier ankli­cken. Wenn Sie den Antrag 2017 bereits für zwei Jah­re gestellt haben, brau­chen Sie nichts zu ver­an­las­sen. Der Frei­be­trag wird dann auto­ma­tisch auch für das Steu­er­jahr 2018 berücksichtigt.

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Volkelt-Brief 46/2017

Letz­ter Aus­weg: „Hier­mit lege ich mein Amt nie­der …” + Geschäfts­füh­rer-Gehalt: Tan­tie­men stei­gen auch in den Hand­wer­ker-GmbHs + D & O gegen Ver­mö­gens­scha­den: Ver­si­che­rer nut­zen Rechts­lü­cke kon­se­quent aus + Digi­ta­li­sie­rung: Kei­ne Angst vor dem Nerd! + Geschäfts­füh­rer-Finan­zen: Anspruch des Geschäfts­füh­rers auf Tan­tie­me + Steu­er: BFH streicht Ver­güns­ti­gung für MBO

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Steuer: BFH streicht Vergünstigung für MBO


Auf­wen­dun­gen zum Erwerb einer Betei­li­gung sind kei­ne Wer­bungs­kos­ten bei den Ein­künf­ten aus nicht­selb­stän­di­ger Arbeit, wenn die Zah­lung Vor­aus­set­zung für den Abschluss des Anstel­lungs­ver­tra­ges ist (BFH, Urteil v. 17.5.2017, VI R 1/16)…

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Volkelt-Brief 29/2017

Null-Zins: Risi­ko-Geschäf­te gehen (fast) immer zu Ihren Las­ten + GmbH-Finan­zen: Das müs­sen Sie bei der Anla­ge von GmbH-Geld unbe­dingt beach­ten + Gesell­schaft­er­lis­te: Neh­men Sie die Gesell­schaf­ter mit ins Boot + Treu­hand am GmbH-Anteil: schrift­lich, voll­stän­dig und steu­er­fest + Geschäfts­füh­rer Alters­ver­sor­gung: Ach­tung – Neue Vor­ga­ben für Ihre Pen­si­ons­zu­sa­ge + Steu­ern: Wer­bungs­kos­ten-Abzug nur für den akti­ven Geschäftsführer

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Steuer: Werbungskosten-Abzug nur für den aktiven Geschäftsführer

Der Wer­bungs­kos­ten­ab­zug für Zin­sen für ein Dar­le­hen, mit dem der Kauf einer GmbH-Betei­li­gung finan­ziert wird, ist nur .. 

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Volkelt-Brief 10/2017

Wirt­schafts­po­li­tik: Wen oder was wäh­len als Geschäfts­füh­rer? + GmbH-Finan­zen: So för­dert der Staat Ihre Digi­ta­li­sie­rung +  Mana­ger-Gehäl­ter: Nur die FDP baut auf Selbst­kon­trol­le + Geheim­nis­krä­me­rei: Geschäfts­füh­rer ris­kie­ren Kün­di­gung + ACHTUNG: Finanz­aus­schuss will Abgel­tungs­steu­er abschaf­fen + NEUE Rechts­la­ge: Ihr Steu­er­be­ra­ter muss Sie war­nen + Geschäfts­füh­rer pri­vat: Mit dem Arbeits­zim­mer opti­mie­ren + Geschäfts­füh­rer pri­vat: Gestal­tun­gen nach der Tren­nung +  BISS