In den letzten Jahren sind die Prozessrisiken im Geschäftsalltag enorm gestiegen. Das liegt an den immer enger werdenden Rechtsrahmen, aber auch an der rundum Abdeckung mit Rechtsschutzversicherungen. Die Hemmschwelle, unklare Rechtsfragen gerichtlich klären zu lassen, hat enorm abgenommen. Für Sie als Geschäftsführer bedeutet das: Sie müssen die organisatorischen Vorkehrungen dafür schaffen, dass rechtserhebliche Sachverhalte (Mängelrügen, Garantieleistungen, Schaden auslösende Verursachungen, Abmahnungen usw.) systematisch bearbeitet werden. Gleichzeitig müssen Sie dafür sorgen, dass die Kosten für Rechtsberatung nicht aus dem Ufer laufen. Folgende Vorkehrungen reduzieren das Geschäftsführer-Risiko: …
Schlagwort: Urteil vom 10.12.2013
Volkelt-Brief 26/2016
Familien-GmbHs: „mixed strategy” gewinnt + Personal: Immer mehr Arbeit bleibt am Chef hängen + CMS: Bringen Sie Ihre Unternehmens-Richtlinen auf Vordermann (I) + Gekündigt: Geschäftsführer können Lücke nutzen + Wirtschaftsrecht: Neue Vorgaben für AGBs bei B2C-Geschäften + Personal: Das Entgeltgleichheitsgesetz kommt, gewaltig + Finanzamt: Straf-Zinssatz kommt auf den Prüfstand + BISS …
Große Unternehmen müssen es haben und immer mehr mittelständische Unternehmen richten es freiwillig ein: Ein Compliance Management System (CMS). Aber auch immer mehr kleinere Unternehmen erkennen den Handlungsbedarf: Die Geschäftsführung muss sicherstellen, dass im Unternehmen Recht und Gesetze eingehalten werden. Und zwar nicht nur als Lippenbekenntnis, sondern in Form von klaren und eindeutigen Handlungsanweisungen für die Mitarbeiter. Ihre Aufgabe: „Als Leitungsorgan haben Sie die Pflicht, geeignete Maßnahmen und organisatorische Vorkehrungen dafür zu treffen“ (§ 91 Abs. 2 AktG). Ist Ihr CMS mangelhaft oder unzureichend, ist das eine Pflichtverletzung – mit entsprechenden rechtlichen Folgen (so z. B. LG München, Urteil vom 10.12.2013, 5 HKO 1387/110). In diesem Urteil ging es um die Verantwortlichkeit des Geschäftsführers für Schmiergeldzahlungen (bzw. jede Form von Bakschisch) der Mitarbeiter. Aber auch in vielen anderen Unternehmensbereichen gibt es Risiken. …
Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass der Erfolg deutscher Unternehmen im internationalen Geschäft auch darauf beruht, dass man sich den landestypischen Gepflogenheiten angepasst hat. So sind Bakschisch und kleine Aufmerksamkeiten keine Erfindung der Neuzeit und selbst in einer ganzen Reihe von Ländern der EU verbreitet Phänomene. Ein Richtung weisendes Urteil zur Haftung der Geschäftsleitung zu diesem Themenkomplex kommt jetzt vom LG München.
Hintergrund: …
Geht der Geschäftsführer Hinweisen auf Verstöße gegen Compliance-Pflichten durch Mitarbeiter (hier: Korruption) nicht nach, ist das eine Pflichtverletzung. Für daraus entstandenen Schaden …
Volkelt-Brief 11/2014
Themen heute: Unternehmens-Führung – Warum loben so schwer fällt und eigentlich ganz einfach ist + Fehler, Mängel und Schadensfälle: Der Geschäftsführer ist gefordert + NEU! FG Rheinland-Pfalz: Geschäftsverteilung muss schriftlich vereinbart sein + Geschäftsführer privat: Bei Krankheit gibt es Schonzeit+ Behörden: Wieder Kartellstrafen gegen mittelständische Unternehmen + Arbeitskosten: Jobcenter setzt Ausgleichszahlungen durch + BISS …
In den meisten GmbHs wird in der Geschäftsführung „Arbeitsteilung“ praktiziert. Danach ist der kaufmännisch verantwortliche Geschäftsführer in der Regel für die Einhaltung der Steuerpflichten zuständig.
Volkelt-Brief 01/2014
Themen heute: Die (simplen) Tricks der Unternehmensberater + Erbschaftssteuer: Bei leerer Kasse müssen Sie nicht zahlen + Neu im Geschäft: Wie Sie als Geschäftsführer richtig einsteigen + Die aktuellen GmbH-Plandaten Januar 2014 + Gesellschafter-Darlehen: Es geht auch ohne Sicherheiten + GmbH-Anteils-Übertragung: Manager-Modell kommt auf den Prüfstand + GmbH-Recht: Private GmbH darf keine Behörden-Bescheide verschicken + BISS …