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Volkelt-Briefe

Geschäftsführer ist zuständig für die Einhaltung von Gesetzen

Geht der Geschäfts­füh­rer Hin­wei­sen auf Ver­stö­ße gegen Com­pli­ance-Pflich­ten durch Mit­ar­bei­ter (hier: Kor­rup­ti­on) nicht nach, ist das eine Pflicht­ver­let­zung. Für dar­aus ent­stan­de­nen Scha­den … (hier: Gerichts- und Anwalts­kos­ten des Unter­neh­mens) muss er Scha­dens­er­satz zah­len (LG Mün­chen, Urteil vom 10.12.2013, 5 HK O 1387/10).

Im Urteil geht es um ein Vor­stands­mit­glied der Sie­mens AG. Aber: Im Grund­satz – da sind sich die Exper­ten einig – gel­ten die­se im Urteil fest­ge­stell­ten Grund­sät­ze auch für den Geschäfts­füh­rer einer GmbH. Gegen das Urteil ist Beru­fung ein­ge­legt (Akten­zei­chen: 7 U 113/14).

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