Schlagwort: Urteil v. 18.1.2018
Volkelt-Brief 16/2018
- Geschäftsführung: Mitarbeiter, Mitarbeiter, Mitarbeiter … + Konflikte in der GmbH: Vorbeugen und es besser machen (II) + Digitales: Crowdfunding weiter auf dem Vormarsch + Achtung: Bestellung zum Geschäftsführer der Tochter-GmbH + Recht: Anwalts-Vollmacht zur Vertretung der GmbH + OLG München: 10%-Liquiditätslücke reicht für Insolvenzhaftung des Geschäftsführers + GmbH-Marketing: Werbung mit Testergebnissen + GmbH-Recht: Einsichts- und Auskunftsrecht in der gelöschten GmbH
BISS … die Wirtschaft-Satire
Ist die GmbH nicht mehr in der Lage, sich innerhalb von drei Wochen die zur Begleichung der fälligen Forderungen benötigten finanziellen Mittel zu beschaffen, handelt es sich bereits um eine Zahlungsunfähigkeit und nicht mehr um eine sog. Zahlungsstockung. Beträgt die Liquiditätslücke der GmbH 10% oder mehr, ist regelmäßig von Zahlungsunfähigkeit auszugehen, sofern nicht ausnahmsweise mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass die Liquiditätslücke demnächst vollständig oder fast vollständig geschlossen wird und den Gläubigern ein Zuwarten nach den besonderen Umständen des Einzelfalles zuzumuten ist (OLG München, Urteil v. 18.1.2018, 23 U 2702/17).
Volkelt-Brief 06/2018
- Zollkontrolle: Arbeitszeit-Aufzeichnungen im Visier + Im Überblick: Urteile 2017, die SIE als Geschäftsführer betreffen… (I) + vGA-Prüfung: Jetzt will das Finanzamt auch noch Schenkungssteuer + GmbH-Finanzen: EU-Fördermittel und Ausschreibungen + Geschäftsführer privat: Stille Beteiligung statt Gesellschafterdarlehen? + Persönliche Haftung des Geschäftsführers für Kartellstrafen + Geschäftsführer-Haftung: Anforderungen an eine Fortführungsprognose +
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Volkelt-Brief 05/2018
- Recht: Wer zahlt, wenn Sie falsch beraten werden? + Im Überblick: Urteile 2017 zur vGA, die SIE kennen sollten … + Karneval/Fasching: So halten Sie die Narren im Zaum + Geschäftsführer-Haftung: Gericht macht aus Treuhand Untreue + Kein Kündigungsschutz für den GF einer Management-Beratung + Altersvorsorge: ACHTUNG bei Auszahlung der Pensionszusage + Finanzen: Zuschuss zur betriebswirtschaftlichen Beratung
BISS … die Wirtschaft-Satire
Ist der zum Geschäftsführer bestellte – aber nicht ins Handelsregister als solcher eingetragener – nicht weisungsgebunden tätig (Monatsverdienst: 91.000 EUR) und wird der vormalige Anstellungsvertrag mit der Bestellung ausdrücklich beendet, ist der Geschäftsführer nicht als Arbeitnehmer einzustufen. Für ihn gelten die Vorschriften des Kündigungsschutzgesetzes nicht (LAG Köln, Urteil v. 18.1.2018, 7 Sa 292/17).