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Archiv: Volkelt-Briefe

Geschützt: Volkelt-Brief 10/2021

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GF-Jobwechsel: Neue Rechtslage zum nachvertraglichen Wettbewerbsverbot

Wer von den Kollegen/Innen zu Jah­res­be­ginn eine neue Job-Her­aus­for­de­rung ange­nom­men hat, ist gut bera­ten, sei­ne nach­ver­trag­li­chen Pflich­ten aus dem alten Anstel­lungs­ver­trag ein­zu­hal­ten. In der Regel sind saf­ti­ge Ver­tragstra­fen fäl­lig, wenn gegen das nach­ver­trag­li­che Wett­be­werbs­ver­bot ver­sto­ßen wird. Die Bereit­schaft der Unter­neh­men, sol­che Stra­fen durch­zu­set­zen, ist aus­ge­spro­chen hoch und der Ver­stoß als sol­cher ist auch nicht dazu geeig­net, Ihr per­sön­li­ches Renom­mee zu erhö­hen. Es ist also kei­ne Opti­on, es dar­auf ankom­men zu lassen.

Für die Kollegen/Innen, die der Mei­nung sind, dass ihr Wett­be­werbs­ver­bot zu weit greift (Berufs­ver­bot), gibt es ein neu­es Urteil des OLG München: … 

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Volkelt-Brief 02/2019

EXPRESS: Geschäfts­füh­rer-Job­wech­sel: Neue Rechts­la­ge zum nach­ver­trag­li­chen Wett­be­werbs­ver­bot + Erfah­rungs­aus­tausch: Die­se The­men bestim­men die Tages­ord­nung 2019  + Digi­ta­les: Kryp­to-Wäh­run­gen – spe­ku­lie­ren: JA, Inves­tie­ren: NEIN + GmbH-Finan­zen: Der sanf­te Weg zu mehr Umsatz + GmbH/Recht: Betei­li­gun­gen an Unter­neh­men sind „ein­la­ge­fä­hig” + Neu­es Urteil: Arbeits­ver­trag ohne schrift­li­chen Ver­trag + GmbH & Still: Kein Anspruch auf den Gewer­be­steu­er-Frei­be­trag + GmbH/Recht: Bun­des­län­der wol­len Abmahn-Abzo­cke einschränken

 

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

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Perspektive: „Dann steige ich bei der Konkurrenz ein …”

in Aus­ga­be 11/2017 haben wir auf ein sehr inter­es­san­tes Urteil des OLG Hamm zum nach­ver­trag­li­chen Wett­be­werbs­ver­bot des GmbH-Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rers hin­ge­wie­sen. Tenor: Eine rein kapi­tal­mä­ßi­ge Betei­li­gung an einem Kon­kur­renz-Unter­neh­men ist von der Reich­wei­te eines nach­ver­trag­li­chen Wett­be­wer­bes­ver­bots nicht gedeckt. Im Klar­text: Der Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer kann sich – nach sei­ner akti­ven Zeit – unmit­tel­bar an einem Kon­kur­renz­un­ter­neh­men betei­li­gen. Vor­aus­set­zung: Er übt kei­nen unter­neh­me­ri­schen Ein­fluss aus und es han­delt sich um eine Min­der­heits­be­tei­li­gung (< 50 %). … 

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Volkelt-Brief 16/2017

Geschäfts­füh­rer-Per­spek­ti­ve: „… dann stei­ge ich bei der Kon­kur­renz ein” + Neu­es GmbH-Geschäfts­mo­dell: Nein Dan­ke – nicht mit mir … + Neu­er Kol­le­ge: So erklä­ren Sie die Fir­ma + GmbH-Finan­zen: Liqui­di­tät in 48 Stun­den statt in 60 Tagen + Bar­geld: BMF erlässt Kas­sen­si­che­rungs­ver­ord­nung + GmbH-Steu­ern: Kei­ne Lizenz­ge­büh­ren für den Namen +  BISS

 

 

 

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Volkelt-Brief 14/2017

Pro­gno­sen: Was hal­ten die Kol­le­gen davon? + Betrieb­li­che Alters­ver­sor­gung (bAV): Schlech­te Aus­sich­ten für klei­ne­re Unter­neh­men + Ihr Geschäfts­füh­rer-Gehalt: … jetzt nach­zu­le­sen in der Tages­pres­se + GmbH-Per­so­nal: Mit­ar­bei­ter wer­ben Mit­ar­bei­ter + Neu­es Urteil: Nach­ver­trag­li­ches Wett­be­werbs­ver­bot + Hilf­reich: Hand­buch Digi­ta­li­sie­rung + GmbH-Steu­ern: Wer­den Eigen­ka­pi­tal-Zin­sen Betriebs­aus­ga­ben? +  BISS

 

 

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Neues Urteil: Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

Ent­hält das nach­ver­trag­li­che Wett­be­werbs­ver­bot für einen Arbeit­neh­mer kei­nen Anspruch auf eine sog. Karenz­ent­schä­di­gung, dann ist die Ver­ein­ba­rung von vor­ne her­ein unwirk­sam. Auch dann, wenn im Arbeits­ver­trag eine sog. sal­va­to­ri­sche Klau­sel ver­ein­bart ist, nach der bei Unwirk­sam­keit einer Ver­ein­ba­rung eine „dem Wil­len der Ver­trags­par­tei­en am nächs­ten kom­men­de“ ange­mes­se­ne Rege­lung gel­ten soll (BAG, Urteil vom 22.3.2017, 10 AZR 448/15).

Wenn Sie einen Mit­ar­bei­ter nach­ver­trag­lich bin­den wol­len, geht das nur, wenn eine Karenz­ent­schä­di­gung ver­ein­bart wird (§ 74 Abs. 2 HGB). ACHTUNG: Das gilt aber nicht für den Geschäfts­füh­rer selbst. Ihr nach­ver­trag­li­ches Wett­be­werbs­ver­bot ist grund­sätz­lich auch ohne Anspruch auf Karenz­ent­schä­di­gung wirk­sam ver­ein­bart. Die­sen Anm­spruch müs­sen Sie aber schon vor­ab beim Ver­trags­po­ker um Ihren Anstel­lungs­ver­trag durchsetzen.

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Volkelt-Brief 11/2017

Krank sein: Ich als Geschäfts­füh­rer doch nicht” + Geschäfts­füh­rer-Pflicht­ver­si­che­rung: Immer mehr Bean­stan­dun­gen ACHTUNG: Neu­es Urteil zum nach­ver­trag­li­chen Wett­be­werbs­ver­bot + GF-Ver­trag: Kop­pe­lung von Abbe­ru­fung und Kün­di­gung + GmbH-Recht: Lei­ter muss Beschlüs­se offi­zi­ell „fest­stel­len” + Steu­er-Betrug: Neu­es Urteil zu Cum-Ex-Geschäf­ten + Geschäfts­füh­rer pri­vat: XING-Hin­weis auf zukünf­ti­ge Selb­stän­dig­keit +  BISS

 

 

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ACHTUNG: Neues Urteil zum Wettbewerbsverbot

Als Geschäfts­füh­rer ist es Ihnen ver­bo­ten, Geschäf­te im Gegen­stand der GmbH auf eige­ne Rech­nung zu machen. In den meis­ten Anstel­lungs­ver­trä­gen der Kol­le­gen gibt es zusätz­lich eine Ver­ein­ba­rung über ein nach­ver­trag­li­ches Wett­be­werbs­ver­bot – also für die Zeit nach dem Aus­schei­den aus dem Amt des Geschäfts­füh­rers. In der Pra­xis kommt es über ein­zel­ne Klau­seln immer wie­der zu Strei­tig­kei­ten. Wir berich­ten an die­ser Stel­le regel­mä­ßig zum The­ma (vgl. Nr. 7/2017).

Jetzt gibt es dazu ein inter­es­san­tes und Rich­tung wei­sen­des Urteil des OLG Hamm, das für alle Geschäfts­füh­rer wich­tig ist, die sich nach ihrer Zeit als Geschäftsführer … 

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Volkelt-Brief 3/2015

Volkelt-FB-01Mit­ar­bei­ter im Gespräch mit­neh­men: Die Stra­te­gie, die Stra­te­gie, die Stra­te­gie – was sonst ! + Erb­schaft­steu­er: Müs­sen Unter­neh­mens-Nach­fol­ger nach­zah­len? + Grexit: Nur weni­ge mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men sind betrof­fen + Geschäfts­füh­rer im Kon­zern: So bin­den Sie Ihre füh­ren­den Mit­ar­bei­ter Recht: Beherr­schen­der Gesell­schaf­ter hat kein Anspruch auf das Arbeits­gericht GmbH-Anteil: Neu­er Zins für das ver­ein­fach­te Ertrags­wert­ver­fah­ren + Kri­sen-Sze­na­rio: Mehr Spiel­raum für Zah­lun­gen trotz Insol­venz­rei­fe der GmbH + Whist­le­b­lower: Der Feind sitzt in den eige­nen Rei­hen + BISS

Dipl. Vw. Lothar Vol­kelt, Her­aus­ge­ber der Volkelt-Briefe