Schlagwort: nachvertragliches Wettbewerbsverbot
Wer von den Kollegen/Innen zu Jahresbeginn eine neue Job-Herausforderung angenommen hat, ist gut beraten, seine nachvertraglichen Pflichten aus dem alten Anstellungsvertrag einzuhalten. In der Regel sind saftige Vertragstrafen fällig, wenn gegen das nachvertragliche Wettbewerbsverbot verstoßen wird. Die Bereitschaft der Unternehmen, solche Strafen durchzusetzen, ist ausgesprochen hoch und der Verstoß als solcher ist auch nicht dazu geeignet, Ihr persönliches Renommee zu erhöhen. Es ist also keine Option, es darauf ankommen zu lassen.
Für die Kollegen/Innen, die der Meinung sind, dass ihr Wettbewerbsverbot zu weit greift (Berufsverbot), gibt es ein neues Urteil des OLG München: …
Volkelt-Brief 02/2019
EXPRESS: Geschäftsführer-Jobwechsel: Neue Rechtslage zum nachvertraglichen Wettbewerbsverbot + Erfahrungsaustausch: Diese Themen bestimmen die Tagesordnung 2019 + Digitales: Krypto-Währungen – spekulieren: JA, Investieren: NEIN + GmbH-Finanzen: Der sanfte Weg zu mehr Umsatz + GmbH/Recht: Beteiligungen an Unternehmen sind „einlagefähig” + Neues Urteil: Arbeitsvertrag ohne schriftlichen Vertrag + GmbH & Still: Kein Anspruch auf den Gewerbesteuer-Freibetrag + GmbH/Recht: Bundesländer wollen Abmahn-Abzocke einschränken
BISS … die Wirtschaft-Satire
in Ausgabe 11/2017 haben wir auf ein sehr interessantes Urteil des OLG Hamm zum nachvertraglichen Wettbewerbsverbot des GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers hingewiesen. Tenor: Eine rein kapitalmäßige Beteiligung an einem Konkurrenz-Unternehmen ist von der Reichweite eines nachvertraglichen Wettbewerbesverbots nicht gedeckt. Im Klartext: Der Gesellschafter-Geschäftsführer kann sich – nach seiner aktiven Zeit – unmittelbar an einem Konkurrenzunternehmen beteiligen. Voraussetzung: Er übt keinen unternehmerischen Einfluss aus und es handelt sich um eine Minderheitsbeteiligung (< 50 %). …
Volkelt-Brief 16/2017
Geschäftsführer-Perspektive: „… dann steige ich bei der Konkurrenz ein” + Neues GmbH-Geschäftsmodell: Nein Danke – nicht mit mir … + Neuer Kollege: So erklären Sie die Firma + GmbH-Finanzen: Liquidität in 48 Stunden statt in 60 Tagen + Bargeld: BMF erlässt Kassensicherungsverordnung + GmbH-Steuern: Keine Lizenzgebühren für den Namen + BISS …
Volkelt-Brief 14/2017
Prognosen: Was halten die Kollegen davon? + Betriebliche Altersversorgung (bAV): Schlechte Aussichten für kleinere Unternehmen + Ihr Geschäftsführer-Gehalt: … jetzt nachzulesen in der Tagespresse + GmbH-Personal: Mitarbeiter werben Mitarbeiter + Neues Urteil: Nachvertragliches Wettbewerbsverbot + Hilfreich: Handbuch Digitalisierung + GmbH-Steuern: Werden Eigenkapital-Zinsen Betriebsausgaben? + BISS …
Enthält das nachvertragliche Wettbewerbsverbot für einen Arbeitnehmer keinen Anspruch auf eine sog. Karenzentschädigung, dann ist die Vereinbarung von vorne herein unwirksam. Auch dann, wenn im Arbeitsvertrag eine sog. salvatorische Klausel vereinbart ist, nach der bei Unwirksamkeit einer Vereinbarung eine „dem Willen der Vertragsparteien am nächsten kommende“ angemessene Regelung gelten soll (BAG, Urteil vom 22.3.2017, 10 AZR 448/15).
Volkelt-Brief 11/2017
Krank sein: „Ich als Geschäftsführer doch nicht” + Geschäftsführer-Pflichtversicherung: Immer mehr Beanstandungen + ACHTUNG: Neues Urteil zum nachvertraglichen Wettbewerbsverbot + GF-Vertrag: Koppelung von Abberufung und Kündigung + GmbH-Recht: Leiter muss Beschlüsse offiziell „feststellen” + Steuer-Betrug: Neues Urteil zu Cum-Ex-Geschäften + Geschäftsführer privat: XING-Hinweis auf zukünftige Selbständigkeit + BISS …
Als Geschäftsführer ist es Ihnen verboten, Geschäfte im Gegenstand der GmbH auf eigene Rechnung zu machen. In den meisten Anstellungsverträgen der Kollegen gibt es zusätzlich eine Vereinbarung über ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot – also für die Zeit nach dem Ausscheiden aus dem Amt des Geschäftsführers. In der Praxis kommt es über einzelne Klauseln immer wieder zu Streitigkeiten. Wir berichten an dieser Stelle regelmäßig zum Thema (vgl. Nr. 7/2017).
Jetzt gibt es dazu ein interessantes und Richtung weisendes Urteil des OLG Hamm, das für alle Geschäftsführer wichtig ist, die sich nach ihrer Zeit als Geschäftsführer …
Volkelt-Brief 3/2015
Mitarbeiter im Gespräch mitnehmen: Die Strategie, die Strategie, die Strategie – was sonst ! + Erbschaftsteuer: Müssen Unternehmens-Nachfolger nachzahlen? + Grexit: Nur wenige mittelständische Unternehmen sind betroffen + Geschäftsführer im Konzern: So binden Sie Ihre führenden Mitarbeiter + Recht: Beherrschender Gesellschafter hat kein Anspruch auf das Arbeitsgericht + GmbH-Anteil: Neuer Zins für das vereinfachte Ertragswertverfahren + Krisen-Szenario: Mehr Spielraum für Zahlungen trotz Insolvenzreife der GmbH + Whistleblower: Der Feind sitzt in den eigenen Reihen + BISS …
Dipl. Vw. Lothar Volkelt, Herausgeber der Volkelt-Briefe