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Volkelt-Briefe

Wie der Geschäftsführer trotz Vertragsverletzung dazu verdienen darf

In fast allen Geschäfts­füh­rer-Anstel­lungs­ver­trä­gen ist ein nach­träg­li­ches Wett­be­werbs­ver­bot ver­ein­bart. Damit schützt sich die GmbH gegen eine Kon­kur­renz­tä­tig­keit des Geschäfts­füh­rers, wenn der aus der GmbH aus­schei­det oder man sich trennt. Hier gibt es ein Urteil, dass die Stel­lung des Geschäfts­füh­rers stärkt. Das gilt für alle Geschäftsführerverträge, …

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Volkelt-Brief 5/2010

The­men: Neue Ver­gleichs­ta­bel­len der Finanz­äm­ter (Karls­ru­her Tabel­le) + BMF ver­bie­tet Ener­gie Con­tract-GmbHs + Geschäfts­füh­rer im Kom­zern: So schüt­zen Sie das Unter­neh­men gegen uner­wünsch­ten Wett­be­werb + aktu­el­le Tipps und Infos …

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Volkelt-Brief 03/2010

Aus dem Inhalt: Wel­che Feh­ler Sie beim Kauf einer Fir­ma auf kei­nen Fall machen dür­fen + Wie Sie jetzt Ihre Abfin­dungs­ver­ein­ba­rung ver­bes­sern kön­nen + Kon­zern-Unter­neh­men müs­sen Anstel­lungs­ver­trag für Geschäfts­füh­rer ändern – so ver­bes­sern Sie Ihr nach­ver­trag­li­ches Wett­be­werbs­ver­bot + stren­ge­re Auf­la­gen bei betriebs­be­ding­ten Kün­di­gun­gen u.v.a.

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Aktuell

Konzerne müssen Verträge ändern

                             … zu Guns­ten der Geschäfts­füh­rer in Toch­ter­un­ter­neh­men. Geschäfts­füh­rer kön­nen das nut­zen .  GmbH-Geschäfts­füh­rer, die in eine Toch­ter­ge­sell­schaft eines Kon­zerns tätig sind, hat­ten beim Ver­trags­ab­schluss kei­nen leich­ten Stand. In der Regel gibt der Arbeit­ge­ber den Anstel­lungs­ver­trag vor – allen­falls über die Gehalts­hö­he und die ein oder ande­re Zusatz­leis­tung lässt sich noch verhandeln.