Schlagwort: Kurzarbeitergeld
Volkelt-Brief 13/2020
Krisen-Strategie: Besser mit leichtem Gepäck + Geschäftsführer-Risiko: Geschäfte ohne Genehmigung + Geschäftsführer-Perspektive: Ein Kredit ist kein Zuschuss + Praktisch: Gut versichert? + Digitales: Die Macht der Großen + Pflichtversicherte Geschäftsführer: Sie haben Anspruch auf Insolvenz- und Kurzarbeitergeld + GmbH/Recht: Aussetzung der Insolvenzantragspflicht des Geschäftsführers + Achtung: Zusätzliches Beraterhonorar für die Tante + Steuer: Keine Pauschalbesteuerung bei Sachzuwendungen nur für die Führungskräfte +Geld: Ansprüche des Geschäftsführers ohne Vergütungsregelung
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GmbHs mit einigen weniger rentablen Geschäftsbereichen haben mit einer Sanierung im Insolvenzverfahren eine gute Chance, ihr Geschäftsmodell jetzt neu aufstellen. Dazu wird das profitable Kerngeschäft in eine neu Gesellschaft (GmbH) ausgelagert. Sie können sich mit den Gläubigern auf eine (Teil-)Entschuldung oder eine Quote verständigen. Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt für 3 Monate die Gehälter, die Sozialversicherungsbeiträge und auf Antrag die Beiträge zur Krankenkasse. Zum Ablauf des Verfahrens > Hier anklicken.
Erfüllen Sie trotz Umsatzrückgang die Voraussetzungen für ein Insolvenzverfahren noch nicht, können Sie eine Sanierung im sog. Schutzschirmverfahren beantragen. Damit können Sie Altlasten abwerfen – allerdings gibt es keinen Zuschuss von der Bundesagentur für Arbeit.
Zum Ablauf des Schutzschirmverfahrens > Hier anklicken
Volkelt-Brief 41/2019
Riskant: Geschäftsführung in Zeiten der Rezession + Plan B: KUG gibt es auch für kleinere Unternehmen + Compliance: Großes „Achtung“ … für Geschäftsführer im Konzern + Unternehmens-Recht: Das kommt … das müssen Sie veranlassen … + Digitales: Neue Plattform für Bauaufträge und Immobilien-Ausstatter + GmbH/Recht: Wie der Versammlungsleiter manipulieren kann + GmbH/Recht: Vertretung der GmbH auf der WEG-Eigentümerversammlung + GmbH/Steuer: Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Gestaltungen + Finanzen: Gestundete Gesellschafter-Forderung wird zum Darlehen + Bürokratie: Mehr Zeit für die Kassenumstellung
Einige, vor allem Großunternehmen arbeiten bereits „kurz”. Die Unternehmensleitungen haben schnell reagiert und ihr personalpolitisches Instrumentarium unverzüglich umgesetzt. Die meisten mittelständischen Unternehmen haben aber zunächst einmal abgewartet, noch nichts unternommen oder zunächst einmal auf ihre Leiharbeitskräfte verzichtet. Das ist verständlich. Man will bewährte und qualifizierte Fachkräfte so lange wie möglich halten. Dennoch: Kurzarbeit ist für nahezu alle Unternehmen möglich, wenn die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind und nachgewiesen werden können. Kurzarbeitergeld wird für max. 12 Monate (Verlängerungsoption: 24 Monate) gezahlt – bei Antragsgewährung zum 1.12.2019 also bis längstens zum 31.11.2020. Bis dahin sollte die Konjunktur wieder Auftrieb erhalten. Unterdessen steigt der Druck auch auf mittelständische Unternehmen, Maßnahmen zu ergreifen. Aus diesem Grund hier nochmals die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld (Kug) (vgl. Nr. 21/2019): …
Volkelt-Brief 34/2019
GF-Fehler: Abberufung, Kündigung, Hausverbot – was tun? + Geschäftsführungs-Strategie: Was tun, wenn der Mit-Gesellschafter das neue Geschäftsmodell blockiert? + Geschäftsführer-Perspektive: Wenn ein Mitarbeiter nicht mehr will … + Neue BMF-Vorgaben: Das Zeitwertkonto für den GmbH-Geschäftsführer + Geschäftsführer/Firmenwagen: 1 % – Versteuerung für jedes Fahrzeug + Mitarbeiter/Lohnkosten: Mehr Leistungen beim Kurzarbeitergeld + Fuhrpark/Kosten: Autobahn-Maut ist nicht vom Tisch + Transparenz-Diskussion: Mitarbeiter brauchen keine Lohnauskünfte + Abschaffung des Soli: Nicht für GmbH und UG
Volkelt-Brief 21/2019
Bürokratie: „Für das Amt des Geschäftsführers nicht geeignet …” + Geschäftsführungs-Strategie: Vorbereitungen auf die angekündigte Krise + Digitales: So lesen sich die neuen Erfolgsgeschichten (VII) + Europawahl: Nirgendwo neue Rezepte für den Mittelstand + Bürokratie: Unternehmen müssen Arbeitszeiten lückenlos erfassen + Geschäftsführer privat : Keine Chance für hochverzinsliche Altverträge + BMF-Vorgaben: Das Geschäftsführer-Büro in der Privat-Immobilie
BISS … die Wirtschaft-Satire