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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 05/2020

Geschäfts­füh­rer-Know-How: KI and more … + Indus­trie-GmbHs: Geschäfts­füh­rer-Gehalt – Abbild der Kon­junk­tur  + Geschäfts­füh­rer-Per­spek­ti­ve: … dem Steu­er­be­ra­ter sei Dank + Geschäftsführer/Compliance: Was Sie jetzt ver­an­las­sen müs­sen + Digi­ta­les: BIG DATA – Sam­meln ohne Gren­zen – was geht und was nicht geht!   + Geschäfts­füh­rer-Gehalt: Wenn die Pres­se zu viel wis­sen will + Geschäfts­füh­rer pri­vat: Vor­sicht bei vor­weg­ge­nom­me­ner Erb­fol­ge + Cum/Ex-Geschäf­te: „Den­knot­wen­dig” nicht zuläs­sig + Ach­tung: Fake-Auf­for­de­rung zur Ein­tra­gung zum Trans­pa­renz­re­gis­ter +Lebens­mit­tel-GmbHs: Neue Hygie­ne-Platt­form macht Betrie­be öffentlich

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Volkelt-Briefe

Geschäftsführer privat: Vorsicht bei vorweggenommener Erbfolge

Wird das steu­er­frei als Erbe auf den Ehe­gat­ten über­tra­ge­ne sog. Fami­li­en­heim (als Woh­nung selbst genutz­te Immo­bi­lie) vor Ablauf von 10 Jah­ren auf einen Drit­ten gegen  Ein­räu­mung eines lebens­lan­gen Nieß­brauchs durch den Ehe­gat­ten über­tra­gen, ent­fällt die Steu­er­be­frei­ung nach­träg­lich. ACHTUNG: Das gilt auch, wenn ver­ein­bart wird, dass die Immo­bi­lie im Wege des vor­weg­ge­nom­me­nen Erbes gegen Nieß­brauch auf die Kin­der über­tra­gen wird  (BFH, Urteil v. 11.7.2019, II R 38/16).

Vor­sicht – hier droht „Klein­ge­druck­tes”. Wenn Sie Ihre pri­va­te und selbst genutz­te Immo­bi­lie im Wege der Erb­fol­ge über­tra­gen, müs­sen Sie ab sofort genau rech­nen. Nicht klar ist nach die­sem Urteil des Bun­des­fi­nanz­hofs (BFH), ob die Finanz­be­hör­den die­se Rechts­fol­ge auch dann unter­stel­len, wenn die Immo­bi­lie wegen Tod des Ehe­gat­ten inner­halb der 10-Jah­res­frist auf die Kin­der – Drit­te – über­tra­gen wird. Bei Erb­rechts­ge­stal­tun­gen, die die Über­tra­gung der selbst genutz­ten Immo­bi­lie betref­fen, sind Sie also gut bera­ten, wenn der Steu­er­be­ra­ter ein­ge­schal­tet wird und ggf. ein Steu­er­gut­ach­ten erstellt
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Volkelt-Brief 41/2019

Ris­kant: Geschäfts­füh­rung in Zei­ten der Rezes­si­on + Plan B: KUG gibt es auch für klei­ne­re Unter­neh­men Com­pli­ance: Gro­ßes „Ach­tung“ … für Geschäfts­füh­rer im Kon­zern + Unter­neh­mens-Recht: Das kommt … das müs­sen Sie ver­an­las­sen … Digi­ta­les: Neue Platt­form für Bau­auf­trä­ge und Immo­bi­li­en-Aus­stat­ter GmbH/Recht: Wie der Ver­samm­lungs­lei­ter mani­pu­lie­ren kann + GmbH/Recht: Ver­tre­tung der GmbH auf der WEG-Eigen­tü­mer­ver­samm­lung + GmbH/Steuer: Anzei­ge­pflicht für grenz­über­schrei­ten­de Gestal­tun­gen + Finan­zen: Gestun­de­te Gesell­schaf­ter-For­de­rung wird zum Dar­le­henBüro­kra­tie: Mehr Zeit für die Kassenumstellung 

 

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Finanzen: Gestundete Gesellschafter-Forderung wird zum Darlehen

Wird die aus einem übli­chen Aus­tausch­ge­schäft (Ver­kauf) her­rüh­ren­de For­de­rung eines Gesell­schaf­ters über einen Zeit­raum von mehr als drei Mona­ten zuguns­ten der GmbH gestun­det, han­delt es sich um eine „dar­le­hens­glei­che For­de­rung”. Fol­ge: In der wirt­schaft­li­chen Kri­se der GmbH gel­ten die Vor­ga­ben für Gesell­schaf­ter-Dar­le­hen. Die For­de­rung wird nach­ran­gig behan­delt und kann über ein Jahr rück­wir­kend ein­ge­for­dert wer­den (BGH, Urteil v. 11.7.2019, IX ZR 210/18).

Die Drei­mo­nats­frist soll­ten Sie auch dann beach­ten, wenn der Gesell­schaf­ter Bera­tungs­leis­tun­gen für die GmbH erbringt, die nicht wie ver­ein­bart ter­min­ge­recht ver­gü­tet wer­den, son­dern zunächst als For­de­rung aus­ge­wie­sen werden.