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Steuergestaltung: Beteiligungen von Mitarbeitern am Verkaufserlös der GmbH 

Eine zuläs­si­ge Form der Mit­ar­bei­ter­be­tei­li­gung besteht dar­in, die (lei­ten­den) Mit­ar­bei­ter an einem zukünf­ti­gen Ver­kaufs­er­lös zu betei­li­gen. Dazu der Bun­des­fi­nanz­hof (BFH): Ein­künf­te des Arbeit­neh­mers aus einem Ver­kauf der GmbH gehö­ren im Zeit­punkt des Zuflus­ses zu den Ein­künf­ten aus nicht­selb­stän­di­ger Tätig­keit und unter­lie­gen der Lohn­steu­er. Inter­es­sant: Der BFH stellt in sei­ner Urteils­be­grün­dung aus­drück­lich auf den „Zeit­punkt des Zuflus­ses” ab (BFH, Urteil v. 3.7.2019, VI R 12/16).

Dar­aus erge­ben sich kon­kre­te Gestal­tungs­hin­wei­se. So kön­nen Sie etwa in einem „Ver­trag über die Betei­li­gung am Ver­äu­ße­rungs­er­lös” ver­ein­ba­ren, dass die­ser zunächst auf ein Treu­hand­kon­to ein­ge­zahlt wird. Anschlie­ßend wird ein antei­li­ger Erlös den Mit­ar­bei­tern in jähr­li­chen Raten aus­ge­zahlt und mit Lohn­steu­er belas­tet. Wich­tig ist, dass die ver­trag­li­chen Ver­ein­ba­run­gen klar defi­niert sind und die­se Ver­ein­ba­run­gen auch tat­säch­lich so umge­setzt wer­den. Älte­re Arbeit­neh­mer kön­nen so ihre Arbeits­ein­künf­te stü­ckeln und damit eine antei­li­ge Lohn­steu­er auf meh­re­re Jah­re verteilen.
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Balanced scorecard: Taugt auch für kleinere Unternehmen

Bei Unter­neh­mens­ver- und ‑zukäu­fen kommt es nicht nur auf die Zah­len und Fak­ten aus dem Jah­res­ab­schluss oder dem Lage­be­richt des Unter­neh­mens an. Auch die Bewer­tung von Kun­den­struk­tu­ren oder die Markt­chan­cen von Pro­duk­ten, die Inno­va­ti­ons­fä­hig­keit (auch: Grad der Digi­ta­li­sie­rung) und das Know how eines Unter­neh­mens wird dazu genutzt. Ver­brei­tet ist die sog. balan­ced score­card („aus­ge­wo­ge­ner Berichts­bo­gen“). Auch zur Bewer­tung und Steue­rung von mit­tel­stän­di­schen Unter­neh­men wird die­ses Ver­fah­ren zuneh­mend angewandt.

Die balan­ced score­card wur­de ursprüng­lich mit dem Ziel ein­ge­führt, die in Unter­neh­men mit finan­zi­el­len Grö­ßen gemes­se­ne Leis­tungs­fä­hig­keit durch zusätz­li­che Infor­ma­tio­nen über die Kun­den, die inter­nen Geschäfts­pro­zes­se sowie die Anpas­sungs­fä­hig­keit des Unter­neh­mens zu ergän­zen. Inzwi­schen wird die­ses Ver­fah­ren in vie­len Unter­neh­men auch als Instru­ment des stra­te­gi­schen Manage­ments ein­ge­setzt, inso­weit kommt ihr auch die Funk­ti­on zu, die Aus­wer­tun­gen aus den unter­schied­li­chen Berei­chen zu inte­grie­ren. Die Grund­idee der balan­ced score­card beruht auf der Annah­me, dass eine ein­di­men­sio­na­le Beschrei­bung und Steue­rung eines Unter­neh­mens aus dem Zah­len­werk des Rechungs­we­sens der Rea­li­tät nicht gerecht wird. Mit ihrer Hil­fe sol­len die wesent­li­chen Dimen­sio­nen eines Unter­neh­mens abge­bil­det und die für die Steue­rung des Unter­neh­mens benö­tig­ten Infor­ma­tio­nen ver­füg­bar gemacht wer­den. Die als rele­vant erach­te­ten Dimen­sio­nen eines Unter­neh­mens sind: … 

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Volkelt-Brief 17/2019

Geschäfts­füh­rer-Job: 10 Stun­den und immer für die GmbH unter­wegs + GmbH-Ver­kauf: Die neu­en Gesell­schaf­ter kön­nen Sie (raus) mob­ben  Digi­ta­les: So schrei­ben sich die neu­en Erfolgs­ge­schich­ten (II+ Form­sa­che: Gerichts­fest Pro­tol­lie­ren – Beschlüs­se, Ziel­ver­ein­ba­run­gen BAG aktu­ell: Fremd-Geschäfts­füh­rer ist kein Arbeit­neh­mer Steuer/GmbH – pri­vat: FG Müns­ter bie­tet Steu­er-Pod­cast Mit­ar­bei­ter: Min­dest­lohn gilt auch für aus­län­di­sche Spe­di­tio­nen Internet/Soziale medi­en: „Tag­gen” mit Ver­wei­sen ist Werbung

 

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

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GmbH-Verkauf: Die neuen Gesellschafter können Sie (raus) mobben

Vie­le Geschäfts­füh­rer sehen ihre Zukunfts­si­che­rung dar­in, die GmbH spä­ter ein­mal zu ver­äu­ßern. Ide­al­vor­stel­lung dabei: Solan­ge der Geschäfts­füh­rer gesund­heit­lich fit ist, bleibt er wei­ter im Kon­zern als (abhän­gig beschäf­tig­ter) Geschäfts­füh­rer tätig – am bes­ten auf der Grund­la­ge des bestehen­den Anstel­lungs­ver­tra­ges unter den neu­en Gesell­schaf­tern. Das kann gut gehen – muss es aber nicht. Gehen Sie immer auch davon aus, dass die neu­en Besitzer/Gesellschafter eige­ne stra­te­gi­sche Plä­ne mit dem Erwerb Ihrer GmbH ver­fol­gen. Dar­auf soll­ten Sie vor­be­rei­tet sein.

Vor­sicht:

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Volkelt-Brief 32/2018

Ach­tung: So rech­net Ihr Finanz­amt den GmbH-Ver­kaufs­ge­winn nach oben + Chef-Fit­ness: Coo­le Tipps gegen die hei­ßen Tage + Digi­ta­les: Mobi­les Bezah­len bis 2020 an fast allen Kas­sen mög­lich + Gro­Ko: Kei­ne Steu­er­erleich­te­run­gen für Pen­si­ons­rück­stel­lung von Geschäfts­füh­rern + Heubeck´sche Tafeln: Neue Wer­te für Pen­si­ons­rück­stel­lun­gen + Glä­sern: Immer mehr Kon­to­da­ten-Abfra­gen + Neu­es Urteil: Geschäfts­füh­rer darf bei GV-Ein­la­dung nicht manipulieren

 

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

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Achtung: So rechnet Ihr Finanzamt den GmbH-Verkaufsgewinn nach oben

Eigent­lich selbst­ver­ständ­lich: Ver­kauft einer der GmbH-Gesell­schaf­ter (-Geschäfts­füh­rer) sei­nen GmbH-Anteil zum Jah­res­en­de, bleibt der Anspruch auf sei­nen Gewinn­an­teil und aus sei­ner gewinn­be­zo­ge­nen Tan­tie­me zu sei­nem Geschäfts­füh­rer-Gehalt aus dem abge­lau­fe­nen Geschäfts­an­teil bestehen. Soll­te man mei­nen. Das Finanz­amt Köln sah das anders. Die eif­ri­gen Sach­be­ar­bei­ter rech­ne­ten die ihm zuste­hen­de Tan­tie­me zum steu­er­pflich­ti­gen Gewinn aus der Ver­äu­ße­rung des GmbH-Anteils. So nicht, sagt der Bun­des­fi­nanz­hof (BFH) jetzt dazu (BFH, Urteil v. 13.3.2018, IX R 35/16).

Im Klar­text:

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In diesen Branchen brauchen Sie für einen (Anteils-) Verkauf eine Genehmigung

Das Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­te­ri­um hat – die Medi­en haben dar­über berich­tet – neue Vor­schrif­ten für den Ver­kauf von Unternehmen/Unter­nehmens­teilen ins (EU-) Aus­land beschlos­sen. Die Ein­zel­hei­ten dazu sind … 

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Geschäftsführer Altersversorgung: Achtung – Neue Vorgaben für Ihre Pensionszusage

Eine ein­mal ver­ein­bar­te Pen­si­ons­zu­sa­ge für den Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer kann spä­ter zum Ver­kaufs­hin­der­nis für die GmbH wer­den. Unter­des­sen legen die meis­ten Käu­fer Wert dar­auf, dass eine sol­che Pen­si­ons­zu­sa­ge vor dem Ver­kauf abge­löst wird. Etwa, indem die Zusa­ge auf einen Ver­si­che­rer über­tra­gen oder ganz auf­ge­löst wird.

Ach­tung:

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Volkelt-Brief 22/2017

GF/Finanzen: Ter­min­sa­che – Mel­dung an das FA + GmbH-Ver­kauf: Als Geschäfts­füh­rer sind Sie der Pro­jekt-Mana­ger + Ter­min­sa­che: Klei­ne GmbH müs­sen den Jah­res­ab­schluss 2016 vor­le­gen + GF/Pflichten: Befug­nis zur Ände­rung der Gesell­schaft­er­lis­te + GmbH-Steu­er: Atta­cke auf die Abgel­tungs­steu­er schei­tert + GF/Haftung: Fal­sche Bilanz­zah­len sind straf­bar + BISS

 

 

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GmbH-Verkauf: Als Geschäftsführer sind Sie der Projekt-Manager

Ob die GmbH Antei­le an Toch­ter­ge­sell­schaf­ten ver­kau­fen will oder ob die GmbH zukau­fen will: Der Geschäfts­füh­rer ist für die ord­nungs­ge­mä­ße Abwick­lung der Deals zustän­dig. Das betrifft Fra­gen wie: Wie viel darf/muss für den Anteil gezahlt wer­den? Was ist die rich­ti­ge Bewer­tungs­me­tho­de? Was gehört in den Kauf­ver­trag? Fehlt dem Geschäfts­füh­rer dafür die „Sach­kun­de“, muss er sich bera­ten las­sen (OLG Olden­burg, Urteil vom 22.6.2006, 1 U 34/03). Schwie­rig: …