Führungs-Qualitäten: So hat der DFB die alte Struktur auf Vordermann gebracht + Arbeitgeber-Ranking: Schlechte Noten für Ihre Firma – was tun? + Terminsache (I): Deadline für den Jahresabschluss 2014 + Terminsache (II): EU-Vorsteuer bis spätestens 30.9.2015 beantragen + Krisen-Management: Vorsicht mit Bank-Ansprachen + Steuerprüfung: Finanzamt darf Umsätze nicht einfach schätzen + Arbeitsrecht: Geschäftsführer muss sich selbst mitzählen + BISS …
Schlagwort: Geschäftsführer
Volkelt-Brief 31/2015
Fördermittel: Wer verzichtet, verzichtet auf bares Geld + Urlaubsvertretung: Vorsicht mit personalisierten E‑Mail-Adressen – ein neues Problem + Neues Urteil für Geschäftsführer: Schweigen ist Gold – aber nicht immer korrekt + Wechsel auf dem Chefsessel: So zahlt das Finanzamt Ihre Abschiedsfeier + Neustart der GmbH: Der Fortsetzungsbeschluss muss stimmen + Internet/Soziale Medien: Was tun bei Youtube-Verunglimpfungen + BISS …
Geschäftsführer, die Ihren Job wechseln oder in nächster Zeit wechseln wollen, können nach einem neuen Urteil des Finanzgerichts (FG) Münster das Finanzamt an den Kosten für die Abschiedsfeier im alten Unternehmen beteiligen. Allerdings müssen Sie einige Besonderheiten beachten, damit Ihr Steuerberater nachher keine Schwierigkeiten mit der steuerlichen Anerkennung der Kosten als Werbungskosten hat (FG Münster, Urteil vom 29.5.2015, 4 K 3236/12). Wenn Sie Ihre Abschiedsfeier planen oder für einen ausscheidenden Kollegen (auch: Leitenden Mitarbeiter) als Zeichen der Dankbar- und Verbundenheit eine würdige private Abschiedsfeier mit-organisieren wollen, sollten Sie wie folgt vorgehen: …
Volkelt-Brief 30/2015
Strategie: Lernen von den Startups + Wirtschaft 4.0: Wie steht es um Ihr Geschäftsmodell? + GmbH-Finanzen: Schulden-Krisen beschleunigen Ende des Bargelds + Organisationsverschulden: Wie fit sind Ihre Mitarbeiter tatsächlich? + Steuerberater: Bescheinigung zun Mindestlohn + Steuer: Feiertags- und Nachtzuschläge für den Gesellschafter-Geschäftsführer + Mitarbeiter: Qualifizierung geht nicht mehr auf Ihre Kosten + BISS …
Ist es nach dem Geschäftsmodell der GmbH erforderlich, dass der Geschäftsführer regelmäßig nachts und auch an Feiertagen tätig sein muss, ist er dennoch nicht berechtigt, die steuerliche Sonderregelung für Feiertag- und Nachtzuschläge zu beanspruchen. Begründung: Diese Zusatzbelastungen werden in der Regel bereits bei der Bestimmung der Gehaltshöhe des Geschäftsführers berücksichtigt (FG Münster, Urteil vom 14.4.2015, 1 K 3431/13 E). …
Volkelt-Brief 29/2015
Nachfolge: Wie Sie Ihre GmbH „klein” rechnen + Mindestlohn: Haftung für Drittfirmen gestrichen – Entsende-Haftung bleibt + TÜV/Silikon: Was ist eine Zertifizierung noch wert? + Erbschaftsteuer: Keine Rückwirkung – schnelles Handeln kann noch lohnen + GmbH-Finanzen: Im 4. Quartal wird das Geld wieder teurer + Verfahrensrecht: Gewinn-Hinzuschätzungen können Sie gerichtlich prüfen + GmbH-Steuern: Finanzamt darf nicht Manipulieren + BISS …
Volkelt-Brief 28/2015
Bürokratie: Wie der Fiskus der Kirche zu schaffen macht + Geschäftsführer-Pflichten: Wie viel Gesetz müssen Sie kennen? + Schwierige Weisungen: Was tun, ohne die Gesellschafter zu verprellen + Sommerpause: Auch mal an sich selbst denken + Manipulationssichere Kassen kommen: Nur der genaue Zeitpunkt ist noch offen + Pflichtverletzung: Ressortverteilung schützt nicht vor Haftung für Sozialversicherungsbeiträge + BISS …
„Compliance“ – so der Fachterminus für Beachtung und Einhaltung der Gesetze durch das Unternehmen. Im schlechtesten Fall drohen dem Geschäftsführer drastische Geldbußen – bis zu 1 Mio. EUR (§ 130 OWiG). Als Geschäftsführer eines Unternehmens müssen Sie dafür sorgen, dass Gesetze und hoheitliche Vorgaben eingehalten werden. Z. B. die Buchführungs- und Bilanzierungspflichten, die Steuerpflichten, auch Umweltauflagen, arbeitsrechtliche Bestimmungen oder Grundsätze des Geschäftsverkehrs. Um dieser Verpflichtung nachzukommen, sind in der Praxis insbesondere geeignet: …
Die Gesellschafter Ihrer GmbH können Ihnen jederzeit und zu allen Angelegenheiten der GmbH Weisungen erteilen. Welche Weisungen an den Geschäftsführer erteilt werden, steht im freien Ermessen der Gesellschafter. Auch Einzelanweisungen an Geschäftsführer sind möglich (§ 37 Abs. 1 GmbHG). Dazu genügt jedoch nicht die Anweisung eines Mehrheits-Gesellschafters. Die Anweisung muss immer auf der Grundlage eines Gesellschafterbeschlusses erfolgen. Schwierig ist es, wenn Weisungen auf Gesellschafterbeschlüssen beruhen, denen Nichtigkeit oder Anfechtung droht. Solange kein Gesellschafter eine konkrete rechtliche Maßnahme eingeleitet hat, müssen Sie auch diese Weisung ausführen. …

Die meisten Kollegen machen über den Sommer zumindest ein paar Tage Urlaub. Meistens sind es allerdings weniger als 2 Wochen wie für die meisten Arbeitnehmer üblich. Dennoch können Sie die ruhigeren Tage auch einmal dazu nutzen, einfache Verhaltensänderungen zu trainieren. Sie sollten sich aber ganz bewusst keinen zusätzlichen Leistungsanforderungen aussetzen. Die einfachsten Abspann- und Entspannungs-Methoden sind: …