Will ein Gläubiger, ein Gesellschafter oder die GmbH selbst Ansprüche gegen den (ehemaligen) Geschäftsführer gerichtlich durchsetzen, ist grundsätzlich das Landgericht Abt. Wirtschaftssachen am Sitz der GmbH zuständig. Das Gericht ist nicht oder nur ausnahmsweise – wenn schwerwiegende Gründe vorliegen (z. B. eine Erkrankung, die eine Anreise des beklagten Geschäftsführers unzumutbar macht) – dazu berechtigt, die Sache an einen anderen Gerichtsstand zu verweisen (OLG München, Urteil v. 16.7.2018, 34 AR 11/18).
Schlagwort: Gerichtszuständigkeit
Mit der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zur Gerichtszuständigkeit bei Auseinandersetzungen zwischen dem Arbeitgeber „GmbH” und seinem Geschäftsführer ergeben sich für Geschäftsführer im „Auseinandersetzungsfall” gute Möglichkeiten, das Ausscheidensszenario zu seinen Gunsten zu beeinflussen.
Hintergrund: …
Volkelt-Brief 40/2018
GmbH-Vermögen: Vorsichtsmaßnahmen 10 Jahre nach der Lehmann-Pleite + Geschäftsführer-Anstellungsvertrag: Neue Chancen im Vertragspoker (beim Ausscheiden) + Digitales: Die neuen Geschäftsmodelle im Gesundheitsmarkt (Health & Wellness) + Geschäftsführer privat Vorsorge-Zuschuss als (steuerbegünstigter) Sachlohn + GmbH-Recht: Registergericht muss Beurkundung im Ausland für GmbH-Einträge anerkennen + GmbH/Steuern(I): Fragen zur (Teil-) Abschaffung der Abgeltungssteuer + GmbH/Steuer (II): vGA mit Spätfolgen + Geld/Finanzen: Widerspruch gegen den IHK-Beitragsbescheid lohnt
BISS … die Wirtschaft-Satire
Wird der Geschäftsführer eines Verbandes (hier: Dachdecker-Innung) abberufen und gekündigt, hat er grundsätzlich die Möglichkeit, vor einem Arbeitsgericht gegen die Kündigung vorzugehen. Insbesondere dann, wenn sein Anstellungsvertrag klare Vereinbarungen und Vorgaben bezüglich Arbeitszeit, Dauer, Ort und Durchführung der Tätigkeit enthält (BAG, Urteil vom 8.9.2015, 9 AZB 21/15). …
Volkelt-Brief 12/2015
Wirtschaft und Politik: Nach der Frauenquote ist vor Equal Pay + Fremd-GF: Bessere Karten nach der Amtsniederlegung + Der Fall Tönnies: Kein Beschluss ohne Formvorschriften + Terminsache: Erstellung des Jahresabschlusses 2014 + Terminsache: Jahresmeldung zur Künstlersozialversicherung (KSV) + Steuer: GmbH zahlt private Verbindlichkeiten per Scheck + Arbeitsrecht: Mindestlohn-Änderungskündigung ist unwirksam + Geschäftsführer unterwegs: Das Handy ist kein Navigationssystem + BISS …
Nach einigen Urteilen des BGH und des BAG zu der Frage, welches Gericht für strittige Angelegenheiten des GmbH-Geschäftsführers mit seinem Arbeitgeber GmbH zuständig ist, steht fest: Für den GmbH-Geschäftsführer ist es jetzt noch einfacher, seine Streitsache vor einem Arbeitsgericht verhandeln zu lassen (vgl. Nr. 1/2015 und 40, 50/2014).
Vorteil für den Geschäftsführer: … Das Verfahren ist schneller (Einverfahren) und in der Tendenz arbeitnehmerfreundlicher. Das gilt in erster Linie für Streitfragen aus dem Anstellungsverhältnis des Geschäftsführers, also z. B. um Gehaltsfragen, um Kündigungsmodalitäten oder sonstige Ansprüche aus dem Anstellungsvertrag (Urlaub, Überstundenvergütung, Ansprüche auf Altersversorgung). Rechtsfragen, die sich auf die Organstellung des Geschäftsführers beziehen, können allerdings nach wie vor nicht von einem Arbeitsgericht entschieden werden. Das sind z. B. Fragen um die Wahrnehmung des Weisungsrechts durch die Gesellschafter. Hier ist die ordentliche Gerichtsbarkeit (hier: Landgericht) zuständig.
Achtung: Der Weg zum Arbeitsgericht ist aber weiterhin ausgeschlossen, solange der Geschäftsführer noch im Amt ist. Der Zugang zum Arbeitsgericht ist aber immer dann möglich, wenn der Geschäftsführer bereits abberufen wurde oder wenn er sein Amt niedergelegt hat und wenn es sich bei den Streitigkeiten um Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis (Anstellungsverhältnis) handelt (BAG-Beschluss vom 3.12.2014,10 AZB 98/14). Drohen die Gesellschafter dem Geschäftsführer bei Streitigkeiten mit einer schnellen Abberufung, riskieren sie damit, dass der Geschäftsführer sofort den für ihn besseren und schnelleren Gerichtsweg über das Arbeitsgericht einschlagen kann.
Volkelt-Brief 1/2015
Know-How und Verantwortung: Wie viel Berater/Beratung braucht der gute Geschäftsführer? + Geschäftsführer-Gehalt: Die besten Argumente für eine Gehaltserhöhung + Arbeitsrecht: Mehr Sicherheit für den GmbH-Geschäftsführer+ Gesellschafter-Haftung: Vorsicht bei Geschäftsabschlüssen vor Eintragung + Entwarnung: Energie-Audit kommt nur für die Großen + Vorsorge: Gesellschafter-Geschäftsführer bleiben benachteiligt – was tun? + BISS …
Dipl. Vw. Lothar Volkelt, Herausgeber der Volkelt-Briefe
Ein wichtiges Urteil für Fremd-Geschäftsführer, die aus einem Anstellungsverhältnis zum Geschäftsführer berufen werden, kommt jetzt vom Bundesarbeitsgericht (BAG).
Danach gilt: …
Volkelt-Brief 07/2014
Themen heute: Führungsqualitäten - wie steht es um Ihre? – was können Sie von „Stromberg” lernen + Konkurrenz aus den eigenen Reihen: neues Urteil – so schützen Sie Ihre GmbH + Geschäftsführer-Kündigung: So hilft Ihnen ein Arbeitsgericht + GmbH-Finanzen: BFH bremst bewährtes Finanzierungsmodell aus+ Recht: Neues Konzern-Insolvenzrecht kommt voran + Firmenrecht: GmbH darf Name eines Nicht-Gesellschafters haben + Steuer: Finanzamt muss Barzahlung für Haushaltshilfen akzeptieren + BISS …