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Volkelt-Briefe

Bares Geld: Geschäftsführer-Geburtstag zählt bei der Steuer

Immer wie­der wei­gern sich Finanz­äm­ter, die Kos­ten für eine Geburts­tags-Fei­er des Geschäfts­füh­rers als Wer­bungs­kos­ten anzu­er­ken­nen – mal aus grund­sätz­li­chen Erwä­gun­gen, mal, weil es „pri­va­te“ Teil­neh­mer gibt. Laut FG Rhein­land-Pfalz gilt: Sind nur Arbeit­neh­mer, Geschäfts­part­ner, ehe­ma­li­ge Arbeit­neh­mer (Rent­ner) und der Auf­sichts­rat ein­ge­la­den, darf der (Gesell­schaf­ter-) Geschäfts­füh­rer die damit ver­bun­de­nen Kos­ten in sei­ner Ein­kom­men­steu­er-Erklä­rung als Wer­bungs­kos­ten anset­zen (FG Rhein­land-Pfalz, Urteil vom 12.11.2015, 6 K 1868/13). …

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Volkelt-Brief 01/2016

Volkelt-FB-01Geschäfts­füh­rer-Pflich­ten: Uner­fah­ren­heit schützt nicht vor Stra­fe + Fremd-Geschäfts­füh­rer: Die bes­ten Argu­men­te für eine Gehalts­er­hö­hung+ GmbH-Steu­ern: Pro­fi­tie­ren Sie vom Teil­ein­künf­te­ver­fah­ren + Geld: Geschäfts­füh­rer-Geburts­tag zählt bei der Steu­er + Steu­er­recht: Kom­mu­na­le GmbHs haben Anspruch auf Vor­steu­er­erstat­tung + Vor­sicht: Fir­men­wa­gen bei Neben­tä­tig­keit des Geschäfts­füh­rers + BISS

 

 

 

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Gestaltung: Geschäftsführer als Mini-Jobber

Um es vor­weg zu neh­men: JA – aber ! Nicht alle Unter­neh­men beschäf­ti­gen einen Geschäfts­führer, der im Full­time-Job für die GmbH tätig ist oder sein muss. So fal­len z. B. in der Ver­mö­gen ver­wal­ten­den GmbH, in der GmbH & Co. KG oder in der Frei­be­ruf­ler-GmbH oft nur weni­ge Geschäfts­füh­rungs-Auf­ga­ben an. Aus einem aktu­el­len Urteil des Finanz­ge­richts (FG) Baden-Würt­tem­berg ergibt sich hier eine inter­es­san­te Gestal­tungs­mög­lich­keit. Und zwar immer dann, wenn der Geschäfts­füh­rer nicht beherr­schend an der GmbH betei­ligt ist. Im Urteil heißt es näm­lich: „Der Geschäfts­füh­rer mit beherr­schen­der Betei­li­gung hat kei­nen Anspruch auf Lohn­steu­er-Pau­scha­lie­rung“ (§ 40a Abs. 2a EStG). …

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Volkelt-Brief 27/2015

Volkelt-NLImmer schön cle­ver: Kauf/Ver­kauf eines GmbH-Anteils mit Vor­ver­trag (let­ter of intent) + Kar­tell­ver­ge­hen: Kei­ne Stra­fen nach Neu­ord­nung der Geschäf­te + Mit­be­stimm­te GmbH: Die Frau­en­quo­te gilt auch für das Manage­ment + Geschäfts­füh­rer im Bei­rat: Ver­net­zen Sie sich mit Geschäfts­part­nern + Kor­rek­tu­ren: Nach­trag zur elek­tro­ni­schen Steu­er­erklä­rung  + Ver­kauf eines Kom­ple­men­tär-Anteils: Schau­en Sie dem FA auf die Fin­ger + Geschäfts­füh­rer pri­vat: Finanz­amt darf Vor­sor­ge nicht  bestra­fen +  BISS

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Geschäftsführer privat: Finanzamt darf Vorsorge nicht bestrafen

Zahlt die Kran­ken­kas­se an den Ver­si­cher­ten einen Bonus (hier: 150 EUR zur Teil­nah­me an der Krebs­vor­sor­ge­un­ter­su­chung), dann hat das kei­ne Aus­wir­kung auf den Son­der­aus­ga­ben­ab­zug. Die­ser bleibt in Höhe der gesetz­li­chen mög­li­chen Bei­trags­hö­he erhal­ten (FG Rhein­land-Pfalz, Urteil vom 28.4.2015, 3 K 1387/14). …

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Volkelt-Brief 18/2015

Volkelt-NLMoti­va­ti­on: Wer holt SIE eigent­lich aus einem Tief? + Unschar­fes Vor­bild: Der „ordent­li­che und gewis­sen­haf­te Geschäfts­lei­ter“ + Kon­flik­te in der GmbH: Neu­es Urteil zum Aus­schluss eines Gesell­schaf­ters Zwei Woh­nun­gen? – So opti­mie­ren Sie als Geschäfts­füh­rer Ihr häus­li­ches Büro + Steu­er: GmbH-Anteils-Erwerb kos­tet Grund­er­werb­steu­er + Ver­kauf des GmbH-Anteils gegen wie­der­keh­ren­de Bezü­ge (Leib­ren­te) + Inter­net: Ände­run­gen bei der Goog­le-Suche +  BISS

 

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Zwei Wohnungen? – So optimieren SIE als Geschäftsführer Ihr häusliches Büro

Nach einem aktu­el­len Urteil des Finanz­ge­richts (FG) Rhein­land-Pfalz kön­nen Sie die Kos­ten für ein häus­li­ches Arbeits­zim­mer nur ein­mal anset­zen – auch dann, wenn Sie eine zwei­te Woh­nung in der Nähe der Fir­ma bewoh­nen (dop­pel­te Haus­halts­füh­rung). Damit ist aber schwarz auf weiß ver­brieft, dass Sie das Büro in einer der bei­den Woh­nun­gen auf jeden Fall anset­zen kön­nen. Vor­aus­ge­setzt die steu­er­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen stim­men (FG Rhein­land-Pfalz, Urteil vom 25.2.2015, 2 K 1595/13). …

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Volkelt-Brief 11/2014

The­men heu­te: Unter­neh­mens-Füh­rung – War­um loben so schwer fällt und eigent­lich ganz ein­fach ist + Feh­ler, Män­gel und Scha­dens­fäl­le: Der Geschäfts­füh­rer ist gefor­dert  + NEU! FG Rhein­land-Pfalz: Geschäfts­ver­tei­lung muss schrift­lich ver­ein­bart sein + Geschäfts­füh­rer pri­vat: Bei Krank­heit gibt es Schon­zeit+ Behör­den: Wie­der Kar­tell­stra­fen gegen mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men + Arbeits­kos­ten: Job­cen­ter setzt Aus­gleichs­zah­lun­gen durch + BISS

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NEU! FG Rheinland-Pfalz: Geschäftsverteilung schriftlich vereinbaren

In den meis­ten GmbHs wird in der Geschäfts­führung „Arbeit­steilung“ prak­tiziert. Danach ist der kaufmän­nisch ver­ant­wortliche Geschäfts­führer in der Regel für die Ein­hal­tung der Steu­er­pflich­ten zuständig. 

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Mitarbeit von Familien-Mitgliedern: BFH kassiert Überstunden-Urteil

Selbst wenn der Seni­or nach sei­nem offi­zi­el­len Aus­schei­den aus der Geschäfts­lei­tung in der Fir­ma wei­ter arbei­tet und dabei mehr arbei­tet als in sei­nem Arbeits­ver­trag (Aus­hilfs­ver­trag, aber auch Bera­ter­ver­trag mit fes­ten Stun­den) ver­ein­bart, dann ist das für die steu­er­li­che Behand­lung uner­heb­lich (ande­rer Mei­nung bis­her: FG Rhein­land-Pfalz, Urteil vom 29.3.2012, 5 K 1815/10, vgl. Nr. 44/2013). Laut Bun­des­fi­nanz­hof (BFH) …