Immer wieder weigern sich Finanzämter, die Kosten für eine Geburtstags-Feier des Geschäftsführers als Werbungskosten anzuerkennen – mal aus grundsätzlichen Erwägungen, mal, weil es „private“ Teilnehmer gibt. Laut FG Rheinland-Pfalz gilt: Sind nur Arbeitnehmer, Geschäftspartner, ehemalige Arbeitnehmer (Rentner) und der Aufsichtsrat eingeladen, darf der (Gesellschafter-) Geschäftsführer die damit verbundenen Kosten in seiner Einkommensteuer-Erklärung als Werbungskosten ansetzen (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.11.2015, 6 K 1868/13). …
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Volkelt-Brief 01/2016
Geschäftsführer-Pflichten: Unerfahrenheit schützt nicht vor Strafe + Fremd-Geschäftsführer: Die besten Argumente für eine Gehaltserhöhung+ GmbH-Steuern: Profitieren Sie vom Teileinkünfteverfahren + Geld: Geschäftsführer-Geburtstag zählt bei der Steuer + Steuerrecht: Kommunale GmbHs haben Anspruch auf Vorsteuererstattung + Vorsicht: Firmenwagen bei Nebentätigkeit des Geschäftsführers + BISS …
Um es vorweg zu nehmen: JA – aber ! Nicht alle Unternehmen beschäftigen einen Geschäftsführer, der im Fulltime-Job für die GmbH tätig ist oder sein muss. So fallen z. B. in der Vermögen verwaltenden GmbH, in der GmbH & Co. KG oder in der Freiberufler-GmbH oft nur wenige Geschäftsführungs-Aufgaben an. Aus einem aktuellen Urteil des Finanzgerichts (FG) Baden-Württemberg ergibt sich hier eine interessante Gestaltungsmöglichkeit. Und zwar immer dann, wenn der Geschäftsführer nicht beherrschend an der GmbH beteiligt ist. Im Urteil heißt es nämlich: „Der Geschäftsführer mit beherrschender Beteiligung hat keinen Anspruch auf Lohnsteuer-Pauschalierung“ (§ 40a Abs. 2a EStG). …
Volkelt-Brief 27/2015
Immer schön clever: Kauf/Verkauf eines GmbH-Anteils mit Vorvertrag (letter of intent) + Kartellvergehen: Keine Strafen nach Neuordnung der Geschäfte + Mitbestimmte GmbH: Die Frauenquote gilt auch für das Management + Geschäftsführer im Beirat: Vernetzen Sie sich mit Geschäftspartnern + Korrekturen: Nachtrag zur elektronischen Steuererklärung + Verkauf eines Komplementär-Anteils: Schauen Sie dem FA auf die Finger + Geschäftsführer privat: Finanzamt darf Vorsorge nicht bestrafen + BISS …
Zahlt die Krankenkasse an den Versicherten einen Bonus (hier: 150 EUR zur Teilnahme an der Krebsvorsorgeuntersuchung), dann hat das keine Auswirkung auf den Sonderausgabenabzug. Dieser bleibt in Höhe der gesetzlichen möglichen Beitragshöhe erhalten (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.4.2015, 3 K 1387/14). …
Volkelt-Brief 18/2015
Motivation: Wer holt SIE eigentlich aus einem Tief? + Unscharfes Vorbild: Der „ordentliche und gewissenhafte Geschäftsleiter“ + Konflikte in der GmbH: Neues Urteil zum Ausschluss eines Gesellschafters + Zwei Wohnungen? – So optimieren Sie als Geschäftsführer Ihr häusliches Büro + Steuer: GmbH-Anteils-Erwerb kostet Grunderwerbsteuer + Verkauf des GmbH-Anteils gegen wiederkehrende Bezüge (Leibrente) + Internet: Änderungen bei der Google-Suche + BISS …
Nach einem aktuellen Urteil des Finanzgerichts (FG) Rheinland-Pfalz können Sie die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer nur einmal ansetzen – auch dann, wenn Sie eine zweite Wohnung in der Nähe der Firma bewohnen (doppelte Haushaltsführung). Damit ist aber schwarz auf weiß verbrieft, dass Sie das Büro in einer der beiden Wohnungen auf jeden Fall ansetzen können. Vorausgesetzt die steuerlichen Rahmenbedingungen stimmen (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.2.2015, 2 K 1595/13). …
Volkelt-Brief 11/2014
Themen heute: Unternehmens-Führung – Warum loben so schwer fällt und eigentlich ganz einfach ist + Fehler, Mängel und Schadensfälle: Der Geschäftsführer ist gefordert + NEU! FG Rheinland-Pfalz: Geschäftsverteilung muss schriftlich vereinbart sein + Geschäftsführer privat: Bei Krankheit gibt es Schonzeit+ Behörden: Wieder Kartellstrafen gegen mittelständische Unternehmen + Arbeitskosten: Jobcenter setzt Ausgleichszahlungen durch + BISS …
In den meisten GmbHs wird in der Geschäftsführung „Arbeitsteilung“ praktiziert. Danach ist der kaufmännisch verantwortliche Geschäftsführer in der Regel für die Einhaltung der Steuerpflichten zuständig.
Selbst wenn der Senior nach seinem offiziellen Ausscheiden aus der Geschäftsleitung in der Firma weiter arbeitet und dabei mehr arbeitet als in seinem Arbeitsvertrag (Aushilfsvertrag, aber auch Beratervertrag mit festen Stunden) vereinbart, dann ist das für die steuerliche Behandlung unerheblich (anderer Meinung bisher: FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29.3.2012, 5 K 1815/10, vgl. Nr. 44/2013). Laut Bundesfinanzhof (BFH) …