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Geschäftsführer-Pflichten: Unerfahrenheit schützt nicht vor Strafe

Geschäft­li­che Uner­fah­ren­heit“ – so das Ver­wal­tungs­ge­richt Koblenz – „schützt nicht vor der Haf­tung für Steu­er­schul­den“. So klar und unmiss­ver­ständ­lich war schon lan­ge nicht mehr in einem Urteil eines deut­schen Gerichts nach­zu­le­sen, dass der Geschäfts­füh­rer einer GmbH/UG für nicht oder falsch dekla­rier­te Steu­ern per­sön­lich haf­tet (VG Koblenz, Urteil vom 13.11.2015, 5 K 526/15). …

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Volkelt-Brief 01/2016

Volkelt-FB-01Geschäfts­füh­rer-Pflich­ten: Uner­fah­ren­heit schützt nicht vor Stra­fe + Fremd-Geschäfts­füh­rer: Die bes­ten Argu­men­te für eine Gehalts­er­hö­hung+ GmbH-Steu­ern: Pro­fi­tie­ren Sie vom Teil­ein­künf­te­ver­fah­ren + Geld: Geschäfts­füh­rer-Geburts­tag zählt bei der Steu­er + Steu­er­recht: Kom­mu­na­le GmbHs haben Anspruch auf Vor­steu­er­erstat­tung + Vor­sicht: Fir­men­wa­gen bei Neben­tä­tig­keit des Geschäfts­füh­rers + BISS