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Familien-GmbHs: Neues BSG-Urteil zur Nachfolge

Wenn Sie in der GmbH mit Ihrem Stim­men­an­teil nicht ver­hin­dern kön­nen, dass Beschlüs­se gegen Ihren Wil­len gefasst wer­den, sind Sie sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­tig beschäf­tigt. Sind im Gesell­schafts­ver­trag beson­de­re Mehr­hei­ten für die Beschluss­fas­sung (Sperr­mi­no­ri­tät) ver­ein­bart, ent­fällt eben­falls die Ver­si­che­rungs­pflicht. Wei­te­re Aus­nah­me: Gele­gent­lich haben die Deut­sche Ren­ten­ver­si­che­rung (DRV) und die Sozi­al­ge­rich­te in Fami­li­en-GmbHs eine sog. Beschluss­ge­mein­schaft unter­stellt – wonach jeder Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer als „wei­sungs­frei „ein­ge­stuft wird..

Damit ist jetzt Schluss. Das Bun­des­so­zi­al­ge­richt (BSG) lässt die­se sog. Kopf- und See­le-Recht­spre­chung für Fami­li­en-GmbHs nicht mehr zu. Erschwe­rend kommt hin­zu: Den Prü­fern der DRV wird jeder­zeit zuge­stan­den, die Beschäf­ti­gungs­si­tua­ti­on des GmbH-Geschäfts­füh­rers neu zu prü­fen und ggf. neu ein­zu­schät­zen. Und zwar unab­hän­gig von den Ergeb­nis­sen aus einem frü­he­ren Sta­tus­fest­stel­lungs­ver­fah­ren (BSG, Urteil v. 19.9.2019, B 12 R 25/18 R).

Fol­ge: Jeder Wech­sel in den Gesell­schafts­ver­hält­nis­sen soll­te genau geprüft und mit den Sozi­al­be­hör­den abge­stimmt wer­den. Damit erspa­ren Sie sich eine in der Regel recht teu­re Nachzahlungs-Überraschung.

Auf­pas­sen müs­sen Sie, wenn Sie die GmbH ver­kau­fen oder an den Nach­fol­ger über­ge­ben und Sie wei­ter als Geschäfts­füh­rer tätig blei­ben wol­len. Bes­ser ist es, wenn Sie als Selbst­stän­di­ger auf der Grund­la­ge eines Bera­tungs­ver­tra­ges für Ihre alte GmbH tätig werden.
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GmbH/Nachfolge: Die neue Lust auf die Familien-GmbH

Gleich zwei Stu­di­en bele­gen fri­schen Wind in der Nach­wuchs-Dis­kus­si­on in mit­tel­stän­di­schen Unter­neh­men. So bestä­ti­gen die Ergeb­nis­se des Fried­richs­ha­fe­ner Insti­tuts für Fami­li­en­un­ter­neh­men und Stu­di­en der Bera­tungs­ge­sell­schaft PwC, dass eine Nach­fol­ge­re­ge­lung aus den eige­nen Rei­hen wie­der (deut­lich) auf dem Vor­marsch ist. Die Amts­mü­dig­keit der „Next Gene­ra­ti­on” ist augen­schein­lich vor­bei. In aus­ge­wähl­ten Zah­len: 89 % der Nach­fol­ger sind bereits im Unter­neh­men tätig. Die Hälf­te davon plant, spä­ter auch die Geschäfts­füh­rung zu übernehmen.

Inter­es­sant und durch­aus wei­ter­füh­rend sind die dort genann­ten Grün­de die­ser Ent­wick­lung: 1. Da gibt es eine deut­li­che Abkehr vom patri­ar­cha­li­schen Nach­fol­ge­mo­dell. Nicht mehr der „Ältes­te” muss über­neh­men. Wer bereit und qua­li­fi­ziert ist, darf Ver­ant­wor­tung. 2.) Die Nach­fol­ger wer­den für ihren Job so gut aus­ge­bil­det wie noch nie zuvor. 3.) Auch der weib­li­che Nach­wuchs drängt – gleich­be­rech­tigt und eben­falls gut aus­ge­bil­det und moti­viert – in die Chef­eta­gen. 4.)  Die Gene­ra­ti­on der Digi­tal Nati­ves bringt neu­en Schwung in die Geschäfts­mo­del­le. Und 5.) Es gibt eine neue Lust auf Ver­ant­wor­tung, die eige­ne Fir­ma nach­hal­tig in die Zukunft zu füh­ren. Klingt nicht schlecht. Bleibt die Angst vor´m los­las­sen. Aber auch für die Seni­or-Gene­ra­ti­on gibt es unter­des­sen vie­le neue Her­aus­for­de­run­gen und Lösungen.

Nach­fol­ge-Pla­nung kann nicht früh genug begin­nen. Das beginnt bei der Suche nach qua­li­fi­zier­ten und qua­li­fi­zier­ba­ren enga­gier­ten Mit­ar­bei­tern aus dem eige­nen Unter­neh­men und reicht bis zu einem „Lust auf Unter­neh­mer sein” in der eige­nen Familie.

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Volkelt-Brief 31/2019

CO2-Abga­be: Som­mer­thea­ter oder Kos­ten­spi­ra­le? + Geschäfts­füh­rungs-Vor­sor­ge-Stra­te­gie: Siche­rung der Fami­li­en-GmbH + Digi­ta­les: So schrei­ben sich die neu­en Erfolgs­ge­schich­ten (XIV) – Betr.: Geschäfts­rei­sen + GmbH-Finan­zen: Was tun bei stei­gen­den Prei­sen für Roh­stof­fe und Ener­gie? + Geschäfts­füh­rer-Haf­tung: GmbH muss Rück­stel­lung für Jah­res­ab­schluss bil­den Ter­min­sa­che: GmbH-Grün­dung und  Zweig­nie­der­las­sun­gen „online” Geschäfts­füh­rer-Fir­men­wa­gen: VW haf­tet, das Auto­haus nicht + GmbH-Bestat­tung: BGH nimmt Nota­re in die Pflicht + Steu­ern: BFH ent­schei­det in Sachen Cum-Ex-Geschäfte

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Geschäftsführungs-Vorsorge-Strategie: Sicherung der Familien-GmbH

Nach­hal­ti­ger Unter­neh­mens­er­folg ist nur mög­lich, wenn es kla­re Regeln gibt – auch für die Fami­lie. Eini­ges an Kon­flikt­po­ten­ti­al zwi­schen den Fami­li­en-Mit­glie­dern lässt sich im Gesell­schafts­ver­trag des Unter­neh­mens regeln – etwa die Über­trag­bar­keit von Antei­len, Wett­be­werbs­ver­bo­te oder Ver­schwie­gen­heits­pflich­ten. Die­se Vor­ga­ben sind rechts­ver­bind­lich für die Fami­li­en-Mit­glie­der, die auch Gesell­schaf­ter des Unter­neh­mens sind.

In vie­len Unter­neh­men gibt es ver­bind­li­che Vor­ga­ben für alle Gesell­schaf­ter, die Geschäfts­lei­tung und alle Mit­ar­bei­ter des Unter­neh­mens. Dar­in gere­gelt wird der Umgang mit Geschäfts­part­nern, Kun­den und unter­ein­an­der. Vie­le Fami­li­en-Unter­neh­men haben zusätz­lich eine Unter­neh­mens-Char­ta auf­ge­stellt. Jeder Mit­ar­bei­ter ist ver­pflich­tet, die dort auf­ge­führ­ten Grund­sät­ze zur Kennt­nis zu neh­men und zu unter­schrei­ben. Ver­stö­ße dage­gen sind arbeits­recht­lich rele­vant. Fami­li­en­un­ter­neh­men brau­chen aber noch wei­te­re Regeln. Gera­de in einer Zeit, in der die Fami­li­en­struk­tu­ren im Wan­del sind und Patch­work-Fami­li­en die Rea­li­tä­ten bestim­men. Um eine sol­che Fami­li­en-Char­ta auf den Weg zu brin­gen, müs­sen alle Betei­lig­ten mit­zie­hen  bzw. davon über­zeugt wer­den, dass es nur eine gemein­sa­me Lösung gibt, der alle zustim­men und die für alle gilt. Dazu gehört Offen­heit – d. h. die Betei­lig­ten müs­sen respekt­voll mit­ein­an­der Mei­nun­gen aus­tau­schen, Lösun­gen ent­wi­ckeln und die Bereit­schaft mit­brin­gen, sich nach den gemein­sa­men Grund­sät­zen zu verhalten.

Über­sicht: Inhal­te einer Familien-Charta: …

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Volkelt-Brief 47/2017

Krach in der Fami­li­en-GmbH: Wer darf den Geschäfts­füh­rer bestim­men? + Geschäfts­füh­rer-Gehalt: Tan­tie­men stei­gen auch in den Dienst­leis­ter-GmbHs + ACHTUNG: FA moniert neu­er­dings unver­zins­li­che Gesell­schaf­ter-Dar­le­hen + Digi­ta­li­sie­rung: Geschäfts­füh­rer hat die Com­pli­ance-Ver­ant­wor­tung + GmbH-Steu­ern: Aus­gleichs­zah­lun­gen gefähr­den den Gewinn­ab­füh­rungs­ver­trag + GmbH-Fuhr­park: Fir­men­wa­gen und Die­sel­ga­te + GmbH-Finan­zen: Neue Platt­form für Fördermittel

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

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Krach in der Familien-GmbH: Wer darf den Geschäftsführer bestimmen?

wenn sich die Eigen­tü­mer einer Fami­li­en-GmbH Spin­ne sind, kön­nen sie das so lösen: Jeder Fami­li­en­stamm hat das Recht, einen Geschäfts­füh­rer zu bestim­men. Am bes­ten sind das Fremd-Geschäfts­füh­rer – damit es erst gar nicht zu Kon­flik­ten zwi­schen den (ver­fein­de­ten) Fami­li­en­stäm­men kom­men kann. So weit so gut. In der Pra­xis funk­tio­niert das bis­wei­len her­vor­ra­gend. Das Unter­neh­men gedeiht und die Fami­li­en-Mit­glie­der kön­nen sich aus dem Wege gehen. Even­tu­ell schafft die nächs­te Gene­ra­ti­on einen Neu­an­fang und ein har­mo­ni­sche­res Familienleben.

Jeden­falls solange … 

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Volkelt-Brief 17/2017

Inter­net: Was bringt die neue GmbH-Domain? + Geschäfts­füh­rer-Gehalt: Mehr Steu­er-Pro­ble­me in der Fami­li­en-GmbH + 2‑Per­so­nen-GmbH: Ein Gesell­schaf­ter pocht auf Gewinn-Aus­zah­lung + Geschäfts­füh­rer-Eig­nung: Stra­fen wer­den zusam­men­ge­rech­net + Elek­tro­ni­sche-Kas­se: Gericht bestä­tigt Schätz­be­fug­nis des FA + GF-Vor­sor­ge: BFH bestä­tigt Über­ver­sor­gungs­prü­fung +  BISS

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Geschäftsführer-Gehalt: Mehr Steuer-Probleme in der Familien-GmbH

Für das Finanz­amt muss das Gehalt des GmbH-Geschäfts­füh­rers „ange­mes­sen“ sein bzw. dem sog. Dritt­ver­gleich stand­hal­ten. Pro­blem: Jede GmbH ist anders. Die Geschäfts­füh­rer in Fami­li­en-Gesell­schaf­ten arbei­ten meis­tens rund um die Uhr. Jede Bran­che hat ihre Beson­der­hei­ten und jedes Unter­neh­men eine beson­de­re Kul­tur, beson­de­re Pro­duk­ti­ons­ab­läu­fe und Aus­stattungen mit Sach­mit­teln. Das Finanz­amt ori­en­tiert sich beim Betriebs­ver­gleich eher an schnö­den Zah­len: Umsatz, Anzahl der Mit­ar­bei­ter, Ertrag und eini­ge annä­hernd objek­ti­vier­ba­re Kri­te­ri­en in der Per­son des Geschäfts­füh­rers (Alter, Anzahl der Geschäfts­füh­rer, Aus­bil­dung). Den­noch: Stu­diert man Finanz­ge­richts-Urtei­le und deren Aus­füh­run­gen zur Ange­mes­sen­heit des Geschäfts­füh­rer-Gehalts bleibt der Ein­druck, dass es – bis auf weni­ge extre­me Aus­läu­fer – kei­ne wirk­lich kla­ren Kri­te­ri­en gibt, nach denen in der Pra­xis beur­teilt wird. Immer wie­der müs­sen sich Geschäfts­füh­rer dann weit­ge­hend allei­ne gelas­sen gegen eine sol­che steu­er­li­che Bean­stan­dung weh­ren. Immer­hin geht es dann oft um fünf- bis sechs­stel­li­ge Steuernachzahlungen.

Die Finanz­be­hör­den prü­fen zunächst … 

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Volkelt-Brief 26/2016

Volkelt-FB-01Fami­li­en-GmbHs: „mixed stra­tegy” gewinnt + Per­so­nal: Immer mehr Arbeit bleibt am Chef hän­gen + CMS: Brin­gen Sie Ihre Unter­neh­mens-Richt­li­nen auf Vor­der­mann (I) + Gekün­digt: Geschäfts­füh­rer kön­nen Lücke nut­zen + Wirt­schafts­recht: Neue Vor­ga­ben für AGBs bei B2C-Geschäf­ten + Per­so­nal: Das Ent­gelt­gleich­heits­ge­setz kommt, gewal­tig + Finanz­amt: Straf-Zins­satz kommt auf den Prüf­stand + BISS

 

 

 

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Nachfolge: Was Gesellschafter vom Fremd-Geschäftsführer erwarten

Klei­ne­re und mit­tel­gro­ße Fami­li­en-GmbHs wer­den über­wie­gend von den Fami­li­en-Mit­­glie­dern selbst geführt. Auch in der zwei­ten und drit­ten Gene­ra­ti­on. Wächst das Unter­neh­men ste­tig, wird das anders. Schon beim Über­gang zur ers­ten Gene­ra­ti­on wer­den dann bereits oft Fremd-Geschäfts­füh­rer ein­be­zo­gen (Chan­ge-Manage­ment). …