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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 48/2018

Neue Wirt­schafts­po­li­tik: Mer­kel-Nach­fol­ge setzt Phan­ta­sie frei + Geschäfts­füh­rer-Gehalt 2018: Hand­werks-GmbHs hal­ten das Geld zusam­men + NEU: „Geschäfts­füh­rung in Zei­ten der Digi­ta­li­sie­rung” +  Digi­ta­les: Fin­Tech – alle Bran­chen mischen in Zukunft mit + Geschäfts­füh­rer- mit-nur-Res­sort-Ver­ant­wor­tung: Gren­zen, Grau­zo­nen und per­sön­li­che Risi­ken + GmbH-Kri­se: So defi­nie­ren die Gerich­te Zah­lungs­un­fä­hig­keit + Ach­tung: Klein­ge­druck­tes bei Aus­la­ge­rung der Pen­si­ons­zu­sa­ge + GmbH in der Kri­se: Rang­rück­tritt des Allein-Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rers + GmbH/Finanzen: Kein Insol­venz­geld nach Krisen-Gründung

 

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

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Geschäftsführer-Gehalt 2018: Handwerks-GmbHs halten das Geld zusammen

Die BBE-Unter­neh­mens­be­ra­tung hat die neu­es­ten Zah­len zur GmbH-Geschäfts­füh­rer-Ver­gü­tung ver­öf­fent­licht. Abge­fragt wur­de auch die Gehalts­ent­wick­lung aus dem aktu­el­len Geschäfts­jahr und den sich aus den vor­läu­fi­gen Zah­len zum Jah­res­er­geb­nis erge­ben­den Wer­ten für die Tan­tie­me. Wir haben die Gehalts­ent­wick­lung für die Hand­werks-GmbHs etwas genau­er angeschaut.

Ergeb­nis: Gegen­über dem Geschäfts­jahr 2017 muss in eini­gen Bran­chen beim Fest­ge­halt mit einem Abschlag gerech­net wer­den (vgl. Nr. 46/2017). Im Durch­schnitt wird unter­des­sen im Hand­werk rund ein Fünf­tel (ca. 20 %)  des Gehalts als Erfolgs­be­tei­li­gung aus­ge­zahlt. Ein Grund für die sta­gnie­ren­den Fest­be­zü­ge dürf­te dar­in zu sehen sein, dass in immer mehr Hand­werks-GmbHs Tan­tie­men gezahlt wer­den. Wir gehen davon aus, dass sich in der zurück­hal­ten­den Gehalts­ent­wick­lung auch Struk­tur­ver­än­de­run­gen im Hand­werk abbil­den. Stich­wor­te: zuneh­men­de Kon­zen­tra­ti­on des Mark­tes mit einem Trend zu grö­ße­ren Hand­werks­be­trie­ben in der Rechts­form GmbH mit arbeits­tei­li­ger Geschäfts­füh­rung. Nicht end­gül­tig klä­ren lässt sich die sta­gnie­ren­de bis zurück­hal­ten­de Gehalts­ent­wick­lung gegen­über dem Vor­jahr. Gera­de im Bereich „Bau­en” (das betrifft 6 der hier auf­ge­führ­ten 13 Gewer­ke) waren die meis­ten Betrie­be auch in die­sem Jahr bis zum Anschlag aus­ge­las­tet. Hier die Eck­da­ten im Überblick: …

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Geschäftsführer-Gehalt: Mehr Steuer-Probleme in der Familien-GmbH

Für das Finanz­amt muss das Gehalt des GmbH-Geschäfts­füh­rers „ange­mes­sen“ sein bzw. dem sog. Dritt­ver­gleich stand­hal­ten. Pro­blem: Jede GmbH ist anders. Die Geschäfts­füh­rer in Fami­li­en-Gesell­schaf­ten arbei­ten meis­tens rund um die Uhr. Jede Bran­che hat ihre Beson­der­hei­ten und jedes Unter­neh­men eine beson­de­re Kul­tur, beson­de­re Pro­duk­ti­ons­ab­läu­fe und Aus­stattungen mit Sach­mit­teln. Das Finanz­amt ori­en­tiert sich beim Betriebs­ver­gleich eher an schnö­den Zah­len: Umsatz, Anzahl der Mit­ar­bei­ter, Ertrag und eini­ge annä­hernd objek­ti­vier­ba­re Kri­te­ri­en in der Per­son des Geschäfts­füh­rers (Alter, Anzahl der Geschäfts­füh­rer, Aus­bil­dung). Den­noch: Stu­diert man Finanz­ge­richts-Urtei­le und deren Aus­füh­run­gen zur Ange­mes­sen­heit des Geschäfts­füh­rer-Gehalts bleibt der Ein­druck, dass es – bis auf weni­ge extre­me Aus­läu­fer – kei­ne wirk­lich kla­ren Kri­te­ri­en gibt, nach denen in der Pra­xis beur­teilt wird. Immer wie­der müs­sen sich Geschäfts­füh­rer dann weit­ge­hend allei­ne gelas­sen gegen eine sol­che steu­er­li­che Bean­stan­dung weh­ren. Immer­hin geht es dann oft um fünf- bis sechs­stel­li­ge Steuernachzahlungen.

Die Finanz­be­hör­den prü­fen zunächst …