Begebenheiten und Vorkommnisse aus der Firma finden immer öfter auch in Facebook statt. Auch dann, wenn
Schlagwort: Facebook
Volkelt-Brief 26/2014
Themen heute: Mobile Datennutzung: Wie steht Ihre GmbH mit ihren Produkten und Dienstleistungen da? + GmbH-Finanzen: Banken und Anleger buhlen um Geschäftskunden + Facebook: Der Kontrollblick ist (leider) ein Muss + Terminsache für kleine GmbH: Aufstellung des Jahresabschlusses 2013 + Stillstand in der Zweipersonen-GmbH: So lösen Sie die Dauer-Blockade + GmbH-Recht: GmbH muss die Kosten für Auseinandersetzungsbilanz zahlen + Wettbewerbsrecht: Vorsicht bei telefonischen Kundenbefragungen + Personal: Exzessive Internet-Nutzung rechtfertigt Kündigung + BISS …
37 % aller Unternehmen setzen auf die neuen Sozialen Medien (Websites, Google, Facebook, Twitter, Xing, LinkedIn usw.) – bei der Kundenbindung, für die Werbung und auch bei der Suche nach neuen Mitarbeitern. Wie steht es um Ihre Aktivitäten? Aus Geschäftsführer-Perspektive ist wichtig: …
Volkelt-Brief 04/2014
Themen heute: Neue Mitarbeiter – so nutzen Sie die neuen sozialen Medien + KSt und GewSt: Vorauszahlungen jetzt anpassen + Gutverdienende Geschäftsführer: Finanzamt darf (fast) Alles prüfen + Recht: Geschäftsführer muss wirtschaftliche Reserven benennen + Steuer: Verspätete Abgabe der Jares-Umsatzsteuer-Erklärung kostet + Personal: Leiharbeit wird immer riskanter + Urteile 2013: die 10 wichtigsten für die Geschäftsführungs-Praxis + BISS …
Volkelt-Brief 47/2013
Themen heute: Gönnen Sie sich mehr Gehalt – warum eigentlich nicht? + Burn-out: Das Finanzamt zahlt mit + Fremd-Geschäftsführer: Kein Risiko beim Jahresabschluss 2012 + Mitarbeiter: GmbH haftet für Verstoß auf privater Facebook-Seite + Steuern: Vorsicht bei GmbH-Darlehen vom Bruder oder der Schwester + Altersversorgung: Geschäftsführer-Jobwechsel gefährdet Betriebsrente + Kartell?: Einkaufspreise für Handwerker-GmbHs werden geprüft + BISS …
Wirbt ein Mitarbeiter (hier: Kfz-Branche) auf seiner privaten Facebook-Seite in wettbewerbswidriger Weise für Ihre Firma, dann haften Sie für diese Wettbewerbsverstöße. Das gilt selbst dann, wenn Sie ..
Ein Azubi hatte seinen Ausbilder auf seinem Facebook-Account als „Menschenschinder und Ausbeuter“ bezeichnet. Das Landesarbeitsgericht Hamm sah darin …
Volkelt-Brief 40/2012
Themen heute: Streit um den Firmenwagen – wenn einer der Geschäftsführer „protzen” muss + Stille Beteiligung: mündliche Zusagen sind wertlos + Steuer: Finanzamt darf Geschäftsführer nicht länger „fiktiv“ besteuern + Internet: Arbeitnehmer darf sich auf Facebook nur beschränkt austoben + Steuer-TIPP: Schenkung beseitigt Grunderwerbsteuerpflicht + Pensionszusage: Finanzamt muss 75 % – Grenze korrekt berechnen
Noch in Ausgabe 36/2012 hatten wir an dieser Stelle über ein Urteil des Arbeitsgerichts Bochum berichtet, wonach der Arbeitnehmer seinen Chef auf Facebook kritisieren darf – auch polemisch. Jetzt gibt es ein Urteil des ArbG Hagen, …
Ein Arbeitnehmer darf auf Facebook gegen seinen Ex-Chef wettern und dabei auch deftige Worte benutzen – solange es nicht zu Beleidigungen oder Ehrverletzungen handelt. Das AG Bochum hatte die Klage eines Arbeitgebers auf Unterlassung solcher Äußerungen abgewiesen. Mit zwei Begründungen:
- Nicht die Firma darf klagen sondern nur der angegriffene Chef.
- Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung deckt diese Aussagen, zumal ein Facebook-Dialog nicht öffentlich ist. Das Landesarbeitsgericht Hamm wird dazu in der nächsten Instanz entscheiden. Es bleibt spannend (Aktenzeichen des anhängigen Verfahrens: 5 Sa 451/12).
Für die Praxis: Der Arbeitnehmer war während der Probezeit entlassen worden. Auf seinem Facebook-Account äußerte er sich über den Ex-Chef und die Firma mit Aussagen wie „arme Pfanne“ oder „Drecksladen“. Das Gericht: User zu Facebook müssen sich anmelden. Es ist also keine öffentliche Meinungsäußerung.