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Facebook: Der Kontrollblick ist (leider) ein Muss

Bege­ben­hei­ten und Vor­komm­nis­se aus der Fir­ma fin­den immer öfter auch in Face­book statt. Auch dann, wenn 

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Volkelt-Brief 26/2014

The­men heu­te:  Mobi­le Daten­nut­zung: Wie steht Ihre GmbH mit ihren Pro­duk­ten und Dienst­leis­tun­gen da? + GmbH-Finan­zen: Ban­ken und Anle­ger buh­len um Geschäfts­kun­den + Face­book: Der Kon­troll­blick ist (lei­der) ein Muss + Ter­min­sa­che für klei­ne GmbH: Auf­stel­lung des Jah­res­ab­schlus­ses 2013 + Still­stand in der Zwei­per­so­nen-GmbH: So lösen Sie die Dau­er-Blo­cka­de + GmbH-Recht: GmbH muss die Kos­ten für Aus­ein­an­der­set­zungs­bi­lanz zah­len + Wett­be­werbs­recht: Vor­sicht bei tele­fo­ni­schen Kun­den­be­fra­gun­gen + Per­so­nal: Exzes­si­ve Inter­net-Nut­zung recht­fer­tigt Kün­di­gung + BISS

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So nutzen Sie Facebook, Twitter & Co für neue Mitarbeiter

37 % aller Unter­neh­men set­zen auf die neu­en Sozia­len Medi­en (Web­sites, Goog­le, Face­book, Twit­ter, Xing, Lin­ke­dIn usw.) – bei der Kun­den­bin­dung, für die Wer­bung und auch bei der Suche nach neu­en Mit­ar­bei­tern. Wie steht es um Ihre Akti­vi­tä­ten? Aus Geschäfts­füh­rer-Per­spek­ti­ve ist wichtig: … 

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Volkelt-Brief 04/2014

The­men heu­te: Neue Mit­ar­bei­ter – so nut­zen Sie die neu­en sozia­len Medi­en + KSt und GewSt: Vor­aus­zah­lun­gen jetzt anpas­sen + Gut­ver­die­nen­de Geschäfts­füh­rer: Finanz­amt darf (fast) Alles prü­fen + Recht: Geschäfts­füh­rer muss wirt­schaft­li­che Reser­ven benen­nen + Steu­er: Ver­spä­te­te Abga­be der Jares-Umsatz­steu­er-Erklä­rung kos­tet + Per­so­nal: Leih­ar­beit wird immer ris­kan­ter + Urtei­le 2013: die 10 wich­tigs­ten für die Geschäfts­füh­rungs-Pra­xis + BISS

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Volkelt-Brief 47/2013

The­men heu­te: Gön­nen Sie sich mehr Gehalt – war­um eigent­lich nicht? + Burn-out: Das Finanz­amt zahlt mit + Fremd-Geschäfts­füh­rer: Kein Risi­ko beim Jah­res­ab­schluss 2012 + Mit­ar­bei­ter: GmbH haf­tet für Ver­stoß auf pri­va­ter Face­book-Sei­te + Steu­ern: Vor­sicht bei GmbH-Dar­le­hen vom Bru­der oder der Schwes­ter + Alters­ver­sor­gung: Geschäfts­füh­rer-Job­wech­sel gefähr­det Betriebs­ren­te + Kar­tell?: Ein­kaufs­prei­se für Hand­wer­ker-GmbHs wer­den geprüft + BISS

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GmbH haftet für Mitarbeiter-Verstoß auf Facebook

Wirbt ein Mit­ar­bei­ter (hier: Kfz-Bran­che) auf sei­ner pri­va­ten Face­book-Sei­te in wett­be­werbs­wid­ri­ger Wei­se für Ihre Fir­ma, dann haf­ten Sie für die­se Wett­be­werbs­ver­stö­ße. Das gilt selbst dann, wenn Sie ..

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Mitarbeiter: Kündigung wegen Facebook-Pöbeleien ist zulässig

Ein Azu­bi hat­te sei­nen Aus­bil­der auf sei­nem Face­book-Account als „Men­schen­schin­der und Aus­beu­ter“ bezeich­net. Das Lan­des­ar­beits­ge­richt Hamm sah darin …

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Volkelt-Brief 40/2012

The­men heu­te: Streit um den Fir­men­wa­gen – wenn einer der Geschäfts­füh­rer „prot­zen” muss + Stil­le Betei­li­gung: münd­li­che Zusa­gen sind wert­los + Steu­er: Finanz­amt darf Geschäfts­füh­rer nicht län­ger „fik­tiv“ besteu­ern + Inter­net: Arbeit­neh­mer darf sich auf Face­book nur beschränkt aus­to­ben + Steu­er-TIPP: Schen­kung besei­tigt Grund­er­werb­steu­er­pflicht + Pen­si­ons­zu­sa­ge: Finanz­amt muss 75 % – Gren­ze kor­rekt berechnen

 

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Internet: Arbeitnehmer darf sich auf Facebook nur beschränkt austoben

Noch in Aus­ga­be 36/2012 hat­ten wir an die­ser Stel­le über ein Urteil des Arbeits­ge­richts Bochum berich­tet, wonach der Arbeit­neh­mer sei­nen Chef auf Face­book kri­ti­sie­ren darf – auch pole­misch. Jetzt gibt es ein Urteil des ArbG Hagen, …

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Arbeitnehmer dürfen gegen Chef auf Facebook wettern

Ein Arbeit­neh­mer darf auf Face­book gegen sei­nen Ex-Chef wet­tern und dabei auch def­ti­ge Wor­te benut­zen – solan­ge es nicht zu Belei­di­gun­gen oder Ehr­ver­let­zun­gen han­delt. Das AG Bochum hat­te die Kla­ge eines Arbeit­ge­bers auf Unter­las­sung sol­cher Äuße­run­gen abge­wie­sen. Mit zwei Begründungen:

  1. Nicht die Fir­ma darf kla­gen son­dern nur der ange­grif­fe­ne Chef.
  2. Das Grund­recht auf freie Mei­nungs­äu­ße­rung deckt die­se Aus­sa­gen, zumal ein Face­book-Dia­log nicht öffent­lich ist. Das Lan­des­ar­beits­ge­richt Hamm wird dazu in der nächs­ten Instanz ent­schei­den. Es bleibt span­nend (Akten­zei­chen des anhän­gi­gen Ver­fah­rens: 5 Sa 451/12).

Für die Pra­xis: Der Arbeit­neh­mer war wäh­rend der Pro­be­zeit ent­las­sen wor­den. Auf sei­nem Face­book-Account äußer­te er sich über den Ex-Chef und die Fir­ma mit Aus­sa­gen wie „arme Pfan­ne“ oder „Drecks­la­den“. Das Gericht: User zu Face­book müs­sen sich anmel­den. Es ist also kei­ne öffent­li­che Meinungsäußerung.