Mittelgroße und große GmbHs müssen den Jahresabschluss 2018 bis zum 31.3.2019 auf den Weg bringen (§ 264 HGB). Anschließend muss der Jahresabschluss festgestellt und per Gesellschafter-Beschluss abgesegnet werden. Letzte Maßnahme wird dann der 31.12.2019 sein, zu dem alle GmbHs ihren Jahresabschluss 2018 offen legen müssen und dazu den Jahresabschluss im elektronischen Unternehmensregister veröffentlichen müssen. Auch in diesem Jahr verweisen wir an dieser Stelle auf die entsprechenden Pflichten des Geschäftsführers zur ordnungsgemäßen Erstellung, Feststellung, ggf. Prüfung und Veröffentlichung des GmbH-Jahresabschlusses.
Schlagwort: Erstellung
Für die meisten Geschäftsführer ist das Geschäftsjahr 2017 Schnee von gestern. Ist es aber nicht. Das Geschäftsjahr ist erst zu Ende, wenn die Gesellschafter den Jahresabschluss gebilligt haben und damit alle Geschäftsvorfälle aus 2017 erledigt sind. Als Geschäftsführer sind Sie verantwortlich dafür, dass formell Alles korrekt erledigt wird. Kleinere GmbH/UG müssen den Jahresabschluss 2017 bis spätestens 30.6.2018 aufstellen (§ 242 HGB) und ohne Verzögerung den Gesellschaftern vorlegen. Auch wenn diese Frist in der Praxis wenig beachtet wird, sollten Sie sich im „Ernstfall“ daran orientieren.
Mittelgroße und große GmbHs müssen den Jahresabschluss 2016 und den Lagebericht bis zum 31.8. des Jahres aufstellen und diesen durch die Gesellschafter feststellen lassen (§ 42a Abs. 2 GmbH-Gesetz). Ein Verstoß gegen diese Vorschriften bedeutet für Sie als Geschäftsführer: …
Volkelt-Brief 15/2017
Geschäftsführer-Bestellung: … nicht mehr als Geschäftsführer geeignet” + Transparenzregister: Was Geschäftsführer dazu wissen müssen + GmbH in Zahlen: Termine und Fristen für den Jahresabschluss 2016 + Bürokratie: Behörden ermitteln gegen Eiskugel-Kartell + E‑Mail-Marketing macht den Erfolg + Bilanzrecht: Große GmbHs müssen Lagebericht erweitern + Geschäftsführer privat: Neues Urteil zum Anspruch auf Witwenrente + BISS …
Mittelgroße und große GmbHs müssen den Jahresabschluss 2016 bis zum 31.3.2017 auf den Weg bringen (§ 264 HGB). Anschließend muss der Jahresabschluss festgestellt und per Gesellschafter-Beschluss abgesegnet werden. Letzte Maßnahme wird dann der 31.12.2017 sein, zu dem alle GmbHs ihren Jahresabschluss 2016 offen legen müssen und dazu den Jahresabschluss im elektronischen Unternehmensregister veröffentlichen müssen. Auch in diesem Jahr verweisen wir an dieser Stelle auf die entsprechenden Pflichten des Geschäftsführers zur ordnungsgemäßen Erstellung, Feststellung, ggf. Prüfung und Veröffentlichung des GmbH-Jahresabschlusses.
Arbeitshilfe: Die GmbH-Größenklassen
Geschäftsführer-WISSEN zum GmbH-Jahresabschluss: Der GmbH-Jahresabschluss
Kleine GmbHs haben noch 6 Wochen Zeit, den Gesellschaftern der GmbH den Jahresabschluss für das abgelaufene Geschäftsjahr 2015 vorzulegen, diesen feststellen und beschließen zu lassen (Frist: 30.11.2016 gemäß § 42a GmbH-Gesetz). Für Sie als Geschäftsführer ist zusätzlich wichtig: Lassen Sie den Beschluss über Ihre Entlastung fassen. Planen Sie die Gesellschafterversammlung rechtzeitig und fassen Sie alle Beschluss formal korrekt. Das bedeutet: …
Volkelt-Brief 13/2016
Wirtschaftspolitik: Italienische Verhältnisse bedeuten mehr Macht für die Bürokratie + Selbstanzeige: Wenn es in der Zeitung steht, ist es zu spät + Terminsache (1): Erstellung des Jahresabschlusses 2015 + Terminsache (2): Jahresmeldung zur Künstlersozialversicherung (KSV) + EU: Mehr Spielraum für eine ermäßigte Umsatzsteuer + Steuer: Keine Zuschläge für den faktischen Geschäftsführer + Verdeckte Gewinnausschüttung: JA / Schenkungssteuer: NEIN + Geschäftsführer privat: Kosten der Scheidung + Bürokratie: Zinsen für Steuerrückstände weiter mit 6 % + BISS …
Kleine GmbHs haben gerade noch 7 Wochen Zeit, den Gesellschaftern der GmbH den Jahresabschluss für das vergangene Geschäftsjahr (2014) vorzulegen, diesen feststellen und beschließen zu lassen (Frist: 30.11.2014 gemäß § 42a GmbH-Gesetz). Für Sie als Geschäftsführer ist zusätzlich wichtig: Lassen Sie den Beschluss über Ihre Entlastung fassen. Planen Sie die Gesellschafterversammlung rechtzeitig und fassen Sie alle Beschluss formal korrekt. Das bedeutet: …
Volkelt-Brief 35/2014
Themen heute: Mittelstand in China: Was auf den Unternehmer zukommt + Terminsache Jahresabschuss: Geschäftsführer hat die Verantwortung + Externe Beratung: Im Zweifel hilft Ihnen ein Erfolgshonorar + GmbH-Recht: Beschlussfassung im Umlaufverfahren spart Zeit und Aufwand + Werbung mit 14-tägiger-Geld-zurück-Garantie ist unzulässig + GmbH-Bilanz: Investitionsabzugsbetrag ist übertragbar + BISS …
Volkelt-Brief 47/2013
Themen heute: Gönnen Sie sich mehr Gehalt – warum eigentlich nicht? + Burn-out: Das Finanzamt zahlt mit + Fremd-Geschäftsführer: Kein Risiko beim Jahresabschluss 2012 + Mitarbeiter: GmbH haftet für Verstoß auf privater Facebook-Seite + Steuern: Vorsicht bei GmbH-Darlehen vom Bruder oder der Schwester + Altersversorgung: Geschäftsführer-Jobwechsel gefährdet Betriebsrente + Kartell?: Einkaufspreise für Handwerker-GmbHs werden geprüft + BISS …