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Volkelt-Briefe

GmbH/Beschlussfassung: Es geht noch schneller

Die GmbH-Gesell­schaf­ter müs­sen ihre Beschlüs­se zur GmbH nicht auf einer offi­zi­el­len Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung fas­sen. Gesetz­lich vor­ge­schrie­ben ist ledig­lich das Ver­fah­ren zur Beschluss­fas­sung (§ 48 GmbH-Gesetz). Danach gilt: „Der Abhal­tung einer Ver­samm­lung bedarf es nicht, wenn sämt­li­che Gesell­schaf­ter in Text­form mit der zu tref­fen­den Bestim­mung oder mit der schrift­li­chen Abga­be der Stim­men sich ein­ver­stan­den erklä­ren“. Hat die GmbH meh­re­re Gesell­schaf­ter, die gele­gent­lich oder regel­mä­ßig Beschlüs­se fas­sen müs­sen, ist es hilf­reich, wenn die Zustim­mung zur schrift­li­chen Beschluss­fas­sung bereits im Gesell­schafts­ver­trag der GmbH ver­ein­bart ist. Sie brau­chen dann nicht mehr zu jedem Beschluss die Ein­ver­ständ­nis­er­klä­rung der Gesell­schaf­ter ein­ho­len und pro­to­kol­lie­ren. Damit ist es leich­ter mög­lich, Beschlüs­se auch im Umlauf­ver­fah­ren zu erle­di­gen. Der Gesell­schaf­ter (- Geschäfts­füh­rer) erhält das Beschluss­do­ku­ment im Doku­men­ten­um­lauf in sei­nem Post­ein­gang und braucht ledig­lich sein Votum ein­zu­tra­gen. Noch schnel­ler lässt sich die Beschluss­fas­sung dann per E‑Mail erle­di­gen. Hilf­reich ist das z. B., wenn es meh­re­re Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer gibt und im Gesell­schafts­ver­trag ein aus­führ­li­cher Kata­log zustim­mungs­pflich­ti­ger Geschäf­te ver­ein­bart ist. Etwa für Geschäf­te, die ein bestimm­tes Volu­men über­schrei­ten (ab 5.000 EUR) oder wenn Ange­le­gen­hei­ten der Füh­rungs­kräf­te (Ein­stel­lung, Gehalts­er­hö­hung, Kün­di­gung usw.) nur mit der Zustim­mung der Gesell­schaf­ter-Mehr­heit ent­schie­den wer­den dürfen.

Bestand­teil des (num­me­rier­ten) Beschluss-Pro­to­kolls muss in jedem Fall die (schrift­li­che) Zustim­mung des Gesell­schaf­ters zum schrift­li­chen Abstim­mungs­ver­fah­ren sein (Erklä­rung). Aus­nah­me: Im Gesell­schafts­ver­trag ist die schrift­li­che Beschuss­fas­sung aus­drück­lich vor­ge­se­hen. Andern­falls soll­te die Erklä­rung in Schrift­form mit Unter­schrift, per Fax oder elek­tro­nisch per E‑Mail oder als Ein­ver­ständ­nis­er­klä­rung in einem elek­tro­ni­schen Abstim­mungs­ver­fah­ren gege­ben wer­den. Für die Abstim­mung per E‑Mail emp­feh­len wir: Im E‑Mail-Doku­ment zur Beschluss­fas­sung soll­ten der Beschluss­ge­gen­stand, die exak­te Beschluss-For­mu­lie­rung, die Abstim­mung des Gesell­schaf­ters (JA, NEIN, Ent­hal­tung), das Beschluss­ergeb­nis und die fort­lau­fen­de Num­mer des Beschlus­ses pro­to­kol­liert werden.
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Neue Rechtslage: Gesellschafter-Ladung per E‑Mail

In vie­len klei­ne­ren GmbHs läuft die Ein­la­dung zur Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung form­los – auf Zuruf. Nur wenn es drauf ankommt, wird die Schrift­form ein­ge­hal­ten – so wie es in § 51 des GmbH-Geset­zes vor­ge­se­hen ist. In nicht weni­gen Gesell­schafts­ver­trä­gen ist dar­über hin­aus zusätz­lich und aus­drück­lich ver­ein­bart, dass die Ein­la­dung schrift­lich mit ein­ge­schrie­be­nem Brief zu erfol­gen hat. Dar­an soll­ten Sie sich im Grund­satz hal­ten. Aber manch­mal eilt es, alte und neue Gewohn­hei­ten sind zur Rou­ti­ne gewor­den – zum Bei­spiel die form­lo­se Abspra­che,  Ein­la­dung und Mit­tei­lung der Tages­ord­nung per E‑Mail. Wie (rechts-) sicher sind die so gefass­ten Beschlüsse?

Grund­sätz­lich gilt:

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E‑Mail-Marketing macht den Erfolg

Nach Aus­wer­tun­gen der abso­lit Dr. Schwarz Con­sul­ting wer­den 2017 von 238 befrag­ten Unter­neh­men 50 % ihre Wer­be­bud­gets für E‑Mail ‑und Such­ma­schi­nen-Mar­ke­­ting erhö­hen. Für das Mobi­le-Mar­ke­ting pla­nen 46 % der Unter­neh­men mit einem grö­ße­ren Bud­get. Con­tent-Mar­ke­ting (sach­lich, nütz­li­che Infor­ma­tio­nen) steckt bei vie­len Fir­men bis­lang noch in den Kin­der­schu­hen, ist aber wei­ter im Auf­wind. Die klas­si­schen Mar­ke­ting­ka­nä­le Event, Print und PR ver­lie­ren dage­gen immer mehr an Bedeu­tung. Print-Mai­lings müs­sen die größ­ten Bud­get­kür­zun­gen hin­neh­men. Ein Drit­tel der Befrag­ten will hier nicht mehr investieren.

Wie hal­ten Sie es mit Ihrem Wer­be-Bud­gets für das lau­fen­de Geschäfts­jahr? Noch sind Kor­rek­tu­ren und Über­pla­nun­gen mit Aus­wir­kung auf das lau­fen­de Geschäfts­jahr mach­bar. Nach un­­se­­­ren Erfah­run­gen ist anony­mes E‑Mail-Mar­ke­ting zur Neu­kun­den­ge­win­nung nicht geeig­net, erzielt aber mit Zusatz-Umsät­zen in bestehen­den Kun­den­be­zie­hun­gen bes­te Ergebnisse.

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Volkelt-Brief 37/2015

Volkelt-NLBüro­kra­tie-Kos­ten: Wann lohnt der Weg zum aus­län­di­schen Notar? + Fremd-Geschäfts­füh­rer: Nut­zen Sie den Herbst zur Mit­ar­bei­ter-Bin­dung + GmbH-Kri­se: So weh­ren Sie sich gegen Ban­ken-Will­kür + Neben­tä­tig­keit: Feh­ler haben Aus­wir­kun­gen auf den Geschäfts­füh­rer-Job + Recht: Steu­er­prü­fer muss Steu­er­da­ten vom Prü­fer-Note­book löschen + Recht: Ver­stoß gegen die Frau­en­quo­te kos­tet bis zu 50.000 € Buß­geld + BMF prüft Fol­gen der Selbst­an­zei­ge für Unter­neh­men + BISS

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E‑Mails im Geschäftsverkehr: Mitarbeiter müssen immer freundlich bleiben

Vie­le Geschäfts­kon­tak­te wer­den von den Mit­ar­bei­tern per E‑Mail abge­wi­ckelt. Vor­teil: Damit wer­den geschäft­li­che Ver­ein­ba­run­gen immer auch gleich mit­pro­to­kol­liert. Achtung … 

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Kommunikation/E‑Mail: Vorsicht bei E‑Mails an den Cc-Verteiler

Weil die Mit­ar­bei­te­rin eines Unter­neh­mens Infor­ma­tio­nen an einen offe­nen Cc-Ver­tei­ler verschickte, …

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Volkelt-Brief 15/2013

The­men heu­te: Geschäfts­füh­rer-Frei­raum: Sie dür­fen nicht Alles, was Sie kön­nen + GmbH-Rech­nungs­we­sen: Jah­res­ab­schluss 2012 – Ab jetzt sind Sie in der Pflicht + Inter­net: Social-Media-Pro­fi­le: Nur „aktu­ell“ ist wirk­lich aktu­ell + Intra­net: Pri­va­te E‑Mails auf dem Fir­men-Account kön­nen Pro­ble­me machen + Arbeits­recht: Stress ist kein Mob­bing + GmbH-Recht: Gesell­schaf­ter kann kein GmbH-Haus­ver­bot aus­spre­chen + Falsch­be­ra­tung: Steu­er­be­ra­ter muss auf Über­schul­dungs­ge­fahr hin­wei­sen + BISS

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Volkelt-Brief 14/2013

The­men heu­te: Home-Office: Gute Ergnzung, aber auch nicht mehr +  GmbH-Finan­zen: Was steht im Gesell­schafts­ver­trag? + Füh­rungs­feh­ler: So geht „Dele­gie­ren“ rich­tig + Inter­net: Alles Wis­sen, was die eige­ne GmbH im Netz macht + Gesell­schafts­recht: Kom­ple­men­tär-GmbH in der Publi­kums-KG hat kein Anrecht auf Mehr­heits-Stimm­recht + GmbH-Recht: Gesell­schaf­ter-Beschluss allei­ne reicht nicht ausIntra­net vor Inter­net: Betriebs­rat muss sich ent­schei­denBISS …

 

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Volkelt-Brief 49/2012

The­men heu­te: E‑Mails ohne Ende – 6 TIPPs gegen Zeit­ver­schwenn­dung + Ver­dienst: Geschäfts­füh­rer ver­lie­ren im Ver­gleich mit dem Fest­ver­die­ner + Nachfolge/Führung: Fremd-Geschäfts­füh­rer: Kaum Betei­li­gungs­an­ge­bo­te in Fami­li­en-GmbHs + Geschäfts­füh­rer-Gehal­t/­Steu­ern: Urlaubs- und Weih­nachts­geld für 2013 jetzt beschlie­ßen + Recht/Haftung: Gesell­schaf­ter haf­tet für GmbH ohne Geschäfts­füh­rer + Steu­ern: Finanz­amt darf Gewin­ne und Gehäl­ter nicht zusätz­lich mit Schen­kung­steu­er bestra­fen + Arbeits­recht: Whist­le­b­lo­wing recht­fer­tigt frist­lo­sen Raus­wurf + BISS .…

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Geschäftsführer-Telefonitis: Wenn das (Mobil-) Telefon zum Stress wird – was tun?

Nicht weni­ge Geschäfts­füh­rer lei­den unter Tele­fon-Ter­ror: Das Tele­fon klin­gelt stän­dig. Bereits wäh­rend eines nor­ma­len Tele­fo­nats gehen par­al­lel auch schon zwei neue Tele­fo­na­te und min­des­tens eine SMS ein. Was tun? …