In vielen GmbH-Gesellschaftsverträgen ist vereinbart, dass alle Gesellschafter aktiv in der GmbH mitarbeiten müssen, entweder als Geschäftsführer oder als Angestellter. Ziel der Vereinbarung: Damit wollen die Gesellschafter sicherstellen, dass sich alle zum Wohl der GmbH einsetzen und das gemeinsame Projekt zum bestmöglichen Erfolg führen. Ist der Gesellschafter nicht mehr für die GmbH tätig (Altersgründe, Abwanderungswünsche), haben die verbleibenden Gesellschafter das Recht, den GmbH-Anteil einzuziehen. Das ist rechtlich aber nur zulässig, wenn der Gesellschafter dafür abgefunden wird – ihm also eine entsprechender Preis für seinen GmbH-Anteil gezahlt wird. Problem: Die Abfindung darf nicht „sittenwidrig“ sein. Dem ausscheidenden Gesellschafter muss ein fairer Preis gezahlt werden. Dazu gibt es jetzt ein wichtiges neues Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH). …
Schlagwort: Abfindung
Volkelt-Brief 48/2011
Themen heute: Mezzanine-Finanzierungen müssen anschluss-finanziert werden + GmbH-Vermögen: Mit KfW-Zuschuss umschichten in EnergieSpar-Immobilen + Geschäftsführer-Gehalt: In der Industrie verdienen Sie am besten + Abberufungsbeschluss: Welche Rechtsmittel bleiben Ihnen? + Facebook-Marketing: Es besteht Impressumspflicht + Gegen das FA: Keine Steuern für Erstattungszinsen + BISS …
Volkelt-Brief 40/2011
Themen heute: Ausschreibung für eine Geschäftsführer-Stelle muss geschlechtsneutral sein – sonst kostet es … + Finanzen: Hier gibt es Geld für gute Ideen und Projekte + Sondervergütung für Überlassung der Geschäftsidee geht beim Fnanzamt nicht durch + Finanzamt muss bei Abfindung an den Geschäftsführer genau prüfen + Aufgepasst: Verwendung von Finanz-Investitionen im Konzern + EU will Deckelung bei der deutschen Sanierungsklausel + ACHTUNG: Deutsche Kartellbehörden strafen nach EU-Strafen nochmals ab + BISS …
Volkelt-Brief 38/2011
Themen heute: Aus für die Europa-GmbH – Aber Vorsicht: Neue Risiken für Limiteds (neues BGH-Urteil) + ACHTUNG: Bank darf Kredite kündigen, wenn Sie keine Unterlagen vorlegen + EuGH: Neue Vorgaben für Urlaubsgeld-Anspruch des Arbeitnehmers + Kartell-Recht: Kronzeugen-Regelung nur noch „unter Vorbehalt” + BISS …
Nach Entlassung des Geschäftsführers der Bundeskunsthalle/Bonn klagte dieser auf Weiterbeschäftigung – nicht als Geschäftsführer, sondern als leitender Angestellter. Das geht laut BGH aber nur, wenn …
Volkelt-Brief 32/2010
Heute: Vorsicht bei Abfindungszahlung – wie die Gesellschafter tricksen können + Geschäftsführer-Gehalt: Zusage des Betriebsprüfers ist kein Freibrief + Terminsache: Feststellung des Jahresabschlusses in der mittelgroßen und großen GmbH + Firmenwagen: Mehr Möglichkeiten ohne Fahrtenbuch + BISS – der Bildungs-Chip
Das ist neu: Laut Bundesgerichtshof (BGH) kann der Geschäftsführer einer GmbH mit seinem Arbeitgeber vereinbaren, dass die Vorschriften des Kündigungsschutzgesetzes für den Dienstvertrag eingehalten werden müssen. Vorteil für den Geschäftsführer: …