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Geschäftsführer privat: Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel

Zum ers­ten Mal hat ein deut­sches Gericht Dash­cam-Auf­nah­men, die aus dem Auto her­aus gemacht wur­den, als Beweis­mit­tel in einem Pro­zess um einen Ver­kehrs­un­fall zuge­las­sen (OLG Stutt­gart, Urteil v. 17.7.2017, 10 U 41/17).

Die­se strit­ti­ge und bis­lang noch offe­ne Rechts­fra­ge wird nicht zur Revi­si­on zuge­las­sen bzw. dem Bun­des­ge­richts­hof zur abschlie­ßen­den Beur­tei­lung vor­ge­legt. Den­noch: Wer Auf­zeich­nun­gen des Ver­kehrs mit einer Dash­cam macht, hat in Zukunft gute Chan­cen, dass die Auf­nah­men in einem even­tu­el­len Gerichts­ver­fah­ren ver­wer­tet wer­den dürfen.

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Perspektive: „Dann steige ich bei der Konkurrenz ein …”

in Aus­ga­be 11/2017 haben wir auf ein sehr inter­es­san­tes Urteil des OLG Hamm zum nach­ver­trag­li­chen Wett­be­werbs­ver­bot des GmbH-Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rers hin­ge­wie­sen. Tenor: Eine rein kapi­tal­mä­ßi­ge Betei­li­gung an einem Kon­kur­renz-Unter­neh­men ist von der Reich­wei­te eines nach­ver­trag­li­chen Wett­be­wer­bes­ver­bots nicht gedeckt. Im Klar­text: Der Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer kann sich – nach sei­ner akti­ven Zeit – unmit­tel­bar an einem Kon­kur­renz­un­ter­neh­men betei­li­gen. Vor­aus­set­zung: Er übt kei­nen unter­neh­me­ri­schen Ein­fluss aus und es han­delt sich um eine Min­der­heits­be­tei­li­gung (< 50 %). … 

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Volkelt-Brief 22/2016

Volkelt-FB-01Avan­cen: Guten Chan­cen für den GmbH-Ver­kauf + Leih­ar­beit: Mit den neu­en Rah­men­be­din­gun­gen lässt sich arbei­ten + Gesell­schaf­ter-Streit: GmbH muss nicht Alles offen legen + Som­mer 2016: So beein­flusst das Wet­ter die Aus­sich­ten Ihrer GmbH + Neu­es Urteil: Ver­si­che­rungs­pflicht des ange­stell­ten Min­der­heits-Gesel­l­­schaf­ters + Neu­es Urteil: Ver­si­che­rungs­pflicht des Min­der­heits-Gesel­l­­schaf­ter-Geschäfts­füh­rers + GF unter­wegs: Nut­zung des Mobil­te­le­fons über die Frei­sprech­an­la­ge +  GmbH-Steu­ern: VGA-Rechts­la­ge kommt auf den Prüf­stand + BISS

 

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Volkelt-Brief 18/2015

Volkelt-NLMoti­va­ti­on: Wer holt SIE eigent­lich aus einem Tief? + Unschar­fes Vor­bild: Der „ordent­li­che und gewis­sen­haf­te Geschäfts­lei­ter“ + Kon­flik­te in der GmbH: Neu­es Urteil zum Aus­schluss eines Gesell­schaf­ters Zwei Woh­nun­gen? – So opti­mie­ren Sie als Geschäfts­füh­rer Ihr häus­li­ches Büro + Steu­er: GmbH-Anteils-Erwerb kos­tet Grund­er­werb­steu­er + Ver­kauf des GmbH-Anteils gegen wie­der­keh­ren­de Bezü­ge (Leib­ren­te) + Inter­net: Ände­run­gen bei der Goog­le-Suche +  BISS

 

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Konflikte in der GmbH: Neues Urteil zum Ausschluss eines Gesellschafters

Laut OLG Stutt­gart gilt: „Fasst die Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung der GmbH einen Beschluss über die Aus­schlie­ßung eines Gesell­schaf­ters, obwohl die Mög­lich­keit eines Aus­schlus­ses im Gesell­schafts­ver­trag nicht vor­ge­se­hen ist, dann ist die­ser Beschluss von vor­ne­her­ein unwirk­sam“ (OLG Stutt­gart, Beschluss vom 10.2.2015, 14 U 40/13; Quel­le: GmbH-Rund­schau 2015, 431 ff.).

Die Rechts­la­ge:

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Volkelt-Brief 11/2015

Dipl. Vw. Lothar Volkelt
Dipl. Vw. Lothar Volkelt

Füh­rungs­auf­ga­be: Reden ist Gold – über Unter­neh­mens­zie­le, Visio­nen und Stra­te­gi­sches + Pflicht­ver­öf­fent­li­chung: Mono­pol­prei­se sind Abzo­cke + Anstel­lung auf Pro­be: Schlech­te Kar­ten für den Inte­rims-Geschäfts­füh­rer + Wirt­schaft und Poli­tik: Min­dest­lohn-Pro­test wird zur Anti-Büro­kra­tie-Bewe­gung + Ver­lust-Ver­rech­nung: Kon­zern­klau­sel wird wei­ter gefasst + GmbH-Bilanz­recht: Ver­stö­ße blo­cken Fest­stel­lung des Jah­res­ab­schlus­ses + Geschäfts­füh­rer pri­vat: Schei­dun­gen wer­den teu­rer +  BISS

 

 

 

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Private Liquiditätsprobleme: Das kann ganz schnell zu einem Problem für Ihr Geschäftsführer-Amt werden …

Der Geschäfts­füh­rer einer GmbH kann jeder­zeit abbe­ru­fen wer­den. Das gilt dann natür­lich auch 

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Bilanzschönung: Verantwortung bleibt beim Geschäftsführer

Selbst wenn die Gesell­schaf­ter den Jah­res­ab­schluss der GmbH (Bilanz, GuV, Anhang, Lage­be­richt) ord­nungs­ge­mäß fest­ge­stellt und ange­nom­men haben, sind Sie als Geschäfts­füh­rer noch längst nicht aus der Haf­tung für die Rich­tig­keit der Anga­ben. In der Praxis …

gibt es immer wie­der den Fall, dass ein Min­der­heits-Gesell­schaf­ter den Fest­stel­lungs­be­schluss gericht­lich prü­fen lässt.

Zum Bei­spiel, wenn der den Ein­druck hat, das „geschönt“ wur­de (hier: Rück­stel­lun­gen für zukünf­ti­ge Ver­bind­lich­kei­ten wer­den nicht ver­bucht). Da das aber die Bilanz ver­ha­gelt hät­te, wäre die anste­hen­de Ver­trags­ver­län­ge­rung für den Geschäfts­füh­rer nicht so leicht zu machen gewe­sen. Eine sol­che Poli­tik ist für den Geschäfts­füh­rer eine Grat­wan­de­rung. Stellt das Gericht sol­che Feh­ler (Mani­pu­la­tio­nen) fest, ist der Beschluss zur Fest­stel­lung des Jah­res­ab­schlus­ses inkl.Entlastung des Geschäfts­füh­rers unwirk­sam (OLG Stutt­gart, Beschluss vom 20.11.2012, 14 U 39/12). Der Geschäfts­füh­rer muss dafür sor­gen, dass der Jah­res­ab­schluss nach­ge­bes­sert wird. Unter­lässt er das, liegt dar­in eine Pflicht­ver­let­zung (Ver­stoß gegen § 41, 42, 42a GmbH-Gesetz, § 331 HGB). In vie­len Geschäfts­füh­rer-Ver­trä­gen ist für sol­che Fäl­le ein außer­or­dent­li­ches Kün­di­gungs­recht vor­ge­se­hen. Aber auch ohne eine sol­che Klau­sel, besteht bei Mani­pu­la­ti­on das Recht zur frist­lo­sen Kün­di­gung inkl. Schadensersatzanspruch.

Für die Pra­xis: Als „ordent­li­cher“ Kauf­mann soll­ten Sie sich in Buch­füh­rungs- und Bilanz­sa­chen an das Vor­sichts­prin­zip hal­ten. Sind zukünf­ti­ge Ver­pflich­tun­gen abseh­bar, ist es nicht nur aus steu­er­li­chen Erwä­gun­gen son­dern aus han­dels­recht­li­cher Ver­pflich­tung gebo­ten, Vor­sor­ge zu tref­fen (Rück­stel­lun­gen). Vor Mani­pu­la­tio­nen zur Schö­nung des Ergeb­nis­ses (z. B. um eine Ver­trags­ver­län­ge­rung mit bes­se­ren Kon­di­tio­nen durch­zu­set­zen) wird drin­gend abge­ra­ten. Gehen Sie davon aus, dass sol­che Ein­grif­fe in aller Regel frü­her oder spä­ter öffent­lich wer­den. In die­sen Fäl­len kön­nen Sie dann aber nicht mehr mit einer zwei­ten Chan­ce rechnen.

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Volkelt-Brief 17/2013

Volkelt-BriefThe­men heu­te: Wenn´s schlecht läuft, müs­sen Sie den Min­der­he­ts-Gesell­schaf­ter fra­gen + Kom­mu­na­le GmbHs: Neue Klau­sel für Geschäfts­füh­rer-Ver­trä­ge + GmbH-Recht: Dau­er-Stress recht­fer­tigt Abbe­ru­fung – aber kei­nen Raus­wurf  + Fir­men­wa­gen: Finanz­amt stellt Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rern bei Pri­vat-Fahr­­ver­bot Fang­fra­gen + Mit­ar­bei­ter: Chro­ni­sche Krank­heit fällt unter Dis­kri­mi­nie­rungs­ver­bot + Wirt­schafts­recht: Vor­sicht bei Namens­ver­wen­dung von „Volks-xxxxx“ + Arbeits­recht: Mit­ar­bei­ter dür­fen kei­ne Geschäf­te auf eige­ne Rech­nung machen + BISS …