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Volkelt-Briefe

Geschäftsführer privat: Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel

Zum ers­ten Mal hat ein deut­sches Gericht Dash­cam-Auf­nah­men, die aus dem Auto her­aus gemacht wur­den, als Beweis­mit­tel in einem Pro­zess um einen Ver­kehrs­un­fall zuge­las­sen (OLG Stutt­gart, Urteil v. 17.7.2017, 10 U 41/17).

Die­se strit­ti­ge und bis­lang noch offe­ne Rechts­fra­ge wird nicht zur Revi­si­on zuge­las­sen bzw. dem Bun­des­ge­richts­hof zur abschlie­ßen­den Beur­tei­lung vor­ge­legt. Den­noch: Wer Auf­zeich­nun­gen des Ver­kehrs mit einer Dash­cam macht, hat in Zukunft gute Chan­cen, dass die Auf­nah­men in einem even­tu­el­len Gerichts­ver­fah­ren ver­wer­tet wer­den dürfen.

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