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Volkelt-Briefe

Formsache: Gerichtsfest Protollieren – Beschlüsse, Zielvereinbarungen

Zu Nach­weis­pro­ble­men mit Geschäfts­un­ter­la­gen (sie­he oben) kommt es nicht nur mit Geschäfts­part­nern son­dern oft auch zwi­schen den Betei­lig­ten in der GmbH – z. B. zwi­schen den Geschäfts­füh­rern und den (Nur-) Gesell­schaf­tern. Wie kön­nen Sie sich in die­sen Fäl­len absi­chern, wenn es z. B. dar­um geht, eine kon­kre­te Anwei­sung der Gesell­schaf­ter an die Geschäfts­füh­rer spä­ter ein­mal vor Gericht nachzuweisen?

Die Rechts­la­ge:

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Volkelt-Briefe

Konflikte in der GmbH: Vorbeugen und es besser machen (II)

In den meis­ten GmbH sind zwei oder meh­re­re Geschäfts­füh­rer mit der Füh­rung der Geschäf­te betraut, wobei in aller Regel neben dem kauf­män­nisch ver­ant­wort­li­chen Geschäfts­füh­rer – je nach Bran­chen­not­wen­dig­kei­ten – zusätz­li­che Res­sorts gebil­det wer­den: Der tech­ni­sche Geschäfts­füh­rer im pro­du­zie­ren­den Bereich, der mar­ke­ting-ver­ant­wort­li­che Geschäfts­füh­rer bevor­zugt in ver­triebs­ori­en­tier­ten Bran­chen oder der per­so­nal- und orga­ni­sa­ti­ons­ver­ant­wort­li­che Geschäfts­füh­rer in grö­ße­ren Unter­neh­men mit aus­ge­präg­ten Unter­neh­mens­struk­tu­ren. Meist ver­langt die Geschäfts­ord­nung der GmbH, dass Ent­schei­dun­gen ein­stim­mig zu fäl­len sind. Ist Mehr­heits­be­schluss ver­ein­bart, ent­schei­det in aller Regel die Stim­me des Vor­sit­zen­den über die Annah­me bzw. Ableh­nung von Beschlüs­sen. Aber: … 

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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 11/2015

Dipl. Vw. Lothar Volkelt
Dipl. Vw. Lothar Volkelt

Füh­rungs­auf­ga­be: Reden ist Gold – über Unter­neh­mens­zie­le, Visio­nen und Stra­te­gi­sches + Pflicht­ver­öf­fent­li­chung: Mono­pol­prei­se sind Abzo­cke + Anstel­lung auf Pro­be: Schlech­te Kar­ten für den Inte­rims-Geschäfts­füh­rer + Wirt­schaft und Poli­tik: Min­dest­lohn-Pro­test wird zur Anti-Büro­kra­tie-Bewe­gung + Ver­lust-Ver­rech­nung: Kon­zern­klau­sel wird wei­ter gefasst + GmbH-Bilanz­recht: Ver­stö­ße blo­cken Fest­stel­lung des Jah­res­ab­schlus­ses + Geschäfts­füh­rer pri­vat: Schei­dun­gen wer­den teu­rer +  BISS

 

 

 

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Geschäftsordnung für die Geschäftsführung

Geschäfts­ord­nung für die Geschäfts­füh­rer der GmbH: Ver­bind­li­che Vor­ga­ben zur Tätig­keit im Geschäfts­füh­rungs-Gre­mi­um + Infor­ma­ti­on und Abstim­mung + Ein­be­ru­fung + Teil­nah­me + Pro­to­koll + Ver­schwie­gen­heit + Ver­ein­ba­rung zur Arbeit mit Ziel­ver­ein­ba­run­gen + prak­ti­sches Mus­ter zur direk­ten Über­nah­me für die ope­ra­ti­ve Geschäftsführung