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Nachwuchs-Förderung: Richtig drauflegen bei der Azubi-Vergütung

Nach einer Stu­die der Hans-Böck­ler-Stif­tung rei­chen die Azu­bi-Ver­gü­tun­gen von 341 EUR im 3. Lehr­jahr (Bran­che: Fri­sör) bis zu 1.450 EUR im 4. Lehr­jahr (Bran­che: Bau, Stra­ßen­bau). Problem: … 

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Kündigung des Geschäftsführers: Sanierung ist kein Grund

Will die Kon­zern-Mut­ter­ge­sell­schaft Stel­len abbau­en, liegt dar­in kein … 

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Geschäftsführer-Haftung: Verkauf von besichertem GmbH-Vermögen

Jetzt hat das Ober­lan­des­ge­richt (OLG) Saar­brü­cken erst­mals in einen Fall ent­schie­den, dass der Geschäfts­füh­rer von den Gläu­bi­gern der GmbH (Ban­ken, Zulie­fe­rer) per­sön­lich in die Haf­tung genom­men wer­den kann, wenn er Ver­mö­gen der GmbH, das als Sicher­heit dient, ver­kauft. Stößt der Insol­venz­ver­wal­ter bei anschlie­ßen­der Abwick­lung der GmbH auf einen sol­chen Sach­ver­halt, müs­sen Sie sich dar­auf ein­stel­len, dass der Geschäfts­füh­rer den Ver­äu­ße­rungs­er­lös in vol­ler Höhe zurück­er­stat­ten muss (OLG Saar­brü­cken, Urteil vom 30.1.2014, 4 U 49/13). Fol­ge …

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Mitarbeiter: Urlaubsanspruch bleibt Urlaubsanspruch

Gewäh­ren Sie einem Mit­ar­bei­ter unbe­zahl­ten Son­der­ur­laub, dann hat das kei­nen Ein­fluss auf den sons­ti­gen Urlaubs­an­spruch des Arbeit­neh­mers. Der hat … 

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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 20/2014

The­men heu­te: Neue Geset­ze: Zah­lungs­ein­gang soll beschleu­nigt wer­den + Geschäfts­füh­rer-Haf­tung: Ver­kauf von besi­cher­tem GmbH-Ver­mö­gen + Kün­di­gungs­grund: Vor­sicht mit Gefäl­lig­kei­ten an Ver­wand­te und Freun­de + NEU: Mehr Spiel­raum für Zin­sen auf Gesell­schaf­ter-Dar­le­hen + Nach­wuchs-För­de­rung: Rich­tig drauf­le­gen bei der Azu­bi-Ver­gü­tung + Mit­ar­bei­ter: Urlaubs­an­spruch bleibt Urlaubs­an­spruch + Bilanz­recht: Neue Vor­ga­ben für GmbH-Antei­le + Kün­di­gung des Geschäfts­füh­rers: Sanie­rung ist kein Grund + BISS

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Neues Gesetzes: Zahlungen werden beschleunigt

Die schlech­tes­te Zah­lungs­mo­ral hat nicht – wie ger­ne ver­mu­tet – die öffent­li­che Ver­wal­tung als Auf­trag­ge­ber. Laut Bür­gel Wirt­schafts­in­for­ma­tio­nen sind hier ledig­lich 8,3 % der Auf­trag­ge­ber mit ihren Rech­nun­gen in Ver­zug. Sie bezah­len ihre Rech­nun­gen erst nach der im Ver­trag fest­ge­schrie­be­nen Zah­lungs­frist (meist: 14 Tage). Ganz schlecht steht es … 

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Bilanzrecht: Neue Vorgaben für GmbH-Anteile

Laut OFD Frank­furt kann der Mit­un­ter­neh­mer­an­teils, der eine Kom­ple­men­tär-Betei­li­gung ent­hält, nicht zu Buch­wer­ten über­tra­gen wer­den. Fol­ge: Die Betei­li­gung wird neu bewer­tet, was in der Regel … 

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NEU: Mehr Spielraum für Zinsen auf Gesellschafter-Darlehen

Finan­zie­ren Sie als Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer die eige­ne GmbH mit Dar­le­hen, schaut das Finanz­amt ganz genau hin. Nur wenn Sie den sog. Dritt­ver­gleich ein­hal­ten, sind die Zin­sen, die Sie dafür bekom­men, Betriebs­aus­ga­ben. Die Finanz­äm­ter ori­en­tie­ren sich dabei streng an den bank­üb­li­chen Zin­sen für Dar­le­hen. Da bleibt nicht viel Spiel­raum. Bis jetzt jedenfalls.

Hin­ter­grund: …

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Aktuell BISS - DIE Wirtschafts-Satire

Google-Links

EuGH
Der klei­ne Sit­zungs-Saal des EuGH

Etwas gewun­dert haben wir uns schon, als der EuGH Goog­le dazu ver­don­nert hat, bestimm­te „Links“ zu sper­ren. Kein Wort dabei aber von „Rechts“. Haben wir es hier mit einem sat­ten Ver­stoß gegen das All­ge­mei­ne Gleich­be­hand­lungs­ge­setz zu tun? Und das so kurz vor der Euro­pa­meis­ter­schafts­wahl. Das ist doch – gelin­de gesagt – mehr als nur ein Wink mit dem Grenz­pfos­ten. Ver­mut­lich ist es wie­der einer die­ser unge­ho­bel­ten Ver­su­che, den gan­zen rechts­ra­di­ka­len Müll ein­fach links lie­gen zu las­sen. Wo das aller­dings hin­führt, ken­nen wir ja aus Nea­pel. Wo man sich bereits in den frü­hen 80er Jah­ren dazu ent­schlos­sen hat­te, rund um die schö­ne Stadt am gleich­na­mi­gen Golf euro­päi­schen Gift­müll zu ver­bud­deln.  Immer­hin konn­te der Ita­lie­ner auf die­se Wei­se den nea­po­li­ta­ni­schen Kom­mu­nal-Haus­halt zumin­dest für kur­ze Zeit schul­den­frei stel­len und das ein­zig­ar­ti­ge Tea­t­ro San Car­lo vor dem Nie­der­gang ret­ten. Zurück zum The­ma: Wo Links hin­führt, wis­sen wir Deut­sche ja schon seit Rosa Luxem­burg, Karl Lager­feld und Ulri­ke Mein­hof. Gut, dass das jetzt auch der Euro­päi­sche Gerichts­hof begrif­fen hat.

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Aktuell

Brasilia 2014

  Die Rechts­la­ge Lösungs­vor­schlag
Fern­se­hen Arbeit­neh­mer dür­fen ohne Erlaub­nis des Arbeit­ge­bers in der Regel wäh­rend der Arbeits­zeit kei­ne EM-Spie­le im Fern­se­hen ver­fol­gen. Denn wer Fern­se­hen schaut, wird durch den opti­schen Reiz so stark abge­lenkt, dass er sich nicht mehr auf sei­ne Tätig­keit kon­zen­trie­ren kann. Eine Aus­nah­me kann für Arbeit­neh­mer gel­ten, bei denen auch vor der EM am Arbeits­platz ein Fern­se­her ein­ge­schal­tet ist. In sol­chen Fäl­len ist davon aus­zu­ge­hen, dass das Fern­se­hen auch wäh­rend der Welt­meis­ter­schaft erlaubt ist. Der Arbeit­ge­ber darf aller­dings zu den Fuß­ball-Über­tra­gun­gen nein sagen. Wer bei­spiels­wei­se aus beruf­li­chen Grün­den wäh­rend der Arbeits­zeit die Nach­rich­ten ver­fol­gen muss, darf nicht ein­fach zu den EM-Spie­len umschalten.
Radio Beim Radio­hö­ren ist je nach Tätig­keit vor­stell­bar, dass man einer­seits zuhö­ren und ande­rer­seits wei­ter­ar­bei­ten kann. Des­halb hat das BAG (Beschluss vom 14.1.1986) ent­schie­den, dass Radio­hö­ren am Arbeits­platz erlaubt ist, vor­aus­ge­setzt, der Arbeit­neh­mer erle­digt sei­ne Auf­ga­ben kon­zen­triert, zügig und feh­ler­frei, und stört mit den Radio­ge­räu­schen weder Kol­le­gen noch Kunden. Der Arbeit­ge­ber kann das Radio­hö­ren den­noch ver­bie­ten. Er muss aller­dings das Mit­be­stim­mungs­recht des Betriebs­rats nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG beach­ten, denn die Fra­ge, ob im Betrieb wäh­rend der Arbeits­zeit Radio gehört wer­den darf, betrifft die Ord­nung des Betrie­bes und des Ver­hal­tens der Arbeit­neh­mer im Betrieb. Ein ohne Zustim­mung des Betriebs­rats aus­ge­spro­che­nes Ver­bot ist unwirksam.
Inter­net Die pri­va­te Inter­net- und E‑Mail-Nut­zung am Arbeits­platz stellt nach der Recht­spre­chung des BAG eine Ver­let­zung arbeits­ver­trag­li­cher Pflich­ten dar – ins­be­son­de­re, wenn Sie Ihren Arbeit­neh­mer die pri­va­te Nut­zung aus­drück­lich unter­sagt haben. U. E. soll­ten Sie davon nicht abwei­chen. Aber wenn Ihr Mit­ar­bei­ter nur den „Zwi­schen­stand einer Begeg­nung“ wis­sen will, soll­ten Sie (groß­zü­gig) bei­de Augen zudrücken.
Arbeits­zeit Es gel­ten die übli­chen Urlaubs­ver­pflich­tun­gen – also nur mit Geneh­mi­gung und betrieb­li­cher Abstim­mung. Ist ein Kol­le­ge am dar­auf fol­gen­den Tag krank, soll­ten Sie genau­er hin­schau­en und sofort anspre­chen, dass Sie im Wie­der­ho­lungs­fall nicht taten­los zuschau­en werden. Glei­ten, Abbau von Über­stun­den, Schicht­tausch mit weni­ger Fuß­ball-inter­es­sier­ten Kol­le­gen, Nacharbeiten