Nach einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung reichen die Azubi-Vergütungen von 341 EUR im 3. Lehrjahr (Branche: Frisör) bis zu 1.450 EUR im 4. Lehrjahr (Branche: Bau, Straßenbau). Problem: …
Autor: volkelt
Will die Konzern-Muttergesellschaft Stellen abbauen, liegt darin kein …
Jetzt hat das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken erstmals in einen Fall entschieden, dass der Geschäftsführer von den Gläubigern der GmbH (Banken, Zulieferer) persönlich in die Haftung genommen werden kann, wenn er Vermögen der GmbH, das als Sicherheit dient, verkauft. Stößt der Insolvenzverwalter bei anschließender Abwicklung der GmbH auf einen solchen Sachverhalt, müssen Sie sich darauf einstellen, dass der Geschäftsführer den Veräußerungserlös in voller Höhe zurückerstatten muss (OLG Saarbrücken, Urteil vom 30.1.2014, 4 U 49/13). Folge …
Gewähren Sie einem Mitarbeiter unbezahlten Sonderurlaub, dann hat das keinen Einfluss auf den sonstigen Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers. Der hat …
Volkelt-Brief 20/2014
Themen heute: Neue Gesetze: Zahlungseingang soll beschleunigt werden + Geschäftsführer-Haftung: Verkauf von besichertem GmbH-Vermögen + Kündigungsgrund: Vorsicht mit Gefälligkeiten an Verwandte und Freunde + NEU: Mehr Spielraum für Zinsen auf Gesellschafter-Darlehen + Nachwuchs-Förderung: Richtig drauflegen bei der Azubi-Vergütung + Mitarbeiter: Urlaubsanspruch bleibt Urlaubsanspruch + Bilanzrecht: Neue Vorgaben für GmbH-Anteile + Kündigung des Geschäftsführers: Sanierung ist kein Grund + BISS …
Die schlechteste Zahlungsmoral hat nicht – wie gerne vermutet – die öffentliche Verwaltung als Auftraggeber. Laut Bürgel Wirtschaftsinformationen sind hier lediglich 8,3 % der Auftraggeber mit ihren Rechnungen in Verzug. Sie bezahlen ihre Rechnungen erst nach der im Vertrag festgeschriebenen Zahlungsfrist (meist: 14 Tage). Ganz schlecht steht es …
Laut OFD Frankfurt kann der Mitunternehmeranteils, der eine Komplementär-Beteiligung enthält, nicht zu Buchwerten übertragen werden. Folge: Die Beteiligung wird neu bewertet, was in der Regel …
Finanzieren Sie als Gesellschafter-Geschäftsführer die eigene GmbH mit Darlehen, schaut das Finanzamt ganz genau hin. Nur wenn Sie den sog. Drittvergleich einhalten, sind die Zinsen, die Sie dafür bekommen, Betriebsausgaben. Die Finanzämter orientieren sich dabei streng an den banküblichen Zinsen für Darlehen. Da bleibt nicht viel Spielraum. Bis jetzt jedenfalls.
Hintergrund: …
Google-Links

Etwas gewundert haben wir uns schon, als der EuGH Google dazu verdonnert hat, bestimmte „Links“ zu sperren. Kein Wort dabei aber von „Rechts“. Haben wir es hier mit einem satten Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz zu tun? Und das so kurz vor der Europameisterschaftswahl. Das ist doch – gelinde gesagt – mehr als nur ein Wink mit dem Grenzpfosten. Vermutlich ist es wieder einer dieser ungehobelten Versuche, den ganzen rechtsradikalen Müll einfach links liegen zu lassen. Wo das allerdings hinführt, kennen wir ja aus Neapel. Wo man sich bereits in den frühen 80er Jahren dazu entschlossen hatte, rund um die schöne Stadt am gleichnamigen Golf europäischen Giftmüll zu verbuddeln. Immerhin konnte der Italiener auf diese Weise den neapolitanischen Kommunal-Haushalt zumindest für kurze Zeit schuldenfrei stellen und das einzigartige Teatro San Carlo vor dem Niedergang retten. Zurück zum Thema: Wo Links hinführt, wissen wir Deutsche ja schon seit Rosa Luxemburg, Karl Lagerfeld und Ulrike Meinhof. Gut, dass das jetzt auch der Europäische Gerichtshof begriffen hat.
Brasilia 2014
| Die Rechtslage | Lösungsvorschlag | |
| Fernsehen | Arbeitnehmer dürfen ohne Erlaubnis des Arbeitgebers in der Regel während der Arbeitszeit keine EM-Spiele im Fernsehen verfolgen. Denn wer Fernsehen schaut, wird durch den optischen Reiz so stark abgelenkt, dass er sich nicht mehr auf seine Tätigkeit konzentrieren kann. | Eine Ausnahme kann für Arbeitnehmer gelten, bei denen auch vor der EM am Arbeitsplatz ein Fernseher eingeschaltet ist. In solchen Fällen ist davon auszugehen, dass das Fernsehen auch während der Weltmeisterschaft erlaubt ist. Der Arbeitgeber darf allerdings zu den Fußball-Übertragungen nein sagen. Wer beispielsweise aus beruflichen Gründen während der Arbeitszeit die Nachrichten verfolgen muss, darf nicht einfach zu den EM-Spielen umschalten. |
| Radio | Beim Radiohören ist je nach Tätigkeit vorstellbar, dass man einerseits zuhören und andererseits weiterarbeiten kann. Deshalb hat das BAG (Beschluss vom 14.1.1986) entschieden, dass Radiohören am Arbeitsplatz erlaubt ist, vorausgesetzt, der Arbeitnehmer erledigt seine Aufgaben konzentriert, zügig und fehlerfrei, und stört mit den Radiogeräuschen weder Kollegen noch Kunden. | Der Arbeitgeber kann das Radiohören dennoch verbieten. Er muss allerdings das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG beachten, denn die Frage, ob im Betrieb während der Arbeitszeit Radio gehört werden darf, betrifft die Ordnung des Betriebes und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb. Ein ohne Zustimmung des Betriebsrats ausgesprochenes Verbot ist unwirksam. |
| Internet | Die private Internet- und E‑Mail-Nutzung am Arbeitsplatz stellt nach der Rechtsprechung des BAG eine Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten dar – insbesondere, wenn Sie Ihren Arbeitnehmer die private Nutzung ausdrücklich untersagt haben. | U. E. sollten Sie davon nicht abweichen. Aber wenn Ihr Mitarbeiter nur den „Zwischenstand einer Begegnung“ wissen will, sollten Sie (großzügig) beide Augen zudrücken. |
| Arbeitszeit | Es gelten die üblichen Urlaubsverpflichtungen – also nur mit Genehmigung und betrieblicher Abstimmung. Ist ein Kollege am darauf folgenden Tag krank, sollten Sie genauer hinschauen und sofort ansprechen, dass Sie im Wiederholungsfall nicht tatenlos zuschauen werden. | Gleiten, Abbau von Überstunden, Schichttausch mit weniger Fußball-interessierten Kollegen, Nacharbeiten |