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Volkelt-Briefe

Immobilien-GmbHs müssen Kautions-Urteil des BGH umsetzen

Das aktu­el­le BGH-Urteil zur Ver­wen­dung der Kau­ti­on des Mie­ters gilt auch für gewerb­lich täti­ge GmbHs, die Immo­bi­li­en ver­mie­ten. Danach ist es nicht zuläs­sig, wenn der Vermieter …