Für eine ordnungsgemäße Beschlussfassung in der GmbH ist es wichtig, die Form-Vorschriften für die Gesellschafterversammlung der GmbH genau einzuhalten (Einladung, Tagesordnung usw.). Ebenso wichtig ist es, den Ablauf …
Autor: volkelt
Nach der PWC-Studie „Familienunternehmen“ sind deutsche Familien-Unternehmen auf Konfliktfälle zwischen den Familienmitgliedern schlecht vorbereitet. Lediglich 40 % der Unternehmen haben ein Konflikt-Management z. B. in einer Unternehmens-Charta oder als Bestandteil der Gesellschaftsverträge institutionalisiert. Typische Familien-geprägte Konfliktauslöser in den deutschen Familien-Unternehmen, die „Zündstoff“ bergen, sind: …
Laut Social Media Report wird jede 10. Stelle über Soziale Medien besetzt. Die Sozialen Medien stehen unterdessen auf Platz 3 (2010: Platz 7) aller Einstellungsquellen. Zudem wird die Personalbeschaffung vorausschauender: Doppelt so viele (fast 50% zu 20 %) Arbeitgeber suchen neben Stellenanzeigen in Online-Jobbörsen in den Sozialen Medien nach Mitarbeitern.
Auch in Sachen „attraction“ hat sich bei den Stellenangeboten Einiges getan. In den Print-Medien wird mit Farbe, auffälligen Slogans und emotionalen Bildern um neue Mitarbeiter geworben. Auf Firmen-Homepages werben ansprechende Unternehmens-Porträts. Immer beliebter sind Stellenausschreibungen, die mit Bildern und Zusatz-Informationen über den Arbeitsplatz unterlegt sind. Trend: Die Werbung um Mitarbeiter wird bunter und immer öfter werden bewegte Bilder eingesetzt. Das geht bis zum Story-Telling: Mitarbeiter der Firma preisen die Vorzüge Ihre Arbeitgebers im O‑Ton.
Auch wenn der Geschäftsführer seinen Firmenwagen nur am Wochenende privat nutzt, muss er die volle Lohnsteuer gemäß der 1%-Methode abführen. Eine anteilige Kürzung ist nach dem Gesetz nicht vorgesehen (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.2.2015, 6 K 2540/14). …
DGB und SPD-Gewerkschaftsflügel wollen die umgekehrte Beweislast und ein Verbandsklagerecht in Sachen Mindestlohn. Folge: Bei Streitigkeiten, ob der Mindestlohn korrekt bezahlt wird, dürfen die Gewerkschaften klagen. Zudem sollen die Arbeitgeber …
Volkelt-Brief 14/2015
Wirtschaft und Politik: Bürokratie-Bremse: Unternehmen brauchen mehr als Milchmädchen-Rechnungen + Marketing/PR: Finanzamt liest Geschäftsberichte/Image-Broschüren + GmbH-Verkauf: Vereinbaren Sie „Kaufpreis + anteiligen Jahresgewinn“ + Firmenwagen: Nach AfA-Ende lohnt es sich, genau zu rechnen + Wohnen in der GmbH-Immobilie: Kein Vorsteuerabzug für die GmbH + Arbeitsrecht: Leistungs-begründete Anschluss-Arbeitsverträge sind unwirksam+ Wirtschafts-Recht: Prüfen Sie Ihre Mahnschreiben + BISS …
Als Info-Dienst für Geschäftsführer prüfen wir von Berufs wegen (fast) täglich Gesetzesentwürfe und ‑anträge. Bestandteil jedes Antrags ist der Punkt „Erfüllungsaufwand“. Hier wird aufgeschlüsselt, welche Kosten mit dem Gesetz auf den Staat, den Steuerzahler oder die Unternehmen zukommen. Zum Mindestlohngesetz heißt es: „Bürokratiekosten entstehen für die Wirtschaft nur in geringem Maße“. Für die betroffenen Unternehmen ist das weniger Trost denn eine Milchmädchenrechnung. Wer z. B. mit vielen Mini-Jobbern unterwegs ist, musste im 1. Quartal gut und gerne mehrerer tausend Euro zusätzlich für Beratungsleistungen verbuchen. Jetzt soll eine Bürokratie-Bremse Abhilfe schaffen.
Viele GmbHs lassen neben dem offiziellen Jahresabschluss zusätzlich einen Geschäftsbericht erstellen. Ziel: Eine übersichtliche Informations-Broschüre über das Unternehmen, mit dem Kunden, Geschäftspartner, Banken und Arbeitnehmer über das Unternehmen informiert werden. Achten Sie dabei unbedingt darauf, dass …
Bei einem Verkauf Ihres GmbH-Anteils können Sie neben dem Kaufpreis zusätzlich vereinbaren, dass Sie Anspruch auf den anteiligen Gewinn des abgelaufenen Geschäftsjahres haben. Beispiel: Sie verkaufen zum 30.06.2015 Ihren Anteil von 25 %. Der Gewinn für 2014 wird aber erst mit Erstellung und Feststellung des Jahresabschluss ermittelt bzw. über dessen Verwendung entschieden. Wichtig: Mit einer solchen Vereinbarung haben und behalten Sie Anspruch auf den anteiligen Gewinn des Geschäftsjahres Ihres Ausscheidens.
Achtung: …