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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 12/2015

Volkelt-NLWirt­schaft und Poli­tik: Nach der Frau­en­quo­te ist vor Equal Pay + Fremd-GF: Bes­se­re Kar­ten nach der Amts­nie­der­le­gung + Der Fall Tön­nies: Kein Beschluss ohne Form­vor­schrif­ten + Ter­min­sa­che: Erstel­lung des Jah­res­ab­schlus­ses 2014 + Ter­min­sa­che: Jah­res­mel­dung zur Künst­ler­so­zi­al­ver­si­che­rung (KSV) + Steu­er: GmbH zahlt pri­va­te Ver­bind­lich­kei­ten per Scheck + Arbeits­recht: Min­dest­lohn-Ände­rungs­kün­di­gung ist unwirk­sam + Geschäfts­füh­rer unter­wegs: Das Han­dy ist kein Navi­ga­ti­ons­sys­tem +  BISS

 

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Bürokratie: Nach der Quote ist vor Equal Pay

Nach der Frau­en­quo­te nimmt sich Fami­li­en­mi­nis­te­rin Manue­la Schwe­sig (SPD) jetzt des zwei­ten The­mas zum Arbeits­recht an, das im Koali­ti­ons­ver­trag (vgl. Nr. 2/2014) fest­ge­schrie­ben ist. Stich­wort: Equal Pay. Glei­cher Lohn für glei­che Arbeit.

In den meis­ten klei­ne­ren und mit­tel­stän­di­schen Betrie­ben ist das … 

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Fremd-GF: Bessere Karten nach der Amtsniederlegung

Nach eini­gen Urtei­len des BGH und des BAG zu der Fra­ge, wel­ches Gericht für strit­ti­ge Ange­le­gen­hei­ten des GmbH-Geschäfts­­­füh­rers mit sei­nem Arbeit­ge­ber GmbH zustän­dig ist, steht fest: Für den GmbH-Geschäfts­­­füh­rer ist es jetzt noch ein­fa­cher, sei­ne Streit­sa­che vor einem Arbeits­ge­richt ver­han­deln zu las­sen (vgl. Nr. 1/2015 und 40, 50/2014).

Vor­teil für den Geschäfts­füh­rer: … Das Ver­fah­ren ist schnel­ler (Ein­ver­fah­ren) und in der Ten­denz arbeit­neh­mer­freund­li­cher. Das gilt in ers­ter Linie für Streit­fragen aus dem Anstel­lungs­ver­hält­nis des Geschäfts­füh­rers, also z. B. um Gehalts­fra­gen, um Kün­di­gungs­mo­da­li­tä­ten oder sons­ti­ge Ansprü­che aus dem Anstel­lungs­ver­trag (Urlaub, Über­stun­den­ver­gü­tung, Ansprü­che auf Alters­ver­sor­gung). Rechts­fra­gen, die sich auf die Organ­stel­lung des Geschäfts­füh­rers bezie­hen, kön­nen aller­dings nach wie vor nicht von einem Arbeits­ge­richt ent­schie­den wer­den. Das sind z. B. Fra­gen um die Wahr­neh­mung des Wei­sungs­rechts durch die Gesell­schaf­ter. Hier ist die ordent­li­che Gerichts­bar­keit (hier: Land­ge­richt) zuständig.

Ach­tung: Der Weg zum Arbeits­ge­richt ist aber wei­ter­hin aus­ge­schlos­sen, solan­ge der Geschäfts­füh­rer noch im Amt ist. Der Zugang zum Arbeits­ge­richt ist aber immer dann mög­lich, wenn der Geschäfts­füh­rer bereits abbe­ru­fen wur­de oder wenn er sein Amt nie­der­ge­legt hat und wenn es sich bei den Strei­tig­kei­ten um Ansprü­che aus dem Arbeits­ver­hält­nis (Anstel­lungs­ver­hält­nis) han­delt (BAG-Beschluss vom 3.12.2014,10 AZB 98/14). Dro­hen die Gesell­schaf­ter dem Geschäfts­füh­rer bei Strei­tig­kei­ten mit einer schnel­len Abbe­ru­fung, ris­kie­ren sie damit, dass der Geschäfts­füh­rer sofort den für ihn bes­se­ren und schnel­le­ren Gerichts­weg über das Arbeits­ge­richt ein­schla­gen kann.

Umge­kehrt kön­nen Sie als Geschäfts­füh­rer, der mit sei­nem Arbeit­ge­ber GmbH zer­strit­ten ist, jetzt weit­ge­hend selbst bestim­men, wel­che Gerichts­zu­stän­dig­keit für Sie die bes­se­re Lösung ist. Glau­ben Sie sich mit Ihren For­de­run­gen bei einem Arbeits­ge­richt bes­ser auf­ge­ho­ben, genügt es, wenn Sie Ihr Amt nie­der­le­gen und vor dem Arbeits­ge­richt kla­gen. Prü­fen Sie vor­ab, ob in Ihrem Anstel­lungs­ver­trag eine Klau­sel ver­ein­bart ist, wonach die Amts­nie­der­le­gung als „wich­ti­ger Grund zur frist­lo­sen Kün­di­gung des Geschäfts­füh­rer-Anstel­lungs­ver­trags berech­tigt“. Dann soll­ten Sie zusam­men mit Ihrem Anwalt prü­fen, wel­ches die bes­se­re Rechts­po­si­ti­on für Sie ist.

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Der Fall Tönnies: Kein Beschluss ohne Formvorschriften

Die Zwei­per­so­nen-GmbH mit zwei zu 50 % betei­lig­ten Gesell­schaf­tern ist eine sen­si­ble Ange­le­gen­heit. Solan­ge sich die Betei­lig­ten ver­ste­hen, ist Alles kein Pro­blem. Gibt es Kon­flik­te, wird es kom­pli­ziert. Wie kom­pli­ziert das wer­den kann, zeigt aktu­ell der Fall Tön­nies.

Das Pro­blem: Einer der bei­den 50%-Gesellschafter …

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Terminsache: Erstellung des Jahresabschlusses 2014

Mit­tel­gro­ße und gro­ße GmbHs müs­sen den Jah­res­ab­schluss 2014 bis zum … 

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Terminsache: Jahresmeldung zur Künstlersozialversicherung (KSV)

Die Sum­me aller an selb­stän­di­ge Künst­ler und Publi­zis­ten gezahl­ten Ent­gel­te aus 2014 müs­sen Sie bis zum … 

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Steuer: GmbH zahlt private Verbindlichkeiten per Scheck

Die GmbH hat­te Zah­lun­gen der GmbH an den Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer per Scheck als durch­lau­fen­den Pos­ten ver­bucht, ohne dass … 

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Arbeitsrecht: Mindestlohn-Änderungskündigung ist unwirksam

Die ers­ten Urtei­le in Sachen Min­dest­lohn sind da. Hier: Will der Arbeit­ge­ber Urlaubs­geld und Son­der­zah­lun­gen auf den Min­dest­lohn anrech­nen, dann … 

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Geschäftsführer unterwegs: Das Handy ist kein Navigationssystem

Auch wenn Sie das Smart­phone im Auto nur für die Navi­ga­ti­on ver­wen­den, wird das teu­er. Nach einem Urteil des OLG Hamm dür­fen Sie das Han­dy nur anfassen/berühren, wenn … 

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BISS - DIE Wirtschafts-Satire

Krieg 4.0

Krieg40Wäh­rend der Mins­ker Frie­dens­plan umge­setzt wird, wird an der Front mun­ter wei­ter gekämpft. Ein Wider­spruch? Nein. Es han­delt sich um die moder­ne Ord­nung der Din­ge. Man setzt dabei auf fol­gen­den Effekt: Liest der Front-Kämp­fer am nächs­ten Mor­gen im Pres­se­spie­gel sei­nes Goog­le-Head­sets, dass der Frie­dens­plan „schon weit­ge­hend” umge­setzt ist, befällt ihn eine gewis­se Ver­un­si­che­rung. „Bin ich hier denn der ein­zi­ge, der noch her­um­bal­lert?”. Es geht um media­les Self-full­fil­ling. Ange­lehnt an erfolg­rei­che App-Ver­mark­tungs-Stra­te­gien, bei denen man zuerst den Erfolg mel­det und anschlie­ßend auf die Suche nach Inves­to­ren geht. Statt abschre­cken­der Kriegs­bil­der mit zer­trüm­mer­ten Häu­sern und Schä­deln ver­stän­di­gen sich die Medi­en dar­auf, Bil­der von heim­keh­ren­den Front-Sol­da­ten, sich in die Arme fal­len­den Front­kämp­fern und wei­ße Taschen­tü­cher wedeln­den Haus­frau­en zu zei­gen. Krieg 4.0. Auf­ge­räumt wird, wenn Alles in Schutt und Asche liegt. Har­ma­ge­don im kon­trol­lier­ten Plan­spiel. Jeden­falls solan­ge unse­re Frau Mer­kel von Ihren epo­cha­len stra­te­gi­schen Fähig­kei­ten zur Frie­dens­si­che­rung über­zeugt ist, müs­sen wir uns inso­fern kei­ne wei­te­ren Gedan­ken machen.