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Volkelt-Briefe

Arbeitskräfte: So werben SIE effektiver mit dem Internet

Laut Social Media Report wird jede 10. Stel­le über Sozia­le Medi­en besetzt. Die Sozia­len Medi­en ste­hen unter­des­sen  auf Platz 3 (2010: Platz 7) aller Ein­stel­lungs­quel­len. Zudem wird die Per­so­nal­be­schaf­fung vor­aus­schau­en­der: Dop­pelt so vie­le (fast 50% zu 20 %) Arbeit­ge­ber suchen neben Stel­len­an­zei­gen in Online-Job­­­bör­sen in den Sozia­len Medi­en nach Mitarbeitern.

Auch in Sachen „attrac­tion“ hat sich bei den Stel­len­an­ge­bo­ten Eini­ges getan. In den Print-Medi­en wird mit Far­be, auf­fäl­li­gen Slo­gans und emo­tio­na­len Bil­dern um neue Mit­ar­bei­ter gewor­ben. Auf Fir­men-Home­pages wer­ben anspre­chen­de Unter­neh­mens-Por­träts. Immer belieb­ter sind Stel­len­aus­schrei­bun­gen, die mit Bil­dern und Zusatz-Infor­ma­tio­nen über den Arbeits­platz unter­legt sind. Trend: Die Wer­bung um Mit­ar­bei­ter wird bun­ter und immer öfter wer­den beweg­te Bil­der ein­ge­setzt. Das geht bis zum Sto­ry-Tel­ling: Mit­ar­bei­ter der Fir­ma prei­sen die Vor­zü­ge Ihre Arbeit­ge­bers im O‑Ton.

Das mag nicht Jeder­manns Geschmack in Sachen seriö­ser Per­so­nal-Akqui­se sein. Fakt ist, dass immer mehr Stel­len über Online-Bör­sen oder Sozia­le Netz­wer­ke ange­bahnt und besetzt wer­den. Fakt ist auch, dass Unter­neh­men mit die­sen neu­en Instru­men­ten bei der Per­so­nal-Akqui­se enorm spa­ren kön­nen – bei Stel­len­an­zei­gen, Personal­beratern, in der gesam­ten Ein­stel­lungs­bü­ro­kra­tie. Eine „Bele­bung“ Ihrer Fir­men-Home­page mit beweg­ten Bil­dern, Video-Clips oder sog. Bild-Text-Clips ist unter­des­sen sehr preis­wert zu haben. Kos­te­te ein mehr­minütiger Video-Clip noch bis vor kur­zem meh­re­re Tau­send EUR so gibt es unter­des­sen Anbie­ter, die 30 Sekun­den-Clips in guter Qua­li­tät schon ab 300 EUR ablie­fern. Damit kön­nen auch klei­ne­re Unter­neh­men gut auf­fal­len und im Wett­be­werb um neue Mit­ar­bei­ter punkten.

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SIE nutzen den Firmenwagen nur am Wochenende? – man kann es ja versuchen …

Auch wenn der Geschäfts­füh­rer sei­nen Fir­men­wa­gen nur am Wochen­en­de pri­vat nutzt, muss er die vol­le Lohn­steu­er gemäß der 1%-Me­tho­­de abfüh­ren. Eine antei­li­ge Kür­zung ist nach dem Gesetz nicht vor­ge­se­hen (FG Baden-Würt­tem­berg, Urteil vom 24.2.2015, 6 K 2540/14). …

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Gewerkschaften erhöhen Druck zum Mindestlohn – auch für kleinere Firmen

DGB und SPD-Gewerk­schafts­flü­gel wol­len die umge­kehr­te Beweis­last und ein Ver­bands­kla­ge­recht in Sachen Min­dest­lohn. Fol­ge: Bei Strei­tig­kei­ten, ob der Min­dest­lohn kor­rekt bezahlt wird, dür­fen die Gewerk­schaf­ten kla­gen. Zudem sol­len die Arbeitgeber … 

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Aktuell

Geschützt: Der Jahresabschluss der GmbH – aus Sicht des Geschäftsführers

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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 14/2015

Volkelt-NLWirt­schaft und Poli­tik: Büro­kra­tie-Brem­se: Unter­neh­men brau­chen mehr als Milch­mäd­chen-Rech­nun­gen + Marketing/PR: Finanz­amt liest Geschäfts­be­rich­te/I­mage-Bro­schü­ren + GmbH-Ver­kauf: Ver­ein­ba­ren Sie „Kauf­preis + antei­li­gen Jah­res­ge­winn“ + Fir­men­wa­gen: Nach AfA-Ende lohnt es sich, genau zu rech­nen + Woh­nen in der GmbH-Immo­bi­lie: Kein Vor­steu­er­ab­zug für die GmbH + Arbeits­recht: Leis­tungs-begrün­de­te Anschluss-Arbeits­ver­trä­ge sind unwirk­sam+ Wirt­schafts-Recht: Prü­fen Sie Ihre Mahn­schrei­ben +  BISS

 

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Bürokratie-Bremse: Mehr als nur Papier?

Als Info-Dienst für Geschäfts­füh­rer prü­fen wir von Berufs wegen (fast) täg­lich Geset­zes­ent­wür­fe und ‑anträ­ge. Bestand­teil jedes Antrags ist der Punkt „Erfül­lungs­auf­wand“. Hier wird auf­ge­schlüs­selt, wel­che Kos­ten mit dem Gesetz auf den Staat, den Steu­er­zah­ler oder die Unter­neh­men zukom­men. Zum Min­dest­lohn­ge­setz heißt es: „Bürokratie­kosten ent­stehen für die Wirt­schaft nur in gerin­gem Maße“. Für die betrof­fe­nen Unter­nehmen ist das weni­ger Trost denn eine Milch­mäd­chen­rech­nung. Wer z. B. mit vie­len Mini-Job­bern unter­wegs ist, muss­te im 1. Quar­tal gut und ger­ne meh­re­rer tau­send Euro zusätz­lich für Beratungs­leistungen ver­bu­chen. Jetzt soll eine Büro­kra­tie-Brem­se Abhil­fe schaffen.

Schon die letz­te schwarz-gel­be Koali­ti­on war mit dem Ziel ange­tre­ten, die Büro­kra­tie­kos­ten um 25 % zu sen­ken. Was auf Unter­neh­mer-Ebe­ne nie ange­kom­men ist. Auch die Ein­set­zung  eines Anti-Büro­kra­ti­sie­rungs-Kom­mis­sars auf EU-Ebe­ne (Stoi­ber) brach­te kei­ne vor­zeig­ba­ren Ergeb­nis­se. Die neue Büro­kra­tie-Brem­se soll die Wirt­schaft um 744 Mio. EUR ent­las­ten. Hof­fent­lich nicht nur auf dem Papier son­dern in bar.

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Marketing/PR: Finanzamt liest IHREN Geschäftsbericht/Image-Broschüre

Vie­le GmbHs las­sen neben dem offi­zi­el­len Jah­res­ab­schluss zusätz­lich einen Geschäfts­bericht erstel­len. Ziel: Eine über­sicht­li­che Infor­ma­ti­ons-Bro­schü­re über das Unter­neh­men, mit dem Kun­den, Geschäfts­part­ner, Ban­ken und Arbeit­neh­mer über das Unter­neh­men infor­miert wer­den. Ach­ten Sie dabei unbe­dingt dar­auf, dass … 

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GmbH-Verkauf: Vereinbaren SIE „Kaufpreis + anteiligen Jahresgewinn“

Bei einem Ver­kauf Ihres GmbH-Anteils kön­nen Sie neben dem Kauf­preis zusätz­lich ver­ein­ba­ren, dass Sie Anspruch auf den antei­li­gen Gewinn des abge­lau­fe­nen Geschäfts­jah­res haben. Bei­spiel: Sie ver­kau­fen zum 30.06.2015 Ihren Anteil von 25 %. Der Gewinn für 2014 wird aber erst mit Erstel­lung und Fest­stel­lung des Jah­res­ab­schluss ermit­telt bzw. über des­sen Ver­wen­dung ent­schie­den. Wich­tig: Mit einer sol­chen Verein­barung haben und behal­ten Sie Anspruch auf den antei­li­gen Gewinn des Geschäfts­jahres Ihres Ausscheidens.

Ach­tung:

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Firmenwagen: Nach AfA-Ende lohnt es, wenn SIE genau zu rechnen

Längst nicht alle Geschäfts­füh­rer, die neu im Geschäft sind und die Buch­hal­tung per Soft­ware erstel­len, nut­zen den Kos­ten­de­ckel zu Pri­vat-Nut­zung des Fir­men­wa­gens. Danach gilt:

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Wohnen in der GmbH-Immobilie: Kein Vorsteuerabzug für die GmbH

Laut Bun­des­fi­nanz­hof kann die GmbH kei­ne Vor­steu­er für Auf­wen­dun­gen für eine an den Gesell­schaf­ter-Geschäfts­­­füh­rer ver­mie­te­te Immo­bi­lie anrech­nen. Das gilt … für die unent­gelt­lich über­las­se­ne Woh­nung und für eine ent­gelt­lich ver­mie­te­te Immo­bi­li­en, die nach dem 31.12.2010 ange­schafft oder erstellt wur­de (BFH, Urteil vom 8.10.2014, V R 56/13).

Das gilt auch, wenn die GmbH nicht wirt­schaft­li­cher Eigen­tü­mer der an den Gesell­schaf­ter-Geschäfts­­­füh­rer über­las­se­nen Woh­nung ist. Zum Bei­spiel dann, wenn die GmbH die Woh­nung mie­tet und die­se anschlie­ßend dem Geschäfts­füh­rer kos­ten­los oder gegen Ent­gelt über­lässt. In bei­den Fäl­len kann die GmbH für die von ihr über­nom­me­nen Sanie­rungs­kos­ten (neue Böden, Tape­te usw.) dem Finanz­amt gegen­über kein Vor­steu­er in Rech­nung stellen.