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Leiharbeit: Mit den neuen Vorgaben lässt sich arbeiten

Die Rah­men­be­din­gun­gen für die neu­en Vor­schrif­ten zur Leih­ar­beit ste­hen. Aus Unter­neh­mer­sicht erfreu­lich: Im Grund­satz bleibt das Instru­ment zur dyna­mi­schen Kapa­zi­täts­an­pas­sung und fle­xi­blen Arbeits­or­ga­ni­sa­ti­on für Unter­neh­mer erhal­ten. Es bleibt mög­lich, mit Leih­ar­beit Arbeits­kos­ten ein­zu­spa­ren (Equal Pay nach 9 Mona­ten, Ein­stel­lungs­ver­pflich­tung nach 18 Mona­ten). Es gel­ten lan­ge Über­gangs­fris­ten bis zu einer voll­stän­di­gen Umset­zung der neu­en Rah­men­be­din­gun­gen. Anders bei den Werk­ver­trä­gen: Hier wird es – ähn­lich den Rege­lun­gen zur Schein­selb­stän­dig­keit – deut­lich stren­ge­re Abgren­zungs-Kri­te­ri­en geben und – was in der Pra­xis stär­ker ins Gewicht fällt – noch inten­si­ve­re Kon­trol­len geben (Zoll). Der Betriebs­rat muss über bestehen­de und neue Werk­ver­trä­ge infor­miert werden. … 

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Gesellschafter-Streit: GmbH muss nicht Alles offen legen

Nach § 51a des GmbH-Geset­zes steht dem Gesell­schaf­ter ein nahe­zu unein­ge­schränk­tes Aus­kunfts- und Ein­sichts­recht in alle Ange­le­gen­hei­ten der GmbH zu. Dass dies in der Pra­xis in einem schwie­ri­gen Aus­ein­an­der­set­zungs­ver­fah­ren zwi­schen der GmbH und einem aus­ge­schie­de­nen (aus­ge­schlos­se­nen) Gesell­schaf­ter zu einem wenig zweck­dien­li­chen Klein­krieg führ­te, war auf­grund der bis dato prak­ti­zier­ten Recht­spre­chung unver­meid­lich. Nach aktu­el­ler Recht­spre­chung dazu gilt: „Der aus­ge­schie­de­ne Gesell­schaf­ter hat kei­nen Rechts­an­spruch aus § 51a GmbH-Gesetz, son­dern nur das Ein­sichts­recht nach § 810 BGB. Die­ses setzt ein Infor­ma­ti­ons­be­dürf­nis vor­aus. Besteht Anspruch auf eine Ausscheidens­bilanz, kann die Vor­la­ge des Jah­res­ab­schlus­ses nicht ver­langt wer­den“ (z. B. OLG Frank­furt Urteil vom 15.11.1996, 20 W 610/94). …

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Sommer 2016: So beeinflusst das Wetter Ihre Geschäfte

Nach einer PWC-Stu­die wer­den rund 1/3 des Brut­to­so­zi­al­pro­dukts „wet­ter­ab­hän­gig“ erwirt­schaf­tet. Unter­neh­mer, die im Sai­son­ge­schäft tätig sind (Frei­zeit, Tou­ris­tik, Bau, Logis­tik, Mode, Eis, Geträn­ke, (Außen-) Gas­tro­no­mie), müs­sen (noch) nicht um den Som­mer-Umsatz 2015 ban­gen. Pro­gno­sen und vor allem auch Wet­ter-Pro­gno­sen sind zwar immer nur „Wahr­schein­lich­kei­ten“. Ers­te Trends pro­gnos­ti­zie­ren nach einem stren­gen Mai einen eher unauf­fäl­li­gen Som­mer. Nach den Berech­nun­gen der ame­ri­ka­ni­schen Wet­ter­be­hör­de NOAA wird es in Euro­pa einen „stink­nor­ma­len“ Som­mer geben. Danach wer­den die Durch­schnitts­tem­pe­ra­tu­ren in Mit­tel­eu­ro­pa kei­ne Auf­fäl­lig­kei­ten oder Abwei­chun­gen zei­gen. Das wird auch bedeu­ten, dass sich die Nie­der­schlags­men­gen und – dau­er im durch­schnitt­li­chen Bereich bewegen. … 

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Neu: Versicherungspflicht des angestellten Gesellschafters

Der mit 40 % an der GmbH betei­lig­te Gesell­schaf­ter, der in der GmbH an­gestellt ist, ist auch dann Mit­glied der gesetz­li­chen Pflicht­ver­si­che­rung, wenn zusätz­lich eine Stimm­bin­dung für Gesell­schaf­ter­be­schlüs­se ver­ein­bart ist. Im Ein­zel­fall ist zu prü­fen, ob der Gesell­schaf­ter auf die­se Wei­se tat­säch­lich maß­geb­li­chen Ein­fluss auf die Geschi­cke der GmbH neh­men kann (BSG, Urteil vom 11.11.2015, B 12 KR 13/14 R). …

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Neu: Versicherungspflicht des Minderheits-Geschäftsführers

Der mit 30 % an der GmbH betei­lig­te Gesell­schaf­ter-Geschäfts­­­füh­rer, der sei­ner GmbH zusätz­li­che Dar­le­hen zur Finan­zie­rung gewährt und dem dar­über hin­aus im Anstel­lungs­ver­trag ein Veto­recht gegen mehr­heit­lich gefasst Gesell­schaf­ter-Beschlüs­se zuge­si­chert ist, ist den­noch wei­sungs­ge­bun­den tätig und unter­liegt der gesetz­li­chen Sozi­al­ver­si­che­rungs­pflicht (BSG, Urteil vom 11.11.2015, B 12 KR 10/14 R). …

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GmbH-Steuern: VGA-Rechtslage kommt auf den Prüfstand

Stellt der Steu­er­prü­fer eine vGA bei der GmbH fest, ist das Finanz­amt berech­tigt, den ESt-Bescheid des Gesell­schaf­ters nach­träg­lich zu ändern, und zwar auch dann, wenn die­ser bereits bestands­kräf­tig ist (§ 32a KStG). Das Finanz­ge­richt Köln lässt die­se Rechts­la­ge jetzt vom Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt (BVerfG) prü­fen (FG Köln, Beschluss vom 20.4.2016, 4 K 2717/09). …

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Vertriebsabsprachen: Kartellbehörden interessieren sich für kleinere Unternehmen

Schon wie­der haben die Kar­tell­be­hör­den Stra­fen von 242 Mio. EUR gegen die Lebens­mit­tel-Grö­ßen ver­hängt. Auch klei­ne­re Unter­neh­men gera­ten immer mehr ins Visier der Kar­tell­wäch­ter (vgl. Nr. 38/2015). In die­sem Zusam­men­hang soll­ten Sie ein Urteil des BGH zur Zuläs­sig­keit von Kar­tell­ver­fah­ren ken­nen. Da heißt es wörtlich: .. 

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Volkelt-Brief 21/2016

Volkelt-FB-01Ver­triebs­ab­spra­chen: Kar­tell­be­hör­den inter­es­sie­ren sich für klei­ne­re Unter­neh­men + Exper­ten­rat: Kei­ne Bera­tung ohne Refe­ren­zen-Test + Som­mer­pla­nung 2016: EM, Olym­pia­de und Urlaubs­zeit Ter­min­sa­che: Jah­res­ab­schluss 2015 für kleins­te und klei­ne GmbH/UG + Arbeits­recht: Betriebs­be­ding­te Kün­di­gung nur gegen Nach­weis + Geld: D&O‑Versicherung zahlt Scha­den der Mut­ter­ge­sell­schaft +  Gute Idee: Mit­ar­bei­ter wer­ben Mit­ar­bei­ter + BISS

 

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Expertenrat: Keine Beratung ohne Referenzen-Test

Ob Digi­ta­li­sie­rung, Pro­dukt­haf­tung oder Ener­gie­be­ra­tung: Als Geschäfts­füh­rer müs­sen Sie sich stän­dig neu­en Her­aus­for­de­run­gen stel­len. Oft geht das nicht ohne exter­ne Bera­tung. Wich­tig: Kei­ne Bera­tung ohne Refe­ren­zen. Oft wird aber dar­auf ver­zich­tet, die Refe­ren­zen zu prü­fen und abzu­si­chern. Oder man begnügt sich damit, die – im Inter­net oder in der Eigen­dar­stel­lung – genann­ten Refe­ren­zen zur Kennt­nis zu neh­men. Erfah­re­ne Kol­le­gen geben sich damit nicht zufrie­den. Sie tes­ten zumin­dest stich­pro­ben­ar­tig die Refe­ren­zen. Bewährt hat sich fol­gen­des Vorgehen: … 

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Sommerplanung 2016: EM, Olympiade und Urlaubszeit

Noch sind es rund 3 Wochen bis zum Start der Fuß­ball-Euro­pa­meis­ter­­schaft 2016 (10.6.2016 bis 10.7.2016). Die ech­ten Fans haben bereits Urlaub ein­ge­reicht. Erfah­rungs­ge­mäß las­sen sich auch die ver­blie­be­nen Mit­ar­bei­ter von der Eupho­rie anste­cken, so dass Sie gut dar­an tun, dar­auf hin­zu­wei­sen, wel­che Regeln in Ihrem Betrieb gel­ten. Die Spie­le fin­den am Nach­mit­tag (15 Uhr), am spä­ten Nach­mit­tag (18 Uhr) oder abends (21 Uhr) statt. Betrie­be mit Schicht­ar­beit sind beson­ders betrof­fen. Wie lösen Sie Ziel­kon­flik­te für den Betrieb und den Fuß­ball-Fan? Gleich im Anschluss fin­den die Olym­pi­schen Spie­le in Bra­si­li­en statt (5.8.2016 bis 21.8.2016). Hier eini­ge Hinweise: …