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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 23/2016

Volkelt-FB-01Füh­rungs-Auf­ga­be: Reden bringt Segen … und Erfolg + Ter­min­sa­che „Erb­schaft­steu­er“: Rechts­schutz läuft aus + Außer­ge­wöhn­li­che Geschäf­te: Im Zwei­fel haf­tet der Geschäfts­füh­rer + Cle­ver: Nut­zen Sie Ihr Som­mer­fest für die Per­so­nal-Akqui­se + Vor­sicht: Klein­ge­druck­tes im GmbH/UG-Kauf­ver­trag + TIPP: Sie dür­fen Sozi­al­ab­ga­ben und Lohn­steu­er opti­mie­ren + Neue BMF-Vor­schrift: Steu­er­be­rich­ti­gung wird ein­fa­cher + BISS

 

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Führungs-Aufgabe: Reden bringt Segen … und Erfolg

Die Sicher­stel­lung der nöti­gen Res­sour­cen zur Erle­di­gung der über­tra­ge­nen Auf­ga­ben, die Mischung der Kom­pe­ten­zen der Mit­ar­bei­ter und die prä­zi­se Ver­mitt­lung der Auf­ga­ben an die Mit­ar­bei­ter sind eine zen­tra­le Auf­ga­be der Unter­neh­mens­füh­rung“ – so das Fazit der aktu­el­len Ber­tels­mann-Stu­die Zukunfts­fä­hi­ge Füh­rung. Klingt gut, … 

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Terminsache „Erbschaftsteuer“: Rechtsschutz läuft aus

In Sachen Erb­schaft­steu­er auf Betriebs­ver­mö­gen wird es eng. Zwar hat das BMF einen unter­des­sen modi­fi­zier­ten Geset­zes­vor­schlag vor­ge­legt. Hin­ter den Kulis­sen wird aber wei­ter ver­han­delt. Eini­ges deu­tet dar­auf hin, dass die Erb­schaft­steu­er von den Gro­Ko-Par­tei­en zum Wahl­kampf­the­ma auf­ge­bauscht wird (vgl. Nr. 22/ 2016). Mit gro­ßer Wahrscheinlichkeit … 

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Außergewöhnliche Geschäfte: Im Zweifel haften SIE!

In vie­len Anstel­lungs­ver­trä­gen wer­den die Kom­pe­ten­zen des Geschäfts­füh­rers bestimmt und ein­ge­grenzt. Z. B. wird auf einen sog. Kata­log zustim­mungs­pflich­ti­ger Geschäf­te ver­wie­sen, die der Geschäfts­füh­rer nur mit Gesell­schaf­ter­be­schluss aus­füh­ren darf. Oft wird aber auch eine all­ge­mein gehal­te­ne For­mu­lie­rung ver­wen­det: „Der Geschäfts­füh­rer hat die Zustim­mung der Gesell­schaf­ter ein­zu­ho­len für alle Hand­lun­gen und Geschäf­te, die über den gewöhn­li­chen Geschäfts­betrieb hin­aus­ge­hen“.

Ach­tung: ..

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Clever: Nutzen Sie Ihr Sommerfest für die Personal-Akquise

Die bes­ten Mit­ar­bei­ter fin­den Sie auf Emp­feh­lung, z. B. wenn die eige­nen Mit­ar­bei­ter Freun­de und Bekann­te auf freie Stel­len auf­merk­sam machen und die Vor­zü­ge ihres Arbeit­ge­bers loben. Das geht unter­des­sen ganz ein­fach per XING, Face­book oder App (vgl. Nr 21/2016). Auch eine gute Mög­lich­keit, das Unter­neh­men einer brei­te­ren Öffent­lich­keit vor­zu­stel­len, ist ein Tag der Offe­nen Tür. Auch das Som­mer­fest für die Beleg­schaft, Geschäfts­freunde und Ange­hö­ri­ge ergibt einen brei­ten Mul­ti­pli­ka­tor-Effekt. Dazu ein Kol­le­ge: „Wir machen das jetzt schon seit Jah­ren regel­mä­ßig und rekru­tie­ren jedes Mal min­des­tens einen (guten) neu­en Mit­ar­bei­ter“. …

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Vorsicht: Kleingedrucktes im GmbH/UG-Kaufvertrag

Wird im Kauf­vertrag über eine GmbH/UG oder einen GmbH/UG-Anteil eine sog. har­te Bilanz­ga­ran­tie ver­ein­bart, haf­tet der Ver­käu­fer auch für bis zum Bilanz­stich­tag nicht bekann­te Schul­den oder Even­tu­al­ver­bind­lich­kei­ten (OLG Frank­furt a. M., Urteil vom 7.5.2015, 26 U 35/12). …

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TIPP: Sie dürfen Sozialabgaben und Lohnsteuer optimieren

Es ist nicht zu bean­stan­den, wenn Sie sich mit einem Mit­ar­bei­ter dar­auf ver­stän­di­gen, dass er weni­ger (voll lohn­steu­er- und sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­ges) Brut­to­ge­halt erhält und dafür pau­schal ver­steu­er­te bzw. sozi­al­ver­si­che­rungs­freie Sach­leis­tun­gen bezieht (LSG Baden-Würt­tem­berg, Urteil vom 10.5.2016, L 11 R 4048/15). ..

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Neue BMF-Vorschrift: Steuerberichtigung wird einfacher

Nach der Neu­regelung der Straf befrei­en­den Selbst­an­zei­ge (vgl. Nr. 13/2016) war strit­tig, ob auf eine ein­fa­che Steu­er­be­rich­ti­gung die Rechts­fol­gen der Selbst­an­zei­ge ange­wen­det wer­den kön­nen (§ 153 AO). Danach wären die Finanz­be­hör­den sogar bei einer Steuer­berichtigung berech­tigt, Straf­zah­lun­gen zu erhe­ben und eine voll­stän­di­ge Offen­le­gung der Besteue­rung über einen 10-Jah­res-Zeit­raum zu ver­lan­gen. Jetzt hat das BMF reagiert und per Erlass gere­gelt, wann es sich um eine Steu­er­be­rich­ti­gung und wann um eine Selbst­an­zei­ge han­delt (BMF-Schrei­ben vom 23.5.2016, IV A 3 – S 0324/15/10001). …

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Immer mehr Investoren suchen ertragsstarke Mittelständler

Inzwi­schen set­zen Finanz-Inves­to­ren ver­stärkt auch auf die Inno­va­ti­ons­kraft und die Ren­di­te-Stär­ke mit­tel­stän­di­scher Unter­neh­men und inves­tie­ren dort gezielt – als Betei­li­gungs-Fonds für den Mit­tel­stand, als Pri­vat-Equi­ty oder als direk­ter Start-Up-Finan­zie­rer (vgl. Nr. 17/2016). Die jetzt ver­öf­fent­lich­ten Zah­len zur Ertrags­stär­ke des Mittel­stands be­stätigen: Danach erziel­te jedes sechs­te deut­sche Unter­neh­men in 2015 eine Ertrags­marge von über 20 % – von jedem Euro Umsatz blei­ben 20 Cent Gewinn (Quel­le: DSGV, Aus­wer­tung von 7.000 Fir­men­bi­lan­zen). Das ist eine Gewinn­mar­ge, die kei­nes der 30 größ­ten deut­schen Dax-Unter­neh­men erreicht. Grün­de für die guten Zah­len sind: Rea­le Lohn­zu­wäch­se, nied­ri­ge Zin­sen und Ener­gie­kos­ten und der Immo­bi­li­en­boom trei­ben den deut­schen Kon­sum und damit vie­le der Bran­chen, die bevor­zugt von deut­schen Mit­tel­ständ­lern bedient werden. … 

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Volkelt-Brief 22/2016

Volkelt-FB-01Avan­cen: Guten Chan­cen für den GmbH-Ver­kauf + Leih­ar­beit: Mit den neu­en Rah­men­be­din­gun­gen lässt sich arbei­ten + Gesell­schaf­ter-Streit: GmbH muss nicht Alles offen legen + Som­mer 2016: So beein­flusst das Wet­ter die Aus­sich­ten Ihrer GmbH + Neu­es Urteil: Ver­si­che­rungs­pflicht des ange­stell­ten Min­der­heits-Gesel­l­­schaf­ters + Neu­es Urteil: Ver­si­che­rungs­pflicht des Min­der­heits-Gesel­l­­schaf­ter-Geschäfts­füh­rers + GF unter­wegs: Nut­zung des Mobil­te­le­fons über die Frei­sprech­an­la­ge +  GmbH-Steu­ern: VGA-Rechts­la­ge kommt auf den Prüf­stand + BISS