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ACHTUNG: Keine GmbH-Anmeldung durch Schweizer Notar

Jetzt hat ein Regis­ter­ge­richt die Anmel­dung einer deut­schen GmbH-Grün­dung durch einen Schwei­zer Notar (Ber­ner Nota­ri­at) abge­lehnt. Das Urteil trägt aller­dings nicht zur Rechts­si­cher­heit bei, zumal der Bun­des­ge­richts­hof in die­ser Sache noch in 2013 die Beur­kun­dung durch einen aus­län­di­schen Notar im Grund­satz zuge­las­sen hat – solan­ge die aus­län­di­sche Beur­kun­dung der deut­schen gleich­wer­tig ist (BGH, Beschluss vom 17.12.2013, II ZB 6/13 für den Fall der Schweiz, aber auch: Nie­der­land, Bel­gi­en). In Ber­lin sieht man das anders (AG Ber­lin-Char­lot­ten­burg, Beschluss vom 22.1.2016, 99 AR 9466/15). …

Gera­de für Grün­der lohnt ein Aus­wan­dern auf ein aus­län­di­sches Nota­ri­at nicht – die Grün­dungs­kos­ten in Deutsch­land sind so gering (ca. 350 EUR), dass ein sol­ches Risi­ko nicht lohnt. Anders zu beur­tei­len ist das etwa bei der Grün­dung von kapi­tal­in­ten­si­ven Toch­ter­ge­sell­schaf­ten durch einen Kon­zern. Hier lässt sich bei der Grün­dung in der Tat Eini­ges spa­ren. Bleibt das Rest­risiko „Ein­tra­gungs­ver­wei­ge­rung“ durch das Regis­ter­ge­richt. Dazu soll­te Ihr Haus­an­walt Kon­takt zum jewei­li­gen Amts­ge­richt Abt. Regis­ter­ge­richt auf­neh­men und danach die Ein­schät­zun­gen vor Ort berücksichtigen.

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Innehalten: Über den Zusammenhang von Angst und Geschäft

Die vie­len Live-Berich­te der letz­ten Wochen über Gewalt-Exzes­se in TV, Face­book, Twit­ter und auf den Smart­phones sind zwar durch­aus infor­ma­tiv. Auf der ande­ren Sei­te wecken und ver­viel­fäl­ti­gen sie bei vie­len Men­schen Ängs­te. Wel­che Aus­wir­kun­gen das auf die Geschäf­te haben wird, dar­über lässt sich der­zeit nur spe­ku­lie­ren. In der Rei­se­bran­che spe­ku­liert man z. B. mit dem schnel­len Ver­ges­sen der Kun­den nach dem Mot­to: Preis schlägt Angst. Wer ein rich­ti­ges Schnäpp­chen machen kann, lässt sich das nicht ent­ge­hen. Ob die­se Rech­nung auf­geht, sei erst ein­mal dahin gestellt. … 

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Volkelt-Brief 32/2016

Volkelt-FB-01Inne­hal­ten: Über den Zusam­men­hang von Angst und Geschäft + Steu­ern: Umsatz­steu­er auf Finanz-Trans­ak­tio­nen dau­ert + Nach­ge­tre­ten: Der Neue sucht nach Feh­lern sei­nes Vor­gän­gers + Ent­sen­de-Richt­li­nie: Bil­lig-Job­ber vor end­gül­ti­gem Aus + Mit­ar­bei­ter: EU will Dress-Code-Beschrän­kun­gen + Kon­zer­ne: BFH prüft Regeln zur Organ­schaft + GmbH-Recht: Nächs­te Run­de im Fall Tön­nies + Geschäfts­füh­rer unter­wegs: Maß­nah­men gegen ein Fahr­ver­bot + BISS

 

 

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Umsatzsteuer auf Finanz-Transaktionen dauert

Wenn Sie als Geschäfts­füh­rer Rück­la­gen der GmbH oder Ihr pri­vat Ange­spar­tes auf den Finanz­märk­ten Gewinn brin­gend anle­gen wol­len, müs­sen Sie auch in den nächs­ten Jah­ren nicht befürch­ten, dass Sie beim Kauf oder Ver­kauf Trans­ak­ti­ons­steu­er (GTT) zah­len müs­sen. Laut Finanz­mi­nis­ter Schäub­le wird Deutsch­land einer sol­chen Besteue­rung nur zustim­men, wenn eine sol­che Rege­lung auf der Grund­la­ge einer G20-Ver­stän­di­gung kommt. Bis­her war noch nicht ein­mal eine Ver­stän­di­gung im G7-Kreis mög­lich und auch in der EU sind unter­des­sen nur noch 9 Mit­glieds-Staa­ten Steu­er-Befür­wor­ter. Die EU-Kom­mis­si­on will eine Trans­ak­ti­ons­steu­er von 0,1 % auf den Han­del mit Akti­en und Anlei­hen und von 0,01 % auf Finanz­pro­duk­te erhe­ben, die auf Wert­pa­pie­ren auf­bau­en (Deri­va­te). …

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Nachgetreten: Der Neue sucht nach Fehlern seines Vorgängers

Beim Wech­sel der Geschäfts­füh­rung häu­fen sich die Fäl­le, in denen die neu­en Geschäfts­füh­rer ver­su­chen, der aus­ge­schie­de­nen Geschäfts­füh­rung Feh­ler nach­zu­wei­sen und Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen gegen die­se durch­zu­set­zen. Wie kann sich der aus­ge­schie­de­ne Geschäfts­füh­rer gegen unbe­rech­tig­te For­de­run­gen weh­ren? Dreh- und Angel­punkt der recht­lichen Aus­ein­an­der­set­zung ist dann die Ent­las­tung. Wur­de der Geschäfts­füh­rer Jahr für Jahr von den Gesell­schaf­tern ent­las­tet, ist eine Inan­spruch­nah­me in der Regel nur mög­lich, wenn „Ansprü­che zum Zeit­punkt der Ent­las­tung nicht bekannt waren“. Das ist aller­dings kaum oder nur sehr schwer nach­zu­wei­sen. Um­gekehrt gilt: Der aus­ge­schie­de­ne Geschäfts­füh­rer muss die Ent­las­tung nach­wei­sen kön­nen. Er ist also gut bera­ten, die­sen Vor­gang jähr­lich zu doku­men­tie­ren (Pro­to­kol­le der Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung bzw. die Mit­tei­lung darüber).

Wich­tig:

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Entsende-Richtlinie: Billig-Jobber vor endgültigem Aus

Die EU-Kom­mis­si­on macht jetzt Druck in Sachen Ent­sen­de-Richt­li­nie. In Brüs­sel will man so ein wei­te­res Auf­bre­chen der Inter­es­sen-Gegen­sät­zen der Ost/­West-EU-Län­der ver­hin­dern und schnells­tens ein­heit­li­che Vor­schrif­ten schaf­fen (vgl. Nr. 12/2016). Danach ist vorgesehen: … 

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Mitarbeiter: EU will keine Dress-Code-Beschränkungen

Laut EuGH-Gene­ral­an­walt­schaft soll ein Arbeit­ge­ber auch dann kein Kopf­tuch­ver­bot (Dress-Code) aus­spre­chen dür­fen, wenn die Mit­ar­bei­te­rin in Berei­chen mit über­wie­gen­dem Kun­den­kon­takt beschäf­tigt wird (Schluss­an­trag in der Rechts­sa­che C‑188/15). …

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Konzerne: BFH prüft Regeln zur Organschaft

Nach deut­schem Recht kann eine Organ­schaft mit steu­er­li­cher Wir­kung (USt, KSt, GewSt) nur zwi­schen Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten nicht aber zwi­schen Per­so­nen­ge­sell­schaf­ten begrün­det wer­den. Der Bun­des­fi­nanz­hof (BFH) lässt jetzt prü­fen, inwie­weit die­se deut­schen Vor­ga­ben mit euro­päi­schem Gemein­schafts­recht zu ver­ein­ba­ren sind (BFH, Beschlüs­se vom 11.12.2013, XI R 17/11 und 38/12). …

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GmbH-Recht: Nächste Runde im Fall Tönnies

Wie schlech­tes Nach­fol­ge-Manage­ment aus­sieht belegt der andau­ern­de Rechts­streit inner­halb der Fami­lie Tön­nies um die Nach­fol­ge in der gleich­na­mi­gen Unter­neh­mens­grup­pe (vgl. Nr. 24/2015). Bis­lang letz­tes Kapi­tel: Das OLG Hamm hat die Abbe­ru­fung von zwei von einem der Fami­li­en­stäm­me ein­ge­setz­ten Geschäfts­füh­rern für rechts­wid­rig erklärt und damit die Vor­in­stanz bestä­tigt (OLG Hamm, Urteil vom 25.7.2016, 8 U 160/15 und 161/15). …

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Geschäftsführer unterwegs – Maßnahmen gegen ein Fahrverbot

Die Rück­nah­me eines Fahr­ver­bots nach einer gro­ben Pflicht­ver­let­zung mit Ver­weis auf das sog. Über­maß­ver­bot ist nicht schon dann gerecht­fer­tigt, wenn die beson­de­re Här­te mit erwar­te­ten erheb­li­chen Ertrags- oder Gewinn­ein­bu­ßen begrün­det wird, wenn nicht zugleich kon­kret auf­ge­zeigt ist, dass die­se mit einer dro­hen­den Exis­tenz­ge­fähr­dung ein­her­ge­hen. Nur dann ist das Gericht ver­pflich­tet, Behaup­tun­gen des Betrof­fe­nen im Rah­men sei­ner Amts­auf­klä­rungs­pflicht wei­ter nach­zu­ge­hen (OLG Bam­berg, Beschluss vom 28.12.2015, 3 Ss Owi 1450/15). …