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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 41/2016

Volkelt-FB-01Pflicht­ver­si­che­rung: Geschäfts­füh­rer schon wie­der im Visier der DR-Prü­fer + Finan­zen: Bar­geld-Ober­gren­ze kommt in Sicht­wei­te + Nachfolge/Erbschaft: Den Gesell­schafts­ver­trag jetzt prü­fen und nach­bes­sern + Haf­tung: Geschäfts­füh­rer muss Lohn­steu­er­an­mel­dung prü­fen und gekürz­te Lohn­aus­zah­lun­gen bele­gen + GmbH-Finan­zen: För­der­mit­tel für struk­tur­schwa­che Regio­nen im Wes­ten + Geschäfts­füh­rer pri­vat: Schei­dungs­fol­ge­kos­ten kei­ne außer­ge­wöhn­li­che Belas­tung + BISS

 

 

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Finanzen: Bargeld-Obergrenze kommt in Sichtweite

Unter­neh­men mit 25 Geschäfts­rei­sen pro Monat kön­nen nach Schät­zun­gen jähr­lich ca. 3.500 € an Ver­wal­tungs­kos­ten ein­spa­ren, wenn nicht mehr mit Bar­geld abge­rech­net wird. Soweit die eine Sei­te der Medail­le. Dage­gen steht: Bran­chen, in denen ger­ne mit Bar­geld gezahlt wird (Kfz, Schmuck, Kunst), sind nicht beson­ders gut dar­auf zu spre­chen, wenn der Bun­des­fi­nanz­mi­nis­ter den Bar­geld-Ver­kehr regu­lie­ren will.

Zuletzt hat­te das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um geprüft, ob .. 

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Erbschaft: Den Gesellschaftsvertrag prüfen und nachbessern

Bund und Län­der haben sich auf die Eck­da­ten der neu­en Besteue­rung für die Ver­er­bung von Unter­neh­men und Unter­neh­mens­be­tei­li­gun­gen (GmbH-Antei­le) geei­nigt (Nr. 23/2016). Fazit: Unter­neh­men mit einem Fir­men­wert unter 26 Mio. EUR wer­den zum Teil deut­lich ent­las­tet, wenn sie die Vor­aus­set­zun­gen für die Ver­scho­nung erfül­len. Für Fir­men mit einem höhe­ren Fir­men­wert kommt es im Ein­zel­fall zu einer (erheb­lich) höhe­ren Belas­tung als nach der bis­he­ri­gen Rege­lung. Grund­la­ge für die Bewer­tung von Unter­neh­men ist das ver­ein­fach­te Ertrags­wert­ver­fah­ren. NEU: Für die Bewer­tung von Unter­neh­men wird dabei mit einem Kapi­ta­li­sie­rungs­fak­tor von 13,75 gerech­net (bis­her: 17,86). Für die Gestal­tung von Erb­schaf­ten kön­nen Sie sich an den fol­gen­den Eck­da­ten orientieren: … 

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Geschäftsführer muss Lohnsteuer prüfen und belegen

Ist ein vor­läu­fi­ger Insol­venz­ver­wal­ter in der Kri­se der GmbH bestellt, haf­tet der ein­ge­tra­ge­ne Geschäfts­füh­rer wei­ter­hin für die ord­nungs­ge­mä­ße Anmel­dung und Abfüh­rung der Lohn­steu­er (FG Meck­len­burg Vor­pom­mern, Urteil vom 4.7.2016, 2 K 203/16, Revi­si­on zugelassen). … 

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GmbH-Finanzen: Fördermittel für strukturschwache Regionen

Nach For­de­run­gen aus dem Wes­ten hat das Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­te­ri­um reagiert und die Grund­la­gen der För­der­po­li­tik umge­stellt. Ab 1.12017 wird so z. B. der För­der­fonds für struk­tur­schwa­che Regio­nen auch für die Inves­ti­ti­ons­för­de­rung in west­deut­sche Regio­nen geöff­net. Damit haben auch Unter­neh­men mit Forschungs­abteilungen z. B. im Saar­land, Bre­men oder Ober­bay­ern die Mög­lich­keit, För­der­mit­tel zu beantragen. … 

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Scheidungsfolgekosten sind keine außergewöhnliche Belastung

Kos­ten, die durch die ver­gleichs­wei­se Bei­le­gung der Strei­tig­kei­ten über die elter­li­che Sor­ge für die gemein­sa­men Kin­der, das Umgangs­recht und den Kin­des­un­ter­halt, den Ehe­gat­ten­un­ter­halt ein­schließ­lich teil­wei­sen Unter­halts­ver­zichts, den Zuge­winn sowie den Haus­rat und das Ein­fa­mi­li­en­haus ent­stan­den sind, sind nicht als außer­ge­wöhn­li­che Belas­tun­gen zu berück­sich­ti­gen (BFH, Urteil vom 28.4.2016, VI R 15/15). …

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Beschlüsse: Wann müssen die Gesellschafter zustimmen?

In Fami­li­en wird gestrit­ten. Mal einigt man sich, mal gehen die Kämp­fe um Domi­nanz und das Sagen bis ins Mark. Das gilt so auch für Fami­li­en-Kon­stel­la­tio­nen in der GmbH – und seit JR-Juni­or und dem Den­ver-Clan sind fami­liä­re Aus­ein­an­der­set­zun­gen Stoff für Vor­abend-Soaps um zwie­lich­ti­ge Cha­rak­te­re und fie­se Geschäf­te­ma­cher. Die Rea­li­tät sieht meist prag­ma­ti­scher aus. Den­noch: Auch in vie­len Fami­li­en-GmbHs knirscht es bis­wei­len gewal­tig. So muss­ten wir z. B. über die Leh­ren aus dem Fall der Fami­lie Tön­nies an die­ser Stel­le bereits regel­mä­ßig berich­ten (vgl. zuletzt Nr. 24 + 32/2016). …

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Volkelt-Brief 40/2016

Volkelt-FB-01GmbH-Gesell­schaf­ter: So kön­nen Sie das Abstim­mungs­ver­hal­ten beein­flus­sen + GmbH-Recht: Recht­spre­chung zum Stimm­ver­bot eines Gesell­schaf­ters + Stich­tag 1. Okto­ber: Text- statt Schrift­form gilt auch für Arbeits­ver­trä­ge + Geschäfts­füh­rer pri­vat: Finanz­be­hör­den pla­nen Stich­pro­ben + Mit­ar­bei­ter: Leih­ar­beit­neh­mer zäh­len nicht zur GmbH + Recht: Betriebs­rat kann den Geschäfts­füh­rer nicht abbe­ru­fen + BISS

 

 

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GmbH-Recht: Neue Rechtsprechung zum Stimmverbot

Stimm­rechts­ver­ein­ba­run­gen in der GmbH sind üblich und ver­brei­tet, z. B. wenn sich der Seni­or-Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer ein Son­der­stimm­recht vor­be­hält oder wenn einem Gesell­schaf­ter bestimm­te Veto­rech­te ein­ge­räumt wer­den. Hier­zu gibt es ein­deu­ti­ge recht­li­che Vor­ga­ben (§ 45 GmbH-Gesetz) und zahl­rei­che Recht­spre­chung, die Sie im Ein­zel­fall beach­ten müs­sen und die in der Pra­xis kei­ne wirk­li­chen Pro­ble­me machen. Schwie­ri­ger sind sog. Stimmrechtsausschlüsse. … 

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Stichtag 1. Oktober: Text- statt Schriftform gilt für Arbeitsverträge

Bereits in Nr. 26/2016 hat­ten wir dar­auf hin­ge­wie­sen, dass sich bei den Vor­schrif­ten zur Schrift­form in Ver­trä­gen zum 1.10.2016 etwas ändern wird. In Zukunft genü­gen Ver­ein­ba­run­gen, die per E‑Mail getrof­fen wer­den, den Ansprü­chen für die sog. Schriftformerfordernis. …