Nur wenn der Geschäftsführer den im Insolvenzverfahren vom FA angemeldeten Steuerforderungen widerspricht, kann er später dagegen gerichtlich vorgehen, z. B. wenn er für diese Steuerschulden persönlich in die Haftung genommen wird (FG Köln, Urteil vom 18.1.2017, 10 K 3671/14).
Autor: volkelt
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) hat in 2016 weniger Unternehmen wegen Verstößen gegen die Mindestlohn- und andere Vorschriften kontrolliert aber insgesamt höhere Geldbußen festgesetzt. Die Zahl der von der FKS geprüften Arbeitgeber ging von 43.637 im Jahre 2015 auf 40.374 zurück (- 7,5 %). Stark rückläufig war die Zahl der geprüften Unternehmen im Baugewerbe von 16.681 auf 13.473 (- 19,5 %). Auch im Gaststätten-/Beherbergungsgewerbe war die Zahl rückläufig, von 7.287 auf 6.030 in 2016 (- 17,5 %). Insgesamt leitete die FKS 2016 126.315 Ermittlungsverfahren ein, 1.651 wegen Verstoß gegen die Mindestlohnvorschriften, 1.782 wegen Nichtgewährung branchenspezifischer Mindestlöhne und 113 wegen Verstoßes gegen die Lohnuntergrenze. Insgesamt 122.769 Fälle betrafen Leistungsmissbrauch, Vorenthalten von Arbeitsentgelt, unerlaubte Ausländerbeschäftigung oder Verstöße gegen Aufzeichnungs- und Meldepflichten. Die Summe der Geldbußen stieg von 43,4 Mio. EUR auf 48,7 Millionen EUR in 2016.
Pressekonferenz: offizielle Vorstellung der Jahreszahlen 2016
Nur weil Ehegatten in getrennten Wohnungen leben, darf das Finanzamt eine steuerliche Zusammenveranlagung nicht verweigern. Das FA muss den Einzelfall prüfen und die vorgetragenen Gründe würdigen (FG Münster, Urteil vom 22.2.2017, 7 K 2442/15 E).
Vorschau Volkelt-Brief 13/2017
Wer sich ins Thema „Digitalisierung” vertiefend einarbeiten will, kann sich im Handbuch-Digitalisierung informieren. Das Handbuch gibt es als kostenloses Download – Sie müssen sich dazu lediglich mit Namen und E‑Mail anmelden. Vorteil für Geschäftsführer: Der Handlungsbedarf wird anhand aller Funktionen im Unternehmen dargestellt – also Bereich Geschäftsführung, Bereich Personal, Bereich Vertrieb, Marketing usw. Unser Urteil: hilfreich, gut gemacht.
Arbeitshilfe: Handbuch Digitalisiserung
Die Summe aller von Ihrer Firma an selbständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte aus 2016 müssen Sie bis zum 31.3.2017 an die Künstlersozialversicherung (KSV) melden. Diese Jahresmeldung ist die Grundlage für die Abrechnung der Künstlersozialabgabe für das Vorjahr. Soweit sich hieraus Nachzahlungen ergeben, werden diese ebenfalls am 31.3. des Abrechnungsjahres fällig. Die monatlichen Vorauszahlungen auf die Künstlersozialabgabe sind bis zum 10. des Folgemonates an die Künstlersozialkasse zu zahlen. Zahlen Sie Beiträge nicht in der geforderten Höhe oder nicht pünktlich, ist die Künstlersozialversicherung berechtigt, monatlich Säumniszuschläge in Höhe von 1% des Rückstandes zu berechnen.
Seit Anfang 2014 wird die ordnungsgemäße Meldung und Abführung der Beiträge zur Künstlersozialversicherung im Rahmen der Betriebsprüfungen durch die Deutsche Rentenversicherung (DR) geprüft. Ziel ist eine flächendeckende Prüfung, die aber auch im abgelaufenen Geschäftsjahr 2016 so noch nicht durchgesetzt werden konnte. Informieren Sie sich vorab darüber, welche Leistungen beitragspflichtig sind. Beispiele gibt es auf der Homepage der KSV unter www.kuenstlersozialkasse.de > Downloadbereich für Unternehmen und Verwerter. Prüfen Sie, welche Leistungen Sie ggf. im eigenen Haus ohne KSV-Beitrag erstellen können, z. B. die Formulierung von Werbetexten, eigene Fotos durch Mitarbeiter erstellen, Gestaltung der Web-Seiten durch die eigene IT usw..
Mittelgroße und große GmbHs müssen den Jahresabschluss 2016 bis zum 31.3.2017 auf den Weg bringen (§ 264 HGB). Anschließend muss der Jahresabschluss festgestellt und per Gesellschafter-Beschluss abgesegnet werden. Letzte Maßnahme wird dann der 31.12.2017 sein, zu dem alle GmbHs ihren Jahresabschluss 2016 offen legen müssen und dazu den Jahresabschluss im elektronischen Unternehmensregister veröffentlichen müssen. Auch in diesem Jahr verweisen wir an dieser Stelle auf die entsprechenden Pflichten des Geschäftsführers zur ordnungsgemäßen Erstellung, Feststellung, ggf. Prüfung und Veröffentlichung des GmbH-Jahresabschlusses.
Arbeitshilfe: Die GmbH-Größenklassen
Geschäftsführer-WISSEN zum GmbH-Jahresabschluss: Der GmbH-Jahresabschluss
Olaf Scholz: Hoffnungsland – eine neue deutsche Wirklichkeit- ein Blick nach vorne – was können die neuen Menschen hier bewirken. Wacht Deutschland auf. Scholz zeigt Chancen, wägt ab und präsentiert seine Ergebnisse zur aktuellen Wirklichkeit. Stellungsnahmen eines wirklichen interessanten Mannes mit bodenständigen Visionen. Verlag Hoffmann & Campe 22 €
Klappentext: Wir erleben derzeit einen fundamentalen Wandel in der Wahrnehmung unseres Landes. Deutschland ist für viele Menschen in der Welt zu einem Hoffnungsland geworden. Unsere offene, liberale und säkulare Gesellschaft verheißt ein attraktives Leben in Freiheit und Sicherheit. Zuwanderung ist damit eine neue deutsche Wirklichkeit, die es zu gestalten gilt. Jetzt ist eine pragmatische Politik gefragt, die die Risiken zwar sorgsam abwägt, aber zugleich die Chancen erkennt, die in der Zuwanderung liegen. Olaf Scholz plädiert für eine Politik der selbstbewussten Zuversicht und zeigt Wege auf, wie Deutschland diese globale Herausforderung meistert – und auch noch davon profitiert.
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die Trump-Administration wird die Unternehmenssteuern der USA radikal umbauen. Ziel ist es, den Warenverkehr zwischen den Staaten zu lenken, ohne dass die USA Handelsbeschränkungen einführt. Nebeneffekt: Steueroasen werden ausgehebelt. So funktioniert das System der US-Ökonomen Auerbach/Devereux: …
Volkelt-Brief 12/2017
Das neue US-Steuermodell: „.. auch die Briten wittern Standortvorteile” + Flüchtlinge/Migranten: Geschäftsführer müssen „sorgfältig” prüfen + GmbH-Recht: Wenn der Versammlungsleiter trickst … + Neue Internet-Attacken: So schützen Sie Ihre Stellenangebote + Kartellvergehen: Bereits der Informationsaustausch wird bestraft + GmbH-Recht: Stimmverbot für den GmbH-Gesellschafter + Geschäftsführer unterwegs: Keine Lohnsteuer bei (Zwangs-) Unterbrechungen + BISS …