Autor: volkelt
Volkelt-Brief 14/2017
Prognosen: Was halten die Kollegen davon? + Betriebliche Altersversorgung (bAV): Schlechte Aussichten für kleinere Unternehmen + Ihr Geschäftsführer-Gehalt: … jetzt nachzulesen in der Tagespresse + GmbH-Personal: Mitarbeiter werben Mitarbeiter + Neues Urteil: Nachvertragliches Wettbewerbsverbot + Hilfreich: Handbuch Digitalisierung + GmbH-Steuern: Werden Eigenkapital-Zinsen Betriebsausgaben? + BISS …
der IfO-Geschäftsklima-Index steht – Stand: 27. März 2017 – mit 112,3 Punkten auf einem 6‑Jahres-Hoch. Um die Stimmung in den deutschen Chef-Etagen ist also bestens bestellt. Beim IfO-Index wird allerdings nur abgefragt, ob …

Im Wettbewerb um (gute) Mitarbeiter wird die betriebliche Altersversorgung (bAV) immer wichtiger. Viele kleinere Unternehmen haben aber bisher immer noch keine Möglichkeit, entsprechende Angebote zu machen. In der Praxis ist das ein immer mehr ins Gewicht fallender Wettbewerbsnachteil. Fakt ist allerdings, dass …
Jede Dritte Stelle in mittelständischen Unternehmen wird über persönliche Kontakte der Mitarbeiter besetzt. In größeren Unternehmen wird nur jede 10. Stelle über Mitarbeiter-Kontakte besetzt. Damit ist die direkte Mitarbeiter-Akquise die zweitstärkste Kraft zur Rekrutierung von Mitarbeitern, nach der Stellenausschreibung in der regionalen Presse, aber noch vor Social Media und Arbeitsagenturen. Vorteil für das Unternehmen: …
Enthält das nachvertragliche Wettbewerbsverbot für einen Arbeitnehmer keinen Anspruch auf eine sog. Karenzentschädigung, dann ist die Vereinbarung von vorne herein unwirksam. Auch dann, wenn im Arbeitsvertrag eine sog. salvatorische Klausel vereinbart ist, nach der bei Unwirksamkeit einer Vereinbarung eine „dem Willen der Vertragsparteien am nächsten kommende“ angemessene Regelung gelten soll (BAG, Urteil vom 22.3.2017, 10 AZR 448/15).
Zur Senkung des deutschen Handelsbilanzüberschusses empfehlen unterdessen zahlreiche Volkswirte und Finanz-Experten eine Aufwertung und Stärkung des Investitionsstandortes Deutschland. Z. B. durch eine Reform der Unternehmensfinanzierung. Danach sollten die Eigenkapitalkosten (oder Teile der Gewinnausschüttung) steuerlich genauso behandelt werden wie die Zinsen für Fremdkapital.
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Vorschau Volkelt-Brief 14/2017
