Strategie: Besser digitalisieren mit einem (geförderten) Innovations-Assistenten + Terminsache 21.6.: Raus aus teuren Darlehensverträgen + GmbH-Fuhrpark: Die richtige Strategie für die Blaue Plakette + Geschäftsführer privat: Wann gibt es Geld zurück vom Finanzamt? + GmbH-Recht: Einladung zur Gesellschafterversammlung im Feindesland + Steuer-Deal: Keine Rechtsgrundlage für Cum-Ex-Geschäfte + Haftung: Geschäftsführerin – auf „eigene Gefahr“ + BISS …
Der Volkelt-Brief 24/2016 > Download als PDF - lesen im „Print”
Freiburg 10. Juni 2016
Sehr geehrte Geschäftsführer-Kollegin, sehr geehrter Kollege,
das Institut für Mittelstandsforschung (IfM) stellt den Geschäftsführern kleinerer Unternehmen ein schlechtes Zeugnis aus, wenn es – wie bei Industrie 4.0. – um die Beurteilung „der technologischen Reife einer Innovation und deren wirtschaftlichem Potential“ geht. Im Klartext: Die meisten Geschäftsführer haben danach wenig Ahnung von der Digitalisierung ihrer Geschäftsprozesse und können die damit verbundenen geschäftlichen Chancen nicht beurteilen. Kann man das auf sich sitzen lassen? (< zur IfM-Studie)
NEIN. Natürlich nicht. Allerdings gibt es einen kleinen aber nicht ganz unwesentlichen Unterschied zur Innovationsfreudigkeit etwa eines Startups und einem gestandenen Unternehmen. Der gestandene Geschäftsführer hat im Zweifel die Verantwortung für seine Familie und für seine Arbeitnehmer. Der Startup-Unternehmer probiert, was geht. Geht´s nicht, geht es anderweitig weiter. Anders gesagt: Gestandene Unternehmer riskieren unter kontrollierten Bedingungen. Und das ist richtig so. Richtig ist es auch, dass man von Ihnen nicht erwarten kann, dass Sie zum IT-Experten mutieren. Das ist nicht Ihre Aufgabe. Aber man darf von Ihnen erwarten, dass Sie Ihr Unternehmen auf die Digitalisierung einstellen. Notfalls mit Fördermitteln vom Staat.
Terminsache 21.6.: Raus aus teuren Darlehensverträgen
Darlehensverträge mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung, die zwischen Herbst 2002 und dem 10.6.2010 abgeschlossen wurden, können noch bis zum 21.6.2016 rückabgewickelt werden. Das betrifft alle privaten Darlehensverträge aus dieser Zeit, also auch Darlehensverträge, die im Zusammenhang mit einer Immobilienfinanzierung abgeschlossen wurden. Hier lohnt es zu widersprechen, wenn hohe Zinsen vereinbart wurden und es noch einige Zeit bis zur Umschuldung dauert. Experten gehen davon aus, dass rund 80 % aller Widerrufsbelehrungen fehlerhaft sind. Allerdings sollten Sie sich darauf einstellen, dass die Bank den Widerspruch nicht einfach hinnimmt.
Stellen Sie sich darauf ein, dass Sie Ihre Rechtsposition per Klage durchsetzen müssen. Zu prüfen ist, ob Sie den Verbraucherschutz einschalten. Bisher haben alle Instanzen – also Land- und Oberlandesgerichte – den klagenden Darlehensnehmern Recht gegeben. Eine höchstrichterliche Rechtsprechung dazu wird es nicht geben, weil die Banken eine Grundsatzentscheidung dazu auf keinen Fall wollen (Verweis auf OLG Hamburg: Urteil vom 16. Oktober 2015, 13 U 27/15).
GmbH-Fuhrpark: Die richtige Strategie für die Blaue Plakette
Ab 1.1.2017 kommt die Blaue Plakette. Dann können die Kommunen Innenstadtbereiche für Fahrzeuge sperren, die die Euro-6-Vorgaben nicht erfüllen und damit mehr als max. 80 Milligramm Stickoxyd-Schadstoff pro Kilometer auspusten.
Folge: Die meisten Dieselfahrzeuge erreichen diese Norm bislang nicht. Es ist wohl auch nicht davon auszugehen, dass diese Norm erreicht wird. Die Diesel-Affäre lässt grüßen. Sie erinnern sich: Mit Einführung des Ampelmodells sind nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette in 51 von insgesamt 53 Umweltzonen zugelassen. Der Bundesverband Fuhrpark-Management warnt: „Dann können einige Unternehmen einen Großteil ihrer Fuhrparks nicht mehr einsetzen“.
Geschäftsführer privat: Wann gibt es Geld zurück vom Finanzamt?
Bis Ende Mai mussten alle Steuerzahler, die ihre Steuerunterlagen selbst erstellen und nicht den Steuerberater damit beauftragt haben, die ESt-Erklärung 2015 einreichen. Bei Unterlassen droht Verspätungszuschlag. Dabei gilt: Je früher Sie Ihre Unterlagen einreichen umso schneller gibt es Geld zurück. Dazu gibt es jetzt Zahlen: Im bundesweiten Durchschnitt beträgt die Bearbeitungszeit durch die Finanzbehörden 53 Tage.
Wer pünktlich zum 31.5. die Steuererklärung erhält dann – fehler- und rückfragenfreie Erstellung vorausgesetzt – nach 53 Tagen, also Mitte Juli sein Geld zurück. Die längste Bearbeitungszeit haben die Finanzbehörden in Bremen. Hier kann es bis zu 80 Tagen bis zur Rückzahlung dauern. Auch im Saarland werden Steuerbescheide überdurchschnittlich lange bearbeitet (68 Tage). Am schnellsten ist das Finanzamt Bielefeld-Außenstadt (28 Tage).
Einladung zur Gesellschafterversammlung im Feindesland
Lädt der (Gesellschafter-) Geschäftsführer seinen mit ihm völlig zerstrittenen Mit-Gesellschafter in seine Räumlichkeiten zu einer Gesellschafterversammlung, sind die dort gefassten Beschlüsse wirksam, aber anfechtbar. Erscheint der zerstrittene Gesellschafter nicht zu dieser Versammlung und geht er nicht gegen die dort gefassten Beschlüsse vor (Anfechtungsklage), sind die Beschlüsse wirksam (BGH, Urteil vom 24.3.2016, IX ZB 32/15).
Steuer-Deal: Keine Rechtsgrundlage für Cum-Ex-Geschäfte
Das Finanzgericht Hessen hat jetzt klar gestellt, dass die sog. Cum-Ex-Geschäfte nicht aufgrund einer Gesetzeslücke statthaft waren, sondern dass die Kapitalertragsteuer (§ 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG) ausschließlich im Zusammenhang mit der Erhebung erstattet wird (Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 10.2.2016, 4 K 1684/14, PM vom 23.5.2016).
Haftung: Geschäftsführerin – auf „eigene Gefahr“
Kommt die Trägerin von Stöckelschuhen auf einer deutlich erkennbar und sichtbar ausgelegten Schmutzfangmatte und kommt es dabei zu einem Schaden, kann der Hausherr dafür nicht in die Haftung genommen werden (OLG Hamm, Urteil vom 13.4.2016, 11 U 127/15).
Mit besten Grüßen
Lothar Volkelt
Herausgeber + Chefredakteur