Aufsichts- oder Beiratsvergütungen können Sie in der GmbH zur Hälfte als Betriebsausgaben abziehen, wenn der Aufsichtsrat eine Überwachungsfunktion ausübt (§ 10 Nr. 4 KStG). Aber auch wirklich nur in diesem Fall. Nach den Vorgaben der Finanzbehörden sind aber die folgenden Vergütungen keine Zahlungen für Aufsichtsratstätigkeiten im Sinne des Körperschaftsteuergesetzes (so z. B. OFD Magdeburg, S 2755 – 1 – St 216): …
Autor: volkelt
Macht der Gesellschafter, der wie ein Geschäftsführer in die Leitung der GmbH eingebunden ist, im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit eine Erfindung, kann für ihn die Pflicht bestehen, diese Erfindung der GmbH (entschädigungslos) anzudienen. Und zwar dann, …
Ist der Kaufvertrag über einen GmbH-Anteil noch nicht völlig abgeschlossen, darf das Finanzamt bei der Rückabwicklung keine zweite steuerpflichtige Übertragung unterstellen. Noch besser: Auch ein bereits veranlagter Veräußerungsgewinn entfällt (BFH, Urteil vom 6.12.2016, IX R 49/15).
Die Justizbehörden der Länder weisen darauf hin, dass wieder verstärkt mit gefakten amtlichen Formularen zum Eintrag in vermeintlich öffentliche Register oder Gewerbeverzeichnisse geworben wird. Es geht noch dreister: Es werden einfach nur Rechnungen für imaginäre Einträge verschickt.
Volkelt-Brief 23/2017
Bürokratie: Rebellen übernehmen IHK Hamburg + Richtige Geschäftsführung: Vollmachten und Vertretungen + GmbH-Beirat: Vorsicht mit Vergütungen von Zusatztätigkeiten + Geschäftsführer/Technik: Muss Erfindungen der GmbH anbieten + GmbH-Anteil: FA besteuert Verkauf doppelt + GmbH-Recht: Warnung vor falschen Registereinträgen + BISS …
Volkelt-Brief 22/2017
GF/Finanzen: Terminsache – Meldung an das FA + GmbH-Verkauf: Als Geschäftsführer sind Sie der Projekt-Manager + Terminsache: Kleine GmbH müssen den Jahresabschluss 2016 vorlegen + GF/Pflichten: Befugnis zur Änderung der Gesellschafterliste + GmbH-Steuer: Attacke auf die Abgeltungssteuer scheitert + GF/Haftung: Falsche Bilanzzahlen sind strafbar + BISS …
Bis Ende Mai müssen (mussten) Sie als Geschäftsführer das Finanzamt über die Beteiligungssituation in der GmbH informieren. Und zwar dann, wenn Ihre GmbH Anteile an einer anderen Kapitalgesellschaft zum Buchwert übernommen hat. Dann müssen Sie dem Finanzamt gegenüber darlegen, „dass sie noch im Besitz der Anteile sind“.
Hintergrund: …
Ob die GmbH Anteile an Tochtergesellschaften verkaufen will oder ob die GmbH zukaufen will: Der Geschäftsführer ist für die ordnungsgemäße Abwicklung der Deals zuständig. Das betrifft Fragen wie: Wie viel darf/muss für den Anteil gezahlt werden? Was ist die richtige Bewertungsmethode? Was gehört in den Kaufvertrag? Fehlt dem Geschäftsführer dafür die „Sachkunde“, muss er sich beraten lassen (OLG Oldenburg, Urteil vom 22.6.2006, 1 U 34/03). Schwierig: …
Kleinste und kleine GmbH (Bilanzssumme bis 6 Mio. EUR, Umsatzerlöse bis 12 Mio. EUR, bis 50 Mitarbeiter) haben gerade noch 4 Wochen Zeit, den Jahresabschluss für das vergangene Geschäftsjahr (2016) erstellen (30.6.2016 gemäß § 264 HGB), diesen feststellen und beschließen zu lassen (Frist: 30.11.2017 gemäß § 42a GmbH-Gesetz). Für Sie als Geschäftsführer ist zusätzlich wichtig: Lassen Sie den Beschluss über Ihre Entlastung fassen. Planen Sie die Gesellschafterversammlung rechtzeitig und fassen Sie alle Beschluss formal korrekt. Das bedeutet:…
Der BGH hat in einer Grundsatzentscheidung festgestellt, dass der Geschäftsführer zur Korrektur einer unrichtigen, vom Notar eingereichten Gesellschafterliste (§ 40 Abs. 2 Satz 1 GmbH-Gesetz) befugt ist. Das Registergericht ist daran gebunden und muss – eventuell nach rechtlicher Prüfung – die verbesserte Liste eintragen (BGH, Beschluss vom 7.2.2017, II ZR 28/15).