Erteilt der Allein-Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH einem zweiten Geschäftsführer (ohne Beteiligung) eine Weisung, nach der …
Schlagwort: Weisungsrecht
Selbst wenn der in der GmbH als Arbeitnehmer angestellte Gesellschafter über 50 % der Stimmen hält und damit Beschlüsse der GmbH verhindern kann, ist das alleine noch kein Indiz dafür, dass der Gesellschafter kein Arbeitnehmer im sozialversicherungsrechtlichen Sinne sein kann (beherrschender Gesellschafter). Vielmehr müssen alle Kriterien der sozialversicherungsrechtlichen Einstufung berücksichtigt (z. B. Weisungsrechte) und praxisrelevant bewertet werden (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7.1.2016, L 9 KR 84/13). …
Volkelt-Brief 39/2014
Themen heute: Compliance - Geschäftsführer brauchen immer mehr juristisches Beurteilungsvermögen + „Partner des Mittelstandes“: Vorsicht vor den Telekom-Angeboten + Selbstanzeige: Neue Steuer-Risiken für anschluss-geprüfte Unternehmen + OLG Naumburg: Bei Vetternwirtschaft haftet der Geschäftsführer + GmbH-Gewinnausschüttung: Unbedingt rechtzeitigen Antrag beim FA stellen + Achtung: Sozialversicherung straft Geschäftsführung „im Team” ab + Geschäftsführer-Krankheit: Freistellung besser als Ende der Tätigkeit + BISS …
Weisungsrecht (Arbeitgeber)
Das Weisungsrecht gewährleistet dem Arbeitgeber das Recht, Ort, Zeit, Inhalt und Art und Weise der zu leistenden Arbeit zu bestimmen. Allerdings werden diesem Weisungsrecht Grenzen gesetzt durch die gesetzlichen Vorschriften, kollektivvertragliche oder einzelvertragliche Vereinbarungen. Je ausführlicher der Einzelarbeitsvertrag die Arbeitsleistung regelt, desto weniger Raum bleibt für das Weisungsrecht. Insofern sollte bei Abschluss des Arbeitsvertrages nicht jedes Detail im Arbeitsvertrag geregelt werden. Änderungen der Arbeitsbedingungen, die vom Weisungsrecht nicht mehr gedeckt sind, können nur durch eine einvernehmliche Änderung des Arbeitsvertrages oder durch eine Änderungskündigung durchgesetzt werden.
Soll dem Arbeitnehmer ein anderer Arbeitsbereich zugeteilt werden, bedarf dies einer Versetzung. Diese ist nur möglich, wenn der Arbeitsvertrag eine Versetzungsklausel enthält, etwa eine Formulierung, die vorsieht, dass es möglich ist, dem Arbeitnehmer andere zumutbare, gleichwertige Tätigkeiten zu übertragen. Bei Fehlen einer solchen Vertragsklausel kann der Inhalt des Arbeitsvertrages nur durch eine Änderungskündigung geändert werden.
Auch in zeitlicher oder örtlicher Hinsicht ist das Weisungsrecht durch den Arbeitsvertrag begrenzt. Einmal vertraglich festgelegte Arbeitszeiten sind nicht ohne weiteres durch das Weisungsrecht zu ändern. Dies gilt auch hinsichtlich des vertraglich festgelegten Arbeitsortes. So kann nicht einseitig der Arbeitnehmer zum Einsatz an einem anderen Arbeitsort gezwungen werden. Auch ein Auslandseinsatz oder die Verfolgung einer Betriebsverlegung an einen anderen Ort ist nicht einseitig durchsetzbar. Hier kann aber durch eine Versetzungsklausel im Arbeitsvertrag das Direktionsrecht erheblich ausgedehnt werden.
Volkelt-Brief 31/2013
Themen heute : Firmen-Kommunikation - Ende der Netzneutralität ostet 30 bis 70 % mehr + GmbH-Recht: OLG Köln – Sie müssen nicht jede Gesellschafter-Weisung ausführen + Steuern: OECD-Aktionsplan bedeutet „Aus“ für das Steuer-Spar-Lizenz-Modelle + Terminsache – mittlere und große GmbHs müssen den Jahresabschluss feststellen + Steuerprüfung: Finanzbehörden suchen im Internet gezielt nach Steuervergehen + BISS …
Fremd-Geschäftsführer oder Geschäftsführer mit einer Mini-Beteiligung an der GmbH kennen das Risiko: Bei Geschäftsführungs-Entscheidungen, die …
Will ein Gesellschafter dem anderen Hausverbot erteilen, …
Nach der Privatisierung öffentlicher Aufgaben in kommunale GmbHs, verstärkt sich der Ruf nach Kontrolle dieser Unternehmen durch die Politik. Immer öfter …
Volkelt-Brief 03/2013
Themen heute: Kontrolle: Gesellschafter können Sonderprüfung auch für GmbH anordnen + Haftung: Geschäftsführer haftet für Verstöße der GmbH gegen Wettbewerbsregeln + Kommunale GmbH: Mehr Kontrollen für Geschäftsführer und Aufsichtsrat + Geschäftsführer-Vorsorge: Fehler in der Probezeit werden teuer + FG Düsseldorf: Gesetzliches Rentenalter gilt auch für Geschäftsführer + Zahlen/Fakten: Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren neu festgelegt + Recht: Auseinandersetzungen zwischen den Gesellschaftern als wichtiger Grund für die Auflösung der GmbH + BISS …
Selbst wenn ein für eine Betriebsversammlung besser geeigneter Raum im Unternehmen vorhanden ist, dürfen Sie bestimmen, …