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Volkelt-Briefe

Kommunale GmbH: Mehr Kontrollen für Geschäftsführer und Aufsichtsrat

Nach der Pri­va­ti­sie­rung öffent­li­cher Auf­ga­ben in kom­mu­na­le GmbHs, ver­stärkt sich der Ruf nach Kon­trol­le die­ser Unter­neh­men durch die Poli­tik. Immer öfter …

wer­den Fra­gen nach Wei­sungs­rech­ten und Zuläs­sig­kei­ten von Quer­fi­nan­zie­run­gen dis­ku­tiert und vor Gericht aus­ge­tra­gen (vgl. zuletzt Nr. 21/2012). Jetzt liegt ein Gesetz­ent­wurf zur Regu­lie­rung von kom­mu­na­len GmbHs vor (BT-Druck­sa­che 17/11587 vom 20.11.2012). Geplant sind:

  1. eine Aus­wei­tung der Aus­kunfts- und Wei­sungs­rech­te zuguns­ten der Kommunen,
  2. öffent­li­che Aufsichtsrats-Sitzungen,
  3. die Amts­zei­ten von Auf­sichts­rä­ten sol­len an die Wahl­pe­ri­oden der kom­mu­na­len Ver­wal­tung (Gemein­de­rat) gekop­pelt werden,
  4. der Unter­neh­mens­zweck soll gestärkt bzw. stär­ker am öffent­li­chen Inter­es­se aus­ge­rich­tet wer­den (d. h., Akti­vi­tä­ten außer­halb des Unter­neh­mens­zwecks wer­den erschwert).

Für die Pra­xis: Damit wird der Gestal­tungs­spiel­raum der Geschäfts­füh­rer wei­ter ein­ge­engt. Die Geschäfts­po­li­tik der kom­mu­na­len GmbHs wird noch mehr öffent­li­cher Kon­trol­le aus­ge­setzt. Zwar han­delt es sich beim oben genann­ten Gesetz­ent­wurf zunächst um einen Vor­schlag der LINKE. U. E. sind auch die ande­ren Par­tei­en nicht abge­neigt, den Ver­tre­tern der Poli­tik in den Kom­mu­nen wie­der mehr Raum und Macht einzuräumen.

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