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Volkelt-Briefe

GmbH-Recht: Gesellschafter kann kein GmbH-Hausverbot aussprechen

Will ein Gesell­schaf­ter dem ande­ren Haus­ver­bot erteilen, …

dann geht das nur über den Geschäfts­füh­rer bzw. einen Gesell­schaf­ter­be­schluss mit Wei­sung an der Geschäfts­füh­rer. Die GmbH hat das Haus­recht (OLG Mün­chen, Urteil vom 17.1.2013, 23 U 4421/12).

Für die Pra­xis: Der Gesell­schaf­ter allei­ne ist also nicht berech­tigt eine ent­spre­chen­de Einst­wei­li­ge Ver­fü­gung (Inhalt: „Unter­sa­gung des Betre­tens der Geschäfts­räu­me)“ beim Amts­ge­richt zu bean­tra­gen. Aus den oben genann­ten Grün­den wird ein sol­cher Antrag nicht ange­nom­men bzw. abgelehnt.

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