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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 39/2018

Arbei­ten im Home-Office: Neue Erkennt­nis­se über Leis­tung und Moti­va­ti­on + GmbH-Jah­res­ab­schluss: Ihre Ver­ant­wor­tung und Ihre Risi­ken + Digi­ta­les: So durch­fors­tet das Fin­a­nanz­amt Inter­net-Web­sites + Geschäfts­füh­rer-Haf­tung: D&O‑Schutz geht bei Gesell­schaf­ter-Wech­sel ver­lo­ren + GmbH/Steuer: Ver­lust­vor­trag geht nach Abspal­tung der Kom­ple­men­tär-GmbH unter + Mit­ar­bei­ter: Arzt­be­such als unver­schul­de­tes Arbeits­ver­säum­nis + Mit­ar­bei­ter: Kos­ten­lo­ser Urlaubs­rech­ner für Mini-Jobber

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

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Steuer: Verlustvortrag geht nach Abspaltung der Komplementär-GmbH unter

Bei Gesell­schaf­ter­wech­seln in Mit­un­ter­neh­mer­schaf­ten geht die Unter­neh­mer­iden­ti­tät ver­lo­ren und damit der auf den Mit­un­ter­neh­mer ent­fal­len­de vor­trags­fä­hi­ge Fehl­be­trag unter. Dies gilt auch für die Über­tra­gung eines Kom­man­dit­an­teils im Rah­men einer Abspal­tung. Die Über­tra­gung des Kom­man­dit­an­teils im Rah­men der Abspal­tung ist als Aus­schei­den der ehe­ma­li­gen GmbH als Gesell­schaf­te­rin und Ein­tritt einer neu­en GmbH als neu­er Gesell­schaf­te­rin anzu­se­hen (FG Düs­sel­dorf, Urteil v. 9.7.2018, 2 K 2170/16 F).

Strit­tig ist, inwie­weit die sog. Kon­zern­klau­sel (§ 8c KStG) auf eine Kom­man­dit­ge­sell­schaft anzu­wen­den ist. Im Fall ging es um die Abspal­tung des Kom­man­dit­an­teils auf eine als zusätz­li­che Kom­ple­men­tä­rin ein­tre­ten­de GmbH. In der Sache ist wegen der grund­sätz­li­chen Bedeu­tung Revi­si­on zuge­las­sen. Wir hal­ten Sie auf dem Laufenden.

 

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Stillstand: Kaum Steuer-News für GmbHs im Jahrssteuergesetz 2018

Steu­er­po­li­tik – ins­be­son­de­re für klei­ne­re und mitt­le­re Unter­neh­men – haben wir im Koali­ti­ons­ver­trag der Gro­Ko ver­geb­lich gesucht (vgl. Nr. 13/2018, Koali­ti­ons­ver­trag S. 66 ff.). Für GmbHs von Inter­es­se ist hier ledig­lich die Abschaf­fung der Abgel­tungs­steu­er für Zin­sen (also auch für Zin­sen aus Gesell­schaf­ter­dar­le­hen). Im jetzt vor­lie­gen­den Refe­ren­ten­ent­wurf für das Jah­res­steu­er­ge­setz 2018 (JStG) ist davon aller­dings zunächst ein­mal noch nichts nach­zu­le­sen. Die SPD wird hier wohl noch auf Nach­bes­se­rung bestehen. Anders die Steu­er­po­li­tik für gro­ße Unter­neh­men und Kon­zer­ne. Strit­tig war hier die Rege­lung zum Ver­lust­ab­zug bei der Über­nah­me von Fir­men. Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt hat den Weg­fall des Ver­lust­vor­trags (sog. schäd­li­che Über­nah­me) bei einem Gesell­schaf­ter­wech­sel von 25 bis 50 % der Antei­le als ver­fas­sungs­wid­rig moniert.

Dazu: …

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Volkelt-Brief 24/2018

Steuerprüfung/Kassennachschau: Wun­dern Sie sich nicht, wenn der Prü­fer als „Kun­de” kommt + Kon­flik­te in der GmbH: Res­sort-Inter­es­se oder GmbH-Wohl – was tun? + Digi­ta­les: Das lan­ge War­ten auf Block­chain + Geschäfts­füh­rer-Haf­tung: Wie­der 2 wich­ti­ge neue Urtei­le + GmbH-Finan­zen: Bür­ge bürgt nicht bei Miss­brauch + Steu­er-Vor­teil: Wert­gut­ha­ben-Kon­to für den Fremd- Geschäfts­füh­rer + GmbH/Steuer: Finanz­ge­richt Ham­burg – AdV bei Verlustvortrag

 

 

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GmbH Steuern: Verlustregelung kommt auf den Prüfstand

Erneut lässt das Finanz­ge­richt Ham­burg eine Rege­lung zur steu­er­li­chen Aner­ken­nung von Ver­lus­ten im Fal­le eines Anteils­kaufs vom Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt prü­fen. Dies­mal geht es um die Rege­lung, wonach der Ver­lust­vor­trag ent­fällt, wenn inner­halb von 5 Jah­ren mehr als 50 % der Antei­le einer GmbH erwor­ben wer­den (FG Ham­burg, Urteil v. 29.8.2017, 2 K 245/17). …

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Volkelt-Brief 42/2016

Volkelt-FB-01Schlech­te Aus­sich­ten: Still­stand an der Unter­neh­mens-Steu­er­front + Sanierung/Beteiligung: Neue Mög­lich­kei­ten bei der Ver­lust­ver­rech­nung + Geschäfts­füh­rer-Gehalt: Neue Rechts­la­ge für die Gehalts­kür­zung + Beschluss­fas­sung: Ver­samm­lungs­lei­ter darf nicht ein­fach abbre­chen + Grund­er­werb­steu­er: Aus für Share deal + Pflicht­ver­öf­fent­li­chung: Wie­der­ho­lungs­tä­ter müs­sen mehr zah­len + BISS

 

 

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Sanierung/Beteiligung: Neue Möglichkeiten bei der Verlustverrechnung

Das Bun­des­ka­bi­nett hat das Gesetz zur Wei­ter­ent­wick­lung der steu­er­li­chen Verlust­ver­rechnung bei Kör­per­schaf­ten ver­ab­schie­det und ins Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren ein­gebracht. Erfreu­lich: Damit wird es zusätz­li­che Mög­lich­kei­ten der Ver­lust­ver­rech­nung bei der Ver­äu­ße­rung von Unter­neh­men geben. Nach der jet­zi­gen Rege­lung gehen nicht genutz­te Ver­lus­te ganz oder teil­wei­se ver­lo­ren, wenn mehr 25 % eines Unter­neh­mens über­tra­gen bzw. erwor­ben wer­den (§ 8c KStG, qua­li­fi­zier­ter Anteils­eig­ner­wech­sel bzw. Kon­zern­klau­sel). In der Pra­xis führ­te das oft dazu, dass … 

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Volkelt-Brief 19/2016

Volkelt-FB-01GmbH-Stra­te­gie: Wie digi­tal ist Ihre GmbH? + Feh­ler in der GmbH: So hal­ten Sie den Scha­den in Gren­zen + Steu­er-Straf­ver­fah­ren: Gerich­te machen Kom­pro­mis­se mit + GmbH-Recht: Direk­tor der „Limi­t­ed“ haf­tet nach deut­schem Recht + Arbeits­recht: Arbeit­neh­mer darf sei­nen Arbeit­ge­ber in der BILD-Zei­tung anpran­gern + Vor­ge­zo­ge­nes Erbe: Ver­lust­vor­trag der GmbH ent­fällt + BISS

 

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Vorgezogenes Erbe: Erst den Verlustvortrag verbrauchen

Der Ver­lust­vor­trag einer GmbH geht ver­lo­ren, wenn inner­halb von 5 Jah­ren mehr als 50 % der Antei­le den Eigen­tü­mer wech­seln. Laut Finanz­ge­richt (FG) Müns­ter gilt das auch, wenn im Wege der vor­weg­ge­nom­me­nen Erb­fol­ge mehr als 50 % der Antei­le auf den Nach­fol­ger über­tra­gen wer­den (FG Müns­ter, Urteil 4.11.2015, 9 K 3478/13 F). …

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Volkelt-Brief 27/2015

Volkelt-NLImmer schön cle­ver: Kauf/Ver­kauf eines GmbH-Anteils mit Vor­ver­trag (let­ter of intent) + Kar­tell­ver­ge­hen: Kei­ne Stra­fen nach Neu­ord­nung der Geschäf­te + Mit­be­stimm­te GmbH: Die Frau­en­quo­te gilt auch für das Manage­ment + Geschäfts­füh­rer im Bei­rat: Ver­net­zen Sie sich mit Geschäfts­part­nern + Kor­rek­tu­ren: Nach­trag zur elek­tro­ni­schen Steu­er­erklä­rung  + Ver­kauf eines Kom­ple­men­tär-Anteils: Schau­en Sie dem FA auf die Fin­ger + Geschäfts­füh­rer pri­vat: Finanz­amt darf Vor­sor­ge nicht  bestra­fen +  BISS