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Neue Rechtslage: Gesellschafter-Ladung per E‑Mail

In vie­len klei­ne­ren GmbHs läuft die Ein­la­dung zur Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung form­los – auf Zuruf. Nur wenn es drauf ankommt, wird die Schrift­form ein­ge­hal­ten – so wie es in § 51 des GmbH-Geset­zes vor­ge­se­hen ist. In nicht weni­gen Gesell­schafts­ver­trä­gen ist dar­über hin­aus zusätz­lich und aus­drück­lich ver­ein­bart, dass die Ein­la­dung schrift­lich mit ein­ge­schrie­be­nem Brief zu erfol­gen hat. Dar­an soll­ten Sie sich im Grund­satz hal­ten. Aber manch­mal eilt es, alte und neue Gewohn­hei­ten sind zur Rou­ti­ne gewor­den – zum Bei­spiel die form­lo­se Abspra­che,  Ein­la­dung und Mit­tei­lung der Tages­ord­nung per E‑Mail. Wie (rechts-) sicher sind die so gefass­ten Beschlüsse?

Grund­sätz­lich gilt:

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Volkelt-Brief 05/2019

Neue Rechts­la­ge: Gesell­schaf­ter-Ein­la­dung per E‑Mail + GmbH/Steuern: Prü­fen Sie Vor­aus­zah­lun­gen für Ihre GmbH für 2019 + Ver­trä­ge mit Fami­li­en-Ange­hö­ri­gen: Feh­ler las­sen sich rück­wir­kend besei­ti­gen + Digi­ta­les: Die neu­en Auf­ga­ben der Geschäfts­füh­rung + GmbH/Finanzen: Nut­zen Sie Son­der-Klau­seln im Gesetz für höhe­re Prei­se  GmbH-Erb­schaft: Finanz­amt muss GmbH-Wert objek­tiv ermit­teln + Neu­es BMF-Schrei­ben zur Abgel­tungs­steu­er + Erb­schaft­steu­er­erleich­te­rung nur für die ech­te Betriebs­auf­spal­tung + Mit­ar­bei­ter: Gefähr­dungs­an­zei­gen recht­fer­ti­gen kei­ne Abmahnung

 

 

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Volkelt-Brief 31/2018

NEU Ach­tung: D&O zahlt nicht für Fehl­ent­schei­de in der GmbH-Kri­se + Geschäfts­füh­rer-Risi­ko: Ent­schei­den unter Plau­si­bi­li­tä­ten – nur „mbH” + Digi­ta­les: Die neu­en Clus­ter – stimmt der Gegen­stand Ihrer GmbH noch? + DRV-Betriebs­prü­fung aktu­ell: GmbHs ohne Mit­ar­bei­ter im Visier + Mit­ar­bei­ter gesucht: Fischen in frem­den Gewäs­sern + Arbeits­recht: Lei­ter der Betriebs­stät­te darf Betriebs­rat wer­den + Wirt­schafts­po­li­tik: Zukunft des Soli­da­ri­täts­zu­schlags im Finanz­aus­schuss BGH: Untreue-Urteil gegen den Geschäfts­füh­rer der EBE GmbH bestä­tigt + Büro­kra­tie: Neu­es Gesetz wird Whist­le­b­lower schützen

 

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Arbeitsrecht: Leiter der Betriebsstätte darf Betriebsrat werden

Der Lei­ter einer Betriebs­stät­te (hier: Fili­al­lei­ter in der Sys­tem­gas­tro­no­mie „Nord­see”) ist nicht zwin­gend lei­ten­der Ange­stell­ter. Fol­ge: Er kann in sei­ner Eigen­schaft als Fili­al­lei­ter zum Betriebs­rat gewählt wer­den und so tätig wer­den. Im Urteils­fall war der Lei­ter der Betriebs­stät­te laut schrift­li­chem Anstel­lungs­ver­trag nicht befugt, den Mit­ar­bei­tern gegen­über Arbeit­ge­ber­ent­schei­dun­gen (Abmah­nung, Kün­di­gung, Ein­stel­lung) zu tref­fen. Nach der Wahl erhielt der Fili­al­lei­ter eine Stel­len­be­schrei­bung, wonach er Mit­ar­bei­ter ein­zu­stel­len und kün­di­gen durf­te. Dazu das Gericht: Ent­schei­dend ist der Anstel­lungs­ver­trag (Arbeits­ge­richt Neu­müns­ter, Urteil v. 27.6.2018, 3 BV 3a/18).

 

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Volkelt-Brief 29/2018

Füh­rung in digi­ta­len Zei­ten: Wie behal­ten Sie eigent­lich den Über­blick? + Schlan­ke Füh­rung: Mee­ting oder Intranet/Outlook – was passt wann bes­ser + Digi­ta­les: Wie und wann Sie neue Pro­jek­te sinn­voll aus­glie­dern + Geschäfts­füh­rer Haf­tung: Vor­sicht „Bau­geld“ – Sie müs­sen rich­tig doku­men­tie­ren Über­zo­gen: Öffent­li­ches Anschwär­zen recht­fer­tigt die Ein­zie­hung des GmbH-Anteils War­nung vor betrü­ge­ri­schen eMails vom Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um + Die­sel­ga­te (I): BGH bestä­tigt Kla­ge­be­fug­nis + Geschäfts­füh­rer in der Toch­ter GmbH: Anspruch auf das Teil­ein­künf­te­ver­fah­ren + VW-Die­sel­ga­te (II): Es dau­ert und dau­ert und dauert …

 

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Geschäftsführer Haftung: Vorsicht „Baugeld“ – Sie müssen richtig dokumentieren

Das Ober­lan­des­ge­richt (OLG) Cel­le hat jetzt eine wei­te­re Lücke im Haf­tungs­recht des GmbH-Geschäfts­füh­rer geschlos­sen. Ver­han­delt wur­de um die ord­nungs­ge­mä­ße Ver­wen­dung von „Bau­geld” der GmbH. Kon­kret geht es um die Mit­tel aus einer Immo­bi­li­en­fi­nan­zie­rung, die die GmbH zur Erwei­te­rung der Betriebs­ge­bäu­de auf­ge­nom­men hat­te. Der Fall: Der Geschäfts­füh­rer muss­te für die betrof­fe­ne GmbH Insol­venz anmel­den und konn­te die für Werk­lohn­leis­tun­gen aus­ste­hen­de Rech­nung über ca. 20.000 EUR nicht mehr beglei­chen. Das Bau­un­ter­neh­men klag­te mit dem Ziel, den Geschäfts­füh­rer per­sön­lich für die aus­ste­hen­de For­de­rung in die Haf­tung zu neh­men. Begrün­dung: Miss­bräuch­li­che Ver­wen­dung des sog. Baugeldes.

Das OLG Cel­le kommt jetzt zu fol­gen­dem Ergebnis: … 

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BAG stutzt Bemessungsgrundlage für dividendenabhängige Tantieme

Erhält der Vor­stand (Geschäfts­füh­rer) einer Kapi­tal­ge­sell­schaft eine divi­den­den­ab­hän­gi­ge Tan­tie­me, gibt es nur bei einer nomi­nel­len Kapi­tal­erhö­hung aus Gesell­schafts­mit­teln eine zusätz­li­che Aus­gleichs­zah­lung auf die Tan­tie­me (sog. Ver­wäs­se­rungs­aus­gleich nach § 216 Abs. 3 Satz 1 AktG). Ein Anspruch auf Zusatz­zah­lun­gen auf die Tan­tie­me besteht aber nicht, wenn es sich um eine effek­ti­ve Kapi­tal­erhö­hung han­delt – der Kapi­tal­ge­sell­schaft also zusätz­li­ches Kapi­tal von neu­en, bis dahin außen ste­hen­den Gesell­schaf­tern zuge­führt wird (BAG, Urteil v. 27.6.2018, 10 AZR 295/17).