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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 31/2018

NEU Ach­tung: D&O zahlt nicht für Fehl­ent­schei­de in der GmbH-Kri­se + Geschäfts­füh­rer-Risi­ko: Ent­schei­den unter Plau­si­bi­li­tä­ten – nur „mbH” + Digi­ta­les: Die neu­en Clus­ter – stimmt der Gegen­stand Ihrer GmbH noch? + DRV-Betriebs­prü­fung aktu­ell: GmbHs ohne Mit­ar­bei­ter im Visier + Mit­ar­bei­ter gesucht: Fischen in frem­den Gewäs­sern + Arbeits­recht: Lei­ter der Betriebs­stät­te darf Betriebs­rat wer­den + Wirt­schafts­po­li­tik: Zukunft des Soli­da­ri­täts­zu­schlags im Finanz­aus­schuss BGH: Untreue-Urteil gegen den Geschäfts­füh­rer der EBE GmbH bestä­tigt + Büro­kra­tie: Neu­es Gesetz wird Whist­le­b­lower schützen

 

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

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Volkelt-Briefe

Mitarbeiter gesucht: Fischen in fremden Gewässern

Die Abwer­bung auch einer Viel­zahl von Mit­ar­bei­tern eines Mit­be­wer­bers ist nur dann unlau­ter, wenn sich die Abwer­bung nicht mehr als Ver­such der Gewin­nung neu­er Mit­ar­bei­ter auf dem Arbeits­kräf­te­markt dar­stellt, son­dern nach den Gesamt­um­stän­den auf die geziel­te Behin­de­rung des Mit­be­wer­bers gerich­tet ist. Ein Anhalts­punkt dafür kann sein, dass „putsch­ar­tig” gan­ze Geschäfts­be­rei­che ein­schließ­lich der damit ver­bun­de­nen Kun­den abge­wor­ben wer­den. Dage­gen reicht es für den Schluss auf die Behin­de­rungs­ab­sicht allein nicht aus, dass die Abwer­bung die Wett­be­werbs­po­si­ti­on des Mit­be­wer­bers erheb­lich beein­träch­tigt (OLG Frank­furt a. M., Urteil v. 15.5.2018, 6 W 39/18).

Grund­sätz­lich gilt: Es besteht Abwer­bungs­frei­heit. Die Frei­heit des Wett­be­werbs erstreckt sich auch auf die Nach­fra­ge nach Arbeit­neh­mern. Unter­neh­mer haben kei­nen Anspruch auf den Bestand ihrer Mit­ar­bei­ter. Die für ein Unter­neh­men Täti­gen sind zudem in der Wahl ihres Arbeits­plat­zes frei.  Nur in wirk­lich extre­men Fäl­len kann die Abwer­bung de fac­to unter­bun­den werden.