Schlagwort: Unzeit
Nur in der Einpersonen-GmbH sind Sie sicher, dass es einigermaßen konfliktfrei zugeht. Sobald es mehrere Gesellschafter und/oder Geschäftsführer gibt, müssen Sie davon ausgehen, dass es – in der Regel alle zwei Jahre – zu mehr oder weniger intensiven Konfliktsituationen kommt. Das liegt in der Natur der Sache: Unternehmerische Entscheidungen sind immer auch Überzeugungs-Entscheidungen. Und die können durchaus unterschiedlich ausfallen. Wem sage ich das? …
Volkelt-Brief 46/2017
Letzter Ausweg: „Hiermit lege ich mein Amt nieder …” + Geschäftsführer-Gehalt: Tantiemen steigen auch in den Handwerker-GmbHs + D & O gegen Vermögensschaden: Versicherer nutzen Rechtslücke konsequent aus + Digitalisierung: Keine Angst vor dem Nerd! + Geschäftsführer-Finanzen: Anspruch des Geschäftsführers auf Tantieme + Steuer: BFH streicht Vergünstigung für MBO
BISS … die Wirtschaft-Satire
Bisher musste man davon ausgehen, dass eine Amtsniederlegung des GmbH-Geschäftsführers „zur Unzeit“ nicht möglich ist. Mit der Folge, dass der Geschäftsführer bei Insolvenzgefahr im Amt bleiben musste oder – sofern er sein Amt nicht ausübte – er dennoch für Insolvenzvergehen in der Krisenzeit zur Haftung herangezogen werden konnte. Aufgepasst: Hier gibt es ein interessantes Urteil des OLG Düsseldorf, das erfreulich für alle Geschäftsführer ist. Tenor: „Die Niederlegung des Amtes des Geschäftsführers einer GmbH ist im Grundsatz selbst dann wirksam, wenn objektiv kein wichtiger Grund vorliegt oder wenn sie zur Unzeit erfolgt“ (OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.6.2015, I‑25 Wx 18/15).…
Volkelt-Brief 50/2015
Geschäftsführer-Rechte: Amtsniederlegung wird einfacher + OLG München: Geschäftsführer hat keinen Anspruch auf Weihnachtsgeld + Geschäftsführer in der Industrie: Hier können Sie richtig verdienen + Betriebsprüfung: Vorab-Steuerzahlung bringt Zinsnachlass + Steuer: Finanzamt darf keine Schenkungssteuer auf vGA berechnen + Mitarbeiter: Praktikum verkürzt Azubi-Probezeit nicht + BISS …
Der Volkelt-Brief 50/2015 > Download als PDF - lesen im „Print”
Auch wenn Sie als Geschäftsführer in der wirtschaftlichen Krise der GmbH bereits innerhalb der Dreiwochen-Frist korrekt Insolvenzantrag gestellt haben, dürfen Sie anschließend nicht einfach Ihr Amt niederlegen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.11.2014, 20 W 317/11, rechtskräftig). …
Volkelt-Brief 9/2015
Neu-Organisation: Als Chef dürfen SIE Führungskräfte kündigen + Die neuen GmbH-Größenklassen: Neue Kriterien für die Umsatzerlöse + Letzte Rettung: Legen SIE Ihr Amt nieder, bevor es zu spät ist + GmbH-Vorschuss hilft gegen IHRE private Finanzierungslücke + Mindestlohn: Subunternehmen bleiben Risiko – was SIE tun können? + Finanzen: Pauschalgebühr für die Überziehung „zurück” + Finanzen: Negativ-Zinsen für Altverträge müssen SIE nicht hinnehmen + Geschäftsführer privat: Krankheitskosten sind (noch) keine Sonderausgaben + BISS …
Ist die GmbH in der wirtschaftlichen Krise nicht mehr zu „leiten“, kann es für den Geschäftsführer richtig sein, sein Amt niederzulegen. Z. B., wenn die Gesellschafter keinen Beschluss zur Finanzierung der GmbH fassen (Kapitalerhöhung, Sicherheiten usw.). Solange die GmbH noch nicht insolvent ist, ist …
Volkelt-Brief 49/2012
Themen heute: E‑Mails ohne Ende – 6 TIPPs gegen Zeitverschwenndung + Verdienst: Geschäftsführer verlieren im Vergleich mit dem Festverdiener + Nachfolge/Führung: Fremd-Geschäftsführer: Kaum Beteiligungsangebote in Familien-GmbHs + Geschäftsführer-Gehalt/Steuern: Urlaubs- und Weihnachtsgeld für 2013 jetzt beschließen + Recht/Haftung: Gesellschafter haftet für GmbH ohne Geschäftsführer + Steuern: Finanzamt darf Gewinne und Gehälter nicht zusätzlich mit Schenkungsteuer bestrafen + Arbeitsrecht: Whistleblowing rechtfertigt fristlosen Rauswurf + BISS .…