Nicht jede unzulässige Verminderung des GmbH-Vermögens durch Geschäftsführungs-Maßnahmen erfüllt den Tatbestand der Untreue. Dazu der Bundesgerichtshof (BGH) in einer aktuellen Entscheidung gegen die Geschäftsführer einer Massivhaus-GmbH: „Eine Vermögensminderung ist nach dem Prinzip der Gesamtsaldierung festzustellen. Maßgeblich ist der Vergleich der Vermögenswerte unmittelbar vor und nach der pflichtwidrigen Verhaltensweise zu Lasten des GmbH-Vermögens” (BGH, Beschluss v. 26.6.2019, 1 StR 551/18).
Schlagwort: Untreue
Nach dem spektakulären Absturz des Billigstromanbieters TelDaFax musste im Frühjahr 2013 auch der Stromanbieter Flexstrom AG Insolvenz anmelden. Wir haben dazu ausführlich berichtet (vgl. Nr. 19/2013). Beide Unternehmen hatten mit einem sog. Schneeballsystem hohe Umsätze erzielt, konnten aber am Schluss die Rechnungen für die Stromerzeuger nicht mehr zahlen, weil zu wenig neue Kunden akquiriert wurden. Jetzt – 5 Jahre später – muss sich der damalige Geschäftsleiter Robert Mundt vor Gericht verantworten. Vorwurf: Untreue. Dabei geht es allerdings nur um die wenige Monate vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausgezahlten Vorstandsgehälter. Der Vorwurf des vorsätzlichen Bankrotts konnte von der Staatsanwaltschaft offensichtlich nicht ausreichend belegt werden.
Volkelt-Brief 31/2018
NEU Achtung: D&O zahlt nicht für Fehlentscheide in der GmbH-Krise + Geschäftsführer-Risiko: Entscheiden unter Plausibilitäten – nur „mbH” + Digitales: Die neuen Cluster – stimmt der Gegenstand Ihrer GmbH noch? + DRV-Betriebsprüfung aktuell: GmbHs ohne Mitarbeiter im Visier + Mitarbeiter gesucht: Fischen in fremden Gewässern + Arbeitsrecht: Leiter der Betriebsstätte darf Betriebsrat werden + Wirtschaftspolitik: Zukunft des Solidaritätszuschlags im Finanzausschuss + BGH: Untreue-Urteil gegen den Geschäftsführer der EBE GmbH bestätigt + Bürokratie: Neues Gesetz wird Whistleblower schützen
BISS … die Wirtschaft-Satire
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die 3‑jährige Haftstrafe wegen Untreue gegen den Geschäftsführer der Entsorgungsbetriebe Essen (EBE GmbH) bestätigt. Im Einzelnen ging es um diese Verfehlungen: Der Geschäftsführer hatte einen Zahlungsanspruch gegen die Firma eines befreundeten Unternehmers unter Verwendung von Scheinrechnungen ausbuchen lassen. Er hatte Mitarbeiter dafür abgestellt hatte, den Bürgermeister der Stadt Essen unentgeltlich zu chauffieren. Dem ehemaligen Betriebsratsvorsitzenden des Unternehmens hatte er Arbeitsentgelt in unberechtigter Höhe gezahlt. Aus Gefälligkeit gegenüber einem externen Computerspezialisten hatte er die Vergütungspauschale eines längerfristig geschlossenen Beratervertrags nachträglich um mehr als 50 % erhöht. Gesamtschaden für die kommunale GmbH: 650.000 EUR (BGH, Urteil v. 20.6.2018, 4 StR 561/17).
Der Geschäftsführer gab Insider-Informationen über geplante Grundstückskäufe an einen Makler weiter, der dafür sorgte, dass die Preise anstiegen, so dass der kommunalen Bau-GmbH erhebliche Mehrkosten entstanden (z. B. für das Bauprojekt Düsseldorfer Justizzentrum). Dafür kassierte er Provisionen. Wegen Bestechlichkeit und Untreue wurde er vom Landgericht zu einer Freiheitsstrafe von insgesamt sieben Jahren und sechs Monaten verurteilt. Der BGH bestätigte jetzt das Strafmaß (BGH, Beschluss v. 20.3.2018, 1 StR 401/17).
Volkelt-Brief 05/2018
- Recht: Wer zahlt, wenn Sie falsch beraten werden? + Im Überblick: Urteile 2017 zur vGA, die SIE kennen sollten … + Karneval/Fasching: So halten Sie die Narren im Zaum + Geschäftsführer-Haftung: Gericht macht aus Treuhand Untreue + Kein Kündigungsschutz für den GF einer Management-Beratung + Altersvorsorge: ACHTUNG bei Auszahlung der Pensionszusage + Finanzen: Zuschuss zur betriebswirtschaftlichen Beratung
BISS … die Wirtschaft-Satire
Sie erinnern sich: In Ausgabe Nr. 48/2017 hatten wir über ein vor dem Landgericht Freiburg laufendes Verfahren gegen einen türkischen Staatsbürger berichtet, der die Geschäfte einer in Deutschland eingetragenen GmbH führt (20 Ls 460 Js 18496/17). Problem: Er hatte mit Geldern der GmbH Grundstücke in der Türkei erworben – auf die er als Besitzer eingetragen wurde.
Begründung: …
Volkelt-Brief 44/2015
Reinfall: Wie die Berater das Hess-Management aushebelten + Rechtsprechung: Wichtige neue Urteile für Geschäftsführer im Überblick + „Theorie”: Wie viel Geld braucht man zum Glück? + Neue Methoden: Wie Steuerprüfer Nachzahlungen durchsetzen + GmbH-Recht: Pflichtoffenlegung ist juristisch „durch“ + Goldesel: Dauerhafter Verlustausgleich in der kommunalen GmbH + Paukenschlag: Solidaritätszuschlag kommt erneut auf den Prüfstand + BISS …
Der Volkelt-Brief 44/2015 > Download als PDF – lesen im „Print”
Viele Geschäftsführer sind auch in anderen Lebensbereichen aktiv, in einer ehrenamtlichen Tätigkeit für einen Verein oder als Beirat in einem anderen Unternehmen. Wichtig: Die GmbH darf bei Nebentätigkeiten mitreden. Im Zweifel sollte sich der Geschäftsführer die Zustimmung der Gesellschafter oder seiner Mit-Gesellschafter-Geschäftsführer einholen. Dazu die Frage eines Kollegen: „Ich bin im Vorstand eines Vereins tätig. Hier ist es zu Pflichtverletzungen gekommen. Hat das Auswirkungen auf meine Tätigkeit als Geschäftsführer?“. …
Volkelt-Brief 04/2014
Themen heute: Neue Mitarbeiter – so nutzen Sie die neuen sozialen Medien + KSt und GewSt: Vorauszahlungen jetzt anpassen + Gutverdienende Geschäftsführer: Finanzamt darf (fast) Alles prüfen + Recht: Geschäftsführer muss wirtschaftliche Reserven benennen + Steuer: Verspätete Abgabe der Jares-Umsatzsteuer-Erklärung kostet + Personal: Leiharbeit wird immer riskanter + Urteile 2013: die 10 wichtigsten für die Geschäftsführungs-Praxis + BISS …